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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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Roughnecks

Zitat von: LwPersFw am 27. Juni 2022, 12:19:20
Zitat von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 08:20:15

Selbst bei einem D(+)-Mann der die Kreuze in den ersten beiden Spalten hat, erfolgt zwangsläufig keine Aufhebung der Beurteilung.


Das ist unlogisch und entspricht nicht den Zuordnungen in der Regelung i.V.m. dem BU-System in PersWiSys.

Den Gesamturteilen sind eindeutige verbale Beschreibungen zugeordnet.

A - C Spitzenwertung
D - E Normalleistung
F - G unter Normalleistung

D ist dabei definiert mit : "Die Anforderungen ... werden in vollem Umfang erfüllt und teilweise übertroffen..."

Wenn der Erstbeurteiler aber alle seine Kreuze in den ersten beiden Spalten gesetzt hat, ist dies gem. BU-Cockpit definiert mit:

ganz links : übertrifft die Leistungserwartungen dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang
2. links     : übertrifft die Leistungserwartungen regelmäßig in erheblichem Umfang

Und beide Wertungen finden ihren Gegenpol ausschließlich in den Gesamturteilen der Spitzenwertung. Hier A und B.


Hier zu behaupten das das D schlüssig aus der Eignungs-, Befähigungs- und Leistungsbeurteilung abgeleitet ist und sachgerecht begründet werden kann --- indiskutabel.



Ich habe in meiner Dienstzeit die Einführung mehrerer neuer BU-Systeme erlebt ... und u.a.durch die Duldung solcher offensichtlichen Fehler hat man selbst die Inflation verursacht.

Na, wir drehen uns im Kreis. Ich bin bei dir, wenn wir sagen, dass es unlogisch erscheint, auf den ersten Blick jedenfalls.

Nehmen wir einen RefLtr als Erstbeurteiler und den AbtLtr als Zweitbeurteiler.
Der RefLtr hat vier Soldaten zu beurteilen, und von diesen vier ist Soldat X bei ihm im Ref der absolute Leistungsträger und bekommt eine Mischung aus Kreuzen ganz links, im 2. Feld von links und ggf. auch ein oder zwei Kreuze in der dritten Spalte. Dies ist das "objektive" Bild des Erstbeurteilers.

Der AbtLtr hat aber nun alle Soldaten seiner Abteilung im Arbeitsvorrat.
In der Gesamtheit aller Soldaten in seiner Abteilung ist Soldat X aber nun mal eben nur der D(+)-Mann.

Also, warum soll jetzt der RefLtr die Kreuze anders setzen, wenn Soldat X die Anforderungen die der RefLtr an ihn hat, nun mal dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang & regelmäßig im erheblichem Umfang übertrifft?
Bringt ein Soldat automatisch eine schlechtere Leistung, nur weil gem. Richtwertevorgaben kein B mehr frei ist?

Und meine Beispiel, welches ich hier nun schon mehr als einmal gebracht habe, wird einfach ignoriert, da es darauf keine plausible Antwort gibt?

Soldat X ist bei sich in der Dienststelle ein Leistungsträger, wird vom Zweitbeurteiler mit einem B+ ins Rennen geschickt. Da Vergleichsgruppe <20 muss auf Ebene übergeordnete Dienststelle "koordiniert" werden. Die Dienststelle bekommt von der übergeordneten Dienststelle aber nur ein C oder sogar nur ein D, damit die Richtwerte auf Ebene Inspekteur eingehalten werden.

Erfüllt also Soldat X nun automatisch die Leistungserwartungen weniger, nur weil Richtwerte eingehalten werden müssen?

Das "positive" ist, dass die Kreuze bei der Leistungsbeurteilungen bei Auswahlkonferenzen o.ä. absolut "keinen" interessieren. Deswegen kann man damit auch keine Inflation verursachen.

alpha_de

Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.

Nachtmensch

Zitat von: alpha_de am 27. Juni 2022, 13:26:52
Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.
Wie objektiv ist denn eine Beurteilung, wenn dem RefLtr vorgegeben wird, welche Noten oder Buchstaben er verwenden muss? Wenn der AbtLtr beispielsweise sagt: "Herr RefLtr, ich habe die guten Noten bereits vergeben und für Sie nur noch D und E frei." Wie kann der RefLtr da widersprechen? Er wird doch in ein Korsett gezwungen und hat gar keine Chance seinen guten Soldaten so zu beurteilen, wie er möchte. Oder irre ich mich da total?

Wenn dazu noch die Vergleichsgruppe des Soldaten aus weniger als 5 besteht, hätte er überhaupt eine Chance auf ein A oder B?

Roughnecks

Zitat von: alpha_de am 27. Juni 2022, 13:26:52
Der Ablauf entspricht aber nicht der Realität... Vor dem Erstellen der BU sind Abstimmungsgespräche AbtLtr mit RefLtr gelaufen, der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.

Muss er eben nicht. Denn dies wäre "indirekt" eine Vorgabe von Konkreten Wertungen für einzelne Beurteilungen durch höhere Vorgesetzte.

Ralf

Wird er aber tun, weil sonst alles aufgehoben wird. Und bei Neuerstellung kommt das doch dann sowieso so raus. Die Einhaltung der Schnitte stellte nicht das Problem dar, deswegen sind deine Beispiele nicht zutreffend.
Das ist doch bei den ziv BU schon lange so und nun nichts Neues.
Das alles kann man mies finden (ja, ich gehöre auch zu den -ich nenne es mal Quotenopfern-), ändert aber nichts daran, dass das alte System am Ende war. Ich will auch gar nicht das neue System als gut hinstellen, gleichwohl fällt mir kein anderes ein (und allen Beteiligten inkl. der OrgBer auch nicht).
Und wer nun sagt, er sei vorher mit 8,0 beurteilt und die Leistungsspitze sei und nun mit D+ zu schlecht beurteilt, der irrt gewaltig. Wenn man sich die Verteilung des alten BU mit dem neuen anschaut stellt man fest, dass die alte 8,0 eben keine Leistungsspitze war, sondern unter Durchschnitt.
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Roughnecks

Zitat von: Ralf am 27. Juni 2022, 13:58:02
Wird er aber tun, weil sonst alles aufgehoben wird. Und bei Neuerstellung kommt das doch dann sowieso so raus. Die Einhaltung der Schnitte stellte nicht das Problem dar, deswegen sind deine Beispiele nicht zutreffend.
Das ist doch bei den ziv BU schon lange so und nun nichts Neues.
Das alles kann man mies finden (ja, ich gehöre auch zu den -ich nenne es mal Quotenopfern-), ändert aber nichts daran, dass das alte System am Ende war. Ich will auch gar nicht das neue System als gut hinstellen, gleichwohl fällt mir kein anderes ein (und allen Beteiligten inkl. der OrgBer auch nicht).
Und wer nun sagt, er sei vorher mit 8,0 beurteilt und die Leistungsspitze sei und nun mit D+ zu schlecht beurteilt, der irrt gewaltig. Wenn man sich die Verteilung des alten BU mit dem neuen anschaut stellt man fest, dass die alte 8,0 eben keine Leistungsspitze war, sondern unter Durchschnitt.

Wenn der Erstbeurteiler seine Arbeit richtig macht, dann schreibt er die Beurteilung nach seinem objektiven Urteil. Wenn der Zweitbeurteiler einer anderen Meinung ist, hat dieser die Möglichkeit die Wertungen gem. seinen Vorstellungen anzupassen und dies zu begründen.

Wir wissen alle, dass der Erstbeurteiler, idR, die Leistungsbewertung an dem Gesamturteil ausrichtet. Aber darum geht es hier (mir) in dem Fall nicht.

LwPersFw

Zitat von: Roughnecks am 27. Juni 2022, 13:16:03

Die Dienststelle bekommt von der übergeordneten Dienststelle aber nur ein C oder sogar nur ein D, damit die Richtwerte auf Ebene Inspekteur eingehalten werden.



Dann gilt :

"Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung
nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt..."

Wie ich ja schon sagte ... jeder Beurteiler und Beurteilte muss für sich selbst entscheiden, was er mitträgt und was nicht.
Denn dies hat nichts mehr mit Eignung, Befähigung und Leistung zu tun.


Zitat

Also, warum soll jetzt der RefLtr die Kreuze anders setzen, wenn Soldat X die Anforderungen die der RefLtr an ihn hat, nun mal dauerhaft in außergewöhnlichem Umfang & regelmäßig im erheblichem Umfang übertrifft?
Bringt ein Soldat automatisch eine schlechtere Leistung, nur weil gem. Richtwertevorgaben kein B mehr frei ist?


In diesem Fall ist nicht der Erstbeurteiler gefordert --- sondern der Zweitbeurteiler.

Zweitbeurteiler sind bei der Vergabe des Gesamturteils nicht an das Ergebnis der Bewertungen der Erstbeurteilenden gebunden.
Das Gesamturteil der Zweitbeurteilenden ist losgelöst von der Bewertung der Erstbeurteilenden.
Das Gesamturteil muss sich jedoch schlüssig aus den Wertungen des Erstbeurteilenden ableiten lassen.

Zweitbeurteilende haben bei fehlender Schlüssigkeit die Pflicht, entsprechende Änderungen in den Wertungen der Erstbeurteilenden vorzunehmen.

Im neuen Beurteilungssystem kann ein Zweitbeurteilender, sofern er mit den vorgenommenen Wertungen des Erstbeurteilenden übereinstimmt, diese bestätigen.
Sieht er dies jedoch anders, kann er jede einzelne Wertung entsprechend ändern und muss die Änderung begründen (A-1340/50 Nr. 912).
Dies kann erforderlich sein, um die Schlüssigkeit des Gesamturteils sicherzustellen, welches letztendlich auf dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche und
damit grundsätzlich auch den Erkenntnissen der Zweitbeurteilenden beruhte.

D.h. wenn der AL den Soldaten in der vergleichenden Betrachtung als D sieht ... muss er so konsequent sein, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen und diese begründen --- um die Schlüssigkeit wieder herzustellen.

Dies könnte man dann auch dem Betroffenen sachlich erklären. Genau vor dem Hintergrund RefLtr betrachtet seine Gruppe -- AL mehrere Gruppen in der Gesamtschau.

Und auf Grund der Anpassung der Einzelmarkmale durch den Zweitbeurteiler ist die Schlüssigkeit zum Gesamturteil gegeben.


U.a. nachzulesen in den FAQ für Vorgesetzte im WikiBw - BUmil



Und damit lasse ich es bewenden --- denn ja, wir drehen uns im Kreis  ;) :D

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roughnecks

Zitat von: alpha_de am 27. Juni 2022, 13:26:52
..., der RefLtr kennt also die Positionierung und die Gesamtbewertung seiner Ref Angehörigen und muss die jeweilige BU daran ausrichten. Sonst bekommt er die Beurteilung zurück.

Meine Antwort war darauf bezogen.

Daher auch meine Ausführung ein paar Beiträge später.
Der Erstbeurteiler erstellt die Leistungsbeurteilung nach seiner ,,Objektiven" Meinung. Wenn der Zweitbeurteiler meint, dass das nicht schlüssig ist, kann er es im Rahmen seiner Möglichkeiten korrigieren.

VeggieBurger

Sorry falls die Frage bereits gestellt wurde und ich sie nicht gefunden habe.
UoP´s A7 erhalten ihre I. ABU nach der Nr. 207 (12).
Um bei den Übernahmekonferenzen antrags-/vorschlagsberechtigt zu sein benötigt man aber zwei BU´s.
Wenn man Nr. 207 (14) nun genau liest, erhalten UoP´s aber keine II. ABU.

Würde bedeuten, wenn ein UoP zum 31.07.2021 seine I. ABU erhalten hat,
erhält er seine nächste BU erst zum 31.07.2023 und wäre erst in 2024 antragsberechtigt.

Lese ich die Vorschrift falsch?

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

VeggieBurger

Ralf, danke für die rasche Antwort.

Für mich persönlich wirkt das unfair.
Gem. alten System erhielten die UoP A7 ja auch eine I. und II. ABU um sich dem Verfahren stellen zu können.
In dem von mir geschilderten Beispiel liegen zwischen I. und II. BU zwei Jahre.
Wurde jetzt Soldat zum 01.04.2020 in A7 eingewiesen und erhielt zum 31.07.2021 seine I. ABU,
so würde er zum 31.07.2023 seine II. ABU erhalten und könnte sich vermutlich erst in 2024 dem Verfahren stellen.


Finde hier den Unterschied zwischen System "alt" und System "neu" sehr krass.

F_K

"Findungen / Meinungen" spielen hier keine Rolle - lediglich der aktuelle Stand der Vorschrift ist wichtig.

Roughnecks

Zitat von: VeggieBurger am 10. Juli 2022, 14:33:44
Ralf, danke für die rasche Antwort.

Für mich persönlich wirkt das unfair.
Gem. alten System erhielten die UoP A7 ja auch eine I. und II. ABU um sich dem Verfahren stellen zu können.
In dem von mir geschilderten Beispiel liegen zwischen I. und II. BU zwei Jahre.
Wurde jetzt Soldat zum 01.04.2020 in A7 eingewiesen und erhielt zum 31.07.2021 seine I. ABU,
so würde er zum 31.07.2023 seine II. ABU erhalten und könnte sich vermutlich erst in 2024 dem Verfahren stellen.


Finde hier den Unterschied zwischen System "alt" und System "neu" sehr krass.

Das es zwei ABU's für UoP gab, war grundsätzlich wohl auch nur eine Ausnahme und wäre auch gem. altem BU-Sytem nicht dauerhaft so vorgesehen gewesen. Ich müsste da nochmal in die GAIP gucken, da gab es einen Stichtag bei dem das ganze endete.
Nachdem entschieden wurde, dass UoP auch BS werden können, wollte man durch diese Übergangsphase das Verfahren halt möglichst zeitnah etablieren.

Ethereum

Es endet mit dem neuen BU System, bzw. gibt es eine sehr detaillierte Übersicht in der GAIP.

Es kommt auf die Einweisung in A7 an. Lag dann eine erste ABU zum 31.03.2021 vor, war eine zweite zum ST 31.01.22 zu erstellen. Späterer Stichtag: Nur noch eine ABU und dann kommt die PBU zum ST 31.07.23

Aber bei der Konstellation kam es tatsächlich auf den Anlasszeitpunkt an, sonst gab es auch nur eine ABU.

Klingt kompliziert.... Aber auf den zweiten Blick ist es das nicht.

Roughnecks

Also gem. "altem" BU-System war auch für Fachunteroffiziere keine 2. ABU vorgesehen.

Mit Öffnung der Laufbahn der Fachunteroffiziere für den Status Berufssoldat im Rahmen der Modernisierung der militärischen Laufbahnen gab es eine Weisung von P II 1, die festlegte, dass Abweichend von der alten A1340/50 Nr. 204 a) (2) zwei zusätzliche (Anlass-)Beurteilungen für den Personenkreis zu erstellen sind.

Die Soldaten, die ihre 1. ABU zum Vorlagetermin 31.03.2021 bekommen haben, haben zum Stichtag 31.01.2022 mit Vorlagedatum 31.07.2022 die zweite ABU bekommen.
Danach geht es wieder "normal" gem. Vorschrift weiter.

Also 1. ABU ein Jahr nach Einweisung in A7 und dann die RBU zum Stichtag 31.07 im ungeraden Kalenderjahr.

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