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Frage zu genehmigten Alkoholkonsum und Dienstsport

Begonnen von Max., 14. Juli 2022, 09:15:51

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Max.

Hallo, ein Freund von mir ist beim Heer, die hatten eine Verabschiedung mit Grillen und genehmigten Alkoholausschank von ihrem Chef, der war selbst dabei. Veranstaltung geselliger Art?
Ein Teil hat bis morgens kurz vor Dienstbeginn gefeiert. Der Chef hatte sein ok gegeben, hat selbst teilgenommen. Er hat ganz klar kommuniziert das der Dienstsport am nächsten Tag entfällt.

Zum Dienstbeginn hieß es plötzlich das der Dienstsport normal stattfindet, er es sich anders überlegt hat und das eine bestimmte Zeit einzuhalten ist (strenge Zeitvorgabe) ansonsten muss man Montag beim xxx antreten (Diszi??)


Hat der Offizier rechtmäßig gehandelt? In Munster ist in 2019 ein Kamerad kollabiert und gestorben, bei einem Marsch. Nicht alle waren zu Dienstbeginn noch betrunken aber ein paar schon.

F_K

Ein Freund?

Wie dem auch sei - sicherlich ist die Veranstaltung eine PRIVATE Veranstaltung gewesen und kein Dienst.
Insoweit ist die Darstellung, es gäbe "genehmigten Alkoholausschank" schon sachlich unzutreffend.

Dass ein DV an einer privaten Veranstaltung teilnimmt, ist unkritisch - wann ist der DV gegangen?
Wie wurde kommuniziert, dass der Dienstsport ausfällt? Welche Zeiten wurden für was vorgegeben?
Wo hätte man antreten müssen mit welcher Meldung?
Sind die Zeiten eingehalten worden? Waren Kameraden nicht dienstfähig? Warum haben sich diese dann nicht krank gemeldet?

Also bitte einiges mehr an Info - was ist wann genau passiert?

Max.

So detailliert will ich das nicht schreiben eine Regel hier ist doch das man nicht auf bestimmte Einheiten Personen schließen kann? Der Chef hat bevor das Grillen los ging eine Ansprache gehalten ein paar Worte zu dem Kameraden gesagt der verabschiedet wurde. Dabei hat er vor allen gesagt das am nächsten Tag ganz entspannt Dienst verrichtet wird und der Dienstsport dementsprechend entfällt. Die Veranstaltung wurde schriftlich beantragt und genehmigt und der Alkoholausschank auch.

F_K

Nochmal:

- Was es DIENST - stand die Veranstaltung auf einem Dienstplan? Wurden "Stunden" dafür geschrieben / abgerechnet?
- oder war es eine PRIVATE Veranstaltung in der FREIZEIT, wenn auch in der Kaserne - und bei der Genehmigung ging es "nur" um den Grillplatz und die Frage wer wie die Getränke liefert?

SolSim

Zitat von: F_K am 14. Juli 2022, 09:48:42
Nochmal:

- Was es DIENST - stand die Veranstaltung auf einem Dienstplan? Wurden "Stunden" dafür geschrieben / abgerechnet?
- oder war es eine PRIVATE Veranstaltung in der FREIZEIT, wenn auch in der Kaserne - und bei der Genehmigung ging es "nur" um den Grillplatz und die Frage wer wie die Getränke liefert?

Spielt doch keine Rolle.
Zum Dienst sollte man immer nüchtern erscheinen.

F_K

@ SolSim:

Der Soldat ist VERPFLICHTET, zum Dienst dienstfähig zu erscheinen - sollte er "erkrankt" sein, so hat er sich neukrank zu melden (spätestens bei Dienstbeginn).
... und ja, wer durch eigenes Handeln nicht dienstfähig zum Dienst erscheint, der begeht unter Umständen eben eine Dienstpflichtverletzung.

Unabhängig davon möchte ich durch die Nachfragen herausstellen, dass die Darstellung "erlaubter Alkoholgenuss" im Inland in der Freizeit so einfach sachlich und rechtlich unzutreffend ist.

ulli76

Als ob man bei Minderleistungen im Sport ein Diszi bekommt.

Geschlossen wegen dummem Propagandagetrolle.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html