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Ausrüstung vom persönlichen Ausrüstungs- u. Bekleidungskonto streichen

Begonnen von Hptm d.R., 29. Juli 2022, 20:18:31

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Hptm d.R.

Nur durch Zufall bin ich über den nachfolgenden Umstand gestolpert:
Auf meinem pers. Bekleidungskonto befindet sich ein Ausrüstungsstück (AusSt) welches ich nie direkt empfangen habe. Das AusSt wurde vor drei Jahren im Vorfeld einer Zuziehung durch einen Dritten zusammen mit weiterer Ausrüstung vom SVS BwBM angefordert und zu Beginn der Zuziehung dann an die Teilnehmer ausgegeben. Am Ende der Zuziehung wurde die Ausrüstung wieder an den Anforderer zurückgegeben. Ab hier muss ich spekulieren:
Bei der Rückgabe an SVS BwBM muss entweder ein AusSt gefehlt haben, so dass ... schwupp ... eines davon dann auf meinem pers. Bekleidungskonto gelandet ist oder die abgeforderte Ausrüstung wurde beim SVS BwBM nie zurückgegeben. Ich weiß sicher das der Anforderer heute nicht mehr in der Einheit Dienst tut und das betroffene SVS BwBM stellt sich hinsichtlich einer Löschung aus meinem pers. Bekleidungskonto taub. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Ausser bbzz!
Schonmal vielen Dank für mögliche Lösungsansätze.

Beuteberliner

Wie wäre es mit einer Meldung über den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt an das zuständige LKdo/FwRes mit der Bitte um Klärung und Löschung aus Ihrem BAN?

Hptm d.R.

Danke für die Antwort.
Das hatte ich nicht auf dem Radar. Die Zuziehung erfolgt während meiner Beorderung durch den BeoTrT. Somit war der FwRes erstmal aussen vor!

F_K


Hptm d.R.

Die Ausrüstung wurde im Vorfeld einer Zusammenziehung vom Anforderer beim SVS abgeholt. Mir liegen die Anforderungs-LoNo an das SVS und das Ausgabeblatt auf meinen Namen vor. Unterschrieben hat der Hiwi vom Anforderer. Ich selbst habe während der Zusammenziehung den Empfang/Rückgabe auf einem Excel-Blatt vom Anforderer quittiert. Wie und ob die Rückgabe an SVS erfolgt ist entzieht sich meiner Kenntnis.


Deepflight

Wenn sie keine Kopie des Abgabebelegs an den Anforderer haben bzw bekommen können vom Beorderungstruppenteil hilft da nur eins: Sachschadensmeldung schreiben, darin den Sachverhalt entsprechend schildern und dann drauf Hoffen, dass der Chef (so das er der Entscheider ist) das glaubt und auf Nichthaftung entscheidet.
Über welches Ausrüstungsteil sprechen wir denn und über welchen Betrag?

So oder so, die Erklärung warum das erst nach drei Jahren auffällt muss schon gut und glaubwürdig sein, denn falls Sie in der Zwischenzeit mal tauschen waren haben Sie ja u.U. neue BAN bekommen und quittiert. Das ist ja die "Sauerei" am aktuellen System, dass Sie jedes mal wenn sich in ihrer Ausrüstung was ändert (nicht beim Tausch alt für neu, aber immer wenn z.B. ein Material ausgeschleust wird und dafür ein neues mit anderer ASD-Nummer ausgegeben wird) die komplette BAN unterschreiben.
Und dann sind Sie erstmal in der Pflicht, weil Sie die BAN ja bestätigt haben. Grade bei den teuren Artikeln sollte man daher immer prüfen, bevor man was unterschreibt, besser noch alles mal überfliegen ob da was seltsames drauf ist.
Wenn es bei Ihnen eine solche, neue BAN gibt kann es schwierig sein auf Nichthaftung zu entscheiden, in dem Fall rate ich Ihnen den Schaden nicht anzuerkennen, damit ein Schadensbericht ans BAIUD gefertig werden muss und die dann entscheiden.

So oder so, es gibt nur zwei Möglichkeiten was von der BAN zu kriegen: 1.) Eine wie auch immer ausgegangene Schadensbearbeitung oder 2.) der Nachweis, dass es sich nicht um Ihr Verschulden handelt (z.B. Abgabebeleg vom Nsch)
Blöd ist halt das der Anforderer das hat namentlich aufbuchen lassen und nicht auf die Einheits-BAN (von der Funktion wie eine MAL) gebucht hat...aber ist jetzt eben so.

Je nach Betrag von dem wir hier reden ist aber der Entscheider nicht mehr der Chef, sondern der Kdr oder direkt das BAIUD.

Hptm d.R.

Erstmal großes Danke für die Rückmeldungen.
Ich denke, ich werde erst mal nichts unternehmen! Wenn das AusSt (Anschaffungswert: ca. 150 EUR) drei Jahre auf meiner BAN schlummern kann ohne das sich BwBM oder sonstwer meldet, dann kann es dort noch weitere Jahre schlummern; frisst ja kein Heu! ;D Für den Fall das doch jemand kommt und es zurück haben will, dann werde ich dem widersprechen, mit Schilderung des Sachverhalts. Und je länger das dauert, desto weniger ist der verbleibende Zeitwert.

F_K

@ Hptm:

Du scheinst Deepflights Anmerkungen nicht verstanden zu haben - Du bestätigst mit jeder neuen Version Deiner BAN erneut, diesen Gegenstand in Deinem Besitz zu haben - ebenso bei jeder Vollzähligkeit.

... wären also jedes Mal unwahre Meldungen - da kann man dann nur auf Haftung und Ermittlung entscheiden ...

ulli76

Ich würde das so schnell wie möglich klären. JETZT hast du noch eine Chance dass sich irgendjemand an den Vorgang erinnert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Beuteberliner

@ F_K, wie kann denn bitte eine Unterschrift unter eine BAN eine Meldung darstellen?

Es bliebe eine Bestätigung, dass man die dort aufgeführten Artikel in seinem Besitz hat, die in dem Fall fehlerhaft wäre. Das wäre also keine falsche Meldung, sondern schlichte Blödheit, für etwas zu haften, was man gar nicht mehr im Besitz hat!

Wenn sich der Sachverhalt mit der damaligen Mat-Ausgabe, wie vom Fragensteller aufgeführt, und der nachfolgenden Rücknahme nicht aufklärt, hilft nur die schnelle (!) Einleitung einer Schadensbearbeitung. Denn mehrere fehlerhafte BAN-Unterschriften wären ein Verstoß gegen die soldatischen Sorgfaltspflichten (gerade von Reservisten, die ihre Bekleidungs- und Ausrüstungsteile ja zu Hause auf Zustand und Vollzähligkeit zu prüfen haben), unter Umständen auch Ungehorsam (nämlich Fehl nicht zu melden, wenn man eine DVag/RDL antritt) etc.

Also besser schnell das Fehl melden und versuchen, den Sachverhalt in der Dienststelle aufzuklären!

F_K


Beuteberliner

Mit Verlaub, Sie haben eine etwas außergewöhnliche Definition von "Meldung".

Dieser Beleg (ob der BAN überhaupt eine Urkunde ist, müssten Juristen feststellen) wird als Empfangsbekenntnis vom Soldaten unterschrieben und gilt damit als Nachweis für die Ausgabe ubd den Empfang, nicht aber die Bestätigung (Meldung), dass alles aktuell im Besitz ist. Wie Sie aus der Unterschrift auf dem BAN eine "Meldung" konstruieren, bleibt aus hiesiger Sicht unerfindlich.

Wer also etwas als "empfangen" unterschreibt, obwohl sie/er etwas von dieser Liste gar nicht im Besitz hat, meldet nichts falsches, sondern macht sich u. U. schadensersatzpflichtig, wenn sie/er es zurück geben muss oder es bei einer Vollzähligkeitsüberprüfung zutage tritt

Eine falsche Meldung könnte es nur sein, wenn der Soldat seiner Dienststelle die Vollständigkeit der empfangenen Bekleidung/perAusrüstung explizit meldet, obwohl die Vollständigkeit nicht gegeben ist.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

"Ich bestätige den Empfang von ..." mit Datum, Unterschrift, Namen, Personalnr. ist wohl zweifelsohne eine Empfangsquittung - eine klassische Urkunde - eine Kopie geht an die Vorsorger ...

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