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Einkleidung

Begonnen von Carsten2022, 24. Juli 2022, 10:35:43

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Carsten2022

Moin,

ich wurde vor ca 20 Jahren nach meinem Bundeswehrdienst eingekleidet, gehöre aber nicht zur MOB Reserve.
Habe an ein paar Veranstaltungen teilgenommen.

Kommt die BW irgendwann und sagt ich muss die Ausrüstung zurück geben? (Hab ich kein Problem mit, liegt im Keller)
Frage nur aus Interesse.

MfG

Carsten

Beuteberliner

Normalerweise hätten Sie eigentlich schon ausgekleidet werden müssen, es sei denn, die Einkleidung wäre auf Veranlassung des Reservistenverbandes bzw. auf eigenen Antrag erfolgt.

Wie dem auch sei, natürlich müssen Sie damit rechnen, aufgefordert zu werden, die ihnen ausgegebene Bekleidung/pers Ausrüstung wieder abzugeben.

KlausP

Ich glaube, das hat keiner mehr auf dem Schirm, dass ehemals beorderte und eingekleidete Reservisten auch wieder ausgekleidet werden müssen.
Ich wurde 2015 durch das KarrC Schwerin ausgeplant und weder das KarrC noch meinen Beorderungstruppenteil hat das interessiert. Und die ,,Klamottenbude" (wie heißen die jetzt eigentlich?) interessiert sich für die ,,Karteileichen" scheinbar auch nicht - abgebucht ist abgebucht ... oder so ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Beuteberliner am 24. Juli 2022, 10:42:22
es sei denn, die Einkleidung wäre auf Veranlassung des Reservistenverbandes bzw. auf eigenen Antrag erfolgt.
Selbst da wird ausgekleidet, wenn man mehrere Jahre an nichts mehr teilnimmt.
Aber durch die Umstellungen auf digitale  Bekleidungskarte und verschiedene Dienstleister ist eine Menge Bestand verlorengegangen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Beuteberliner

@ KlausP, der "Sockenpalast" heißt seit einigen Jahren BundeswehrBekleidungsmanagement BwBM.

Nicht nur bei Reservisten gingen durch die Übergänge von den StOV zur LHBw und von der zur BwBM Daten verloren, sondern auch für Aktive. Dennoch empfiehlt es sich, die empfangenen Teile pfleglich zu behandeln, um sie auf Aufforderung abzugeben, um eine evtl. Schadensbearbeitung zu vermeiden.

Wenn man diese Sachen abgeben will, sollte man sich mit einem FwRes des zuständigen Landeskommandos in Verbindung setzen, der dann die Verbindung zur dem Res nächstgelegenen Servicestation herzustellen.


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