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Trennungsgeld Unklarheiten

Begonnen von Flemli200, 19. Januar 2018, 12:52:21

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benba

Bzgl. Formular, schau es dir doch einfach mal an  ;)

http://www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/start/bfd/formdwnld/!ut/p/z1/hU67DoIwFP0WB9bepoaHbjU-omEgQiJ0MQVqwVRKSqV-vhgnE41nO88cYJAD6_jYSm5b3XE18YIF51UUZzFZEJIFZI1pQld7f7shuyOB078Am2z8AxRDWgsopo3w90YIKTBgVz7yB-q1sUpYxKvXQyga3tVKJLqib-EATCpdvq_TrpxHEpgRF2GEQXczyY21_bD0sIedc0hqLZVAtfDwt0ajBwv5RxD6W-7w3FdjTGdPkp9D-w!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922T62D0APABI5FE2GR7

Bzgl. Erstattung "km-Geld" und Steuererklärung.
Die Bw zahlt 20 Cent je gefahrenen Kilometer.
Bei der Steuererklärung wird allerdings zwischen Auswärtstätigkeit und Tätigkeit an erster Tätigkeitsstätte (Versetzungen ohne voraussetzliche Verwendungsdauer <48 Monate ) unterschieden.
Bei einer Auswärtstätigkeit werden je gefahrenen Kilometer 30 Cent angesetzt werden. D.h. hier kann über die Steuer wieder Geld erstattet werden, da je km zusätzlich 10 Cent angesetzt werden können.
Bei einer Tätigkeit an erster Tätigkeitsstätte wird die Entfernung betrachtet, d.h. es werden je km zu dieser Tätigkeitsstätte 30 Cent steuerlich angesetzt werden. D.h. hier müssen Steuern nachgezahlt werden, da je km so gesehen nur 15 Cent angesetzten werden können. Also muss für die anderen 5 Cent je km nachgezahlt werden.

JonasWaMa22

Hallo zusammen,

wie sieht das denn mit dem Beantragen der Kosten aus? Gibt es da ein Formular? Wo erhalte ich es und wo reiche ich es ein?

Bin TG-berechtigt und aktuell in der AGA - das ist ja auch alles schön und gut, dass ich eine anerkennte Wohnung habe und TG-berechtigt bin. Aber woher soll ich wissen, wo wann und wie ich das Geld bekomme. Darum gehts ja letztendlich.

Vielleicht kann hier ja jemand Unklarheiten aus dem Weg räumen.

KlausP

Gab es bei Ihnen keine Unterrichtung durch einen Rechnungsführer oder den Spieß? Die Vordrucke gibt es im Geschäftszimmer und die Soldaten dort sollten auch ein paar Tipps geben können, obwohl das nicht ihr Auftrag ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JonasWaMa22

Nein, der Spieß meinte lediglich, dass der ReFü am Ende der Grundausbildung kommt...

Ich werde dann aber trotzdem proaktiv im GeZi nachhaken.


Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss... hätte man mir auch mal sagen können.


Ralf

Zitat von: JonasWaMa22 am 07. August 2022, 19:08:04
Und auch die Tatsache, dass ich für die Stube zahlen muss, obwohl ich schon für meine eigene Wohnung Miete zahlen muss... hätte man mir auch mal sagen können.
Sagt wer?
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JonasWaMa22

Naja, das hätte man ja mal erwähnen können. Nach dem Motto ,,denken sie daran, dass sie dann als Soldat nicht nur für ihre eigene Wohnung zahlen müssen, sondern auch noch für die Unterkunft hier bei der Bundeswehr" - sprich in meinem Fall 6er Stube..



Ralf

Langsam wird es für mich unverständlich.
Du zahlst doch auch für Verpflegung, weil du etwas in Anspruch nimmst, das hat man dir vorher auch nicht gesagt.
Du solltest vielleicht auch mal die Kirche im Dorf lassen, das Leben kostet nun einmal und du erhältst rd. 2000,- Gehalt für nichts. Du bist weder ausgebildet noch nimmst du eine Aufgabe war. Du erhältst also ein Lehrlingsgehalt von rd. 2000,-.
Meinst du nicht, dass du auch einmal deine Anspruchshaltung überdenken solltest?
Und wenn du dann TG-berechtigt bist, bekommst sogar eine kleine Wohnung/Stube etc. bezahlt. Und bekommst Familienheimfahrten.
Und noch einmal: du leistet die ersten 5-6 Jahre als OA nichts.
Wie siehst du das in dem Lichte?
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JonasWaMa22

Absolut richtige Punkte von Ihnen. Bin ja auch freiwillig hier!

Aus Ihren Aussagen entnehme ich also, dass ich eigentlich für die Stube kein Entgelt zu zahlen habe (da ich ja TG berechtigt und über 25 bin)

Danke für nochmalige Klarstellung dieses Punktes.

Ralf

Grds. ja, wenn man TG-berechtigt ist, zahlt man nicht für die Stube. Es kann sich aber auf Lehrgängen anders verhalten (weil Verpflichtung besteht), da bin ich jetzt aber auch nicht der Profi. Wir hatten hierzu aber auch bereits einige Male das Thema, ich denke, dort wirst du auch die Antwort finden, wie es während der Lehrgänge aussieht.
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JonasWaMa22

Danke für die Info.

Ich würde mich einfach auf den §69 Abs. 6 Bundesbesoldungsgesetz beziehen und das den ReFü erläutern.

Denn dort heißt es: Für Soldaten, die auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, in
Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich
bereitgestellt.

Ralf

Du könntest dir aber auch die Mühe machen, dir das mal durchzulesen, ich hatte ja geschrieben, du findest hierzu etwas im Forum:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,66179.msg677963.html#msg677963
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,62826.msg646483.html#msg646483
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JonasWaMa22

Vielen Dank für die Links.

Sobald ich die ersten Gehaltsabrechnungen vorliegen habe, werde ich mir das genauer anschauen.

Gibt es dann einen Ansprechpartner/eine Telefonnummer auf der Abrechnung oder wie fährt man da fort?

Ralf

Ja, da steht eine Telefonnummer drauf. Ich schätze, auch der Rechnungsführer am Standort kann dir das auch erklären (zumindest sollte er das).
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DerNeue148

Moin,

ich bin ziemlich neu was TG angeht.
Ich soll nun nächste Woche auf SLP für knapp 2 Monate. Verfügung habe ich, hier steht was von UKV Zusage nach ganzen vielen Unterpunkten.
Ich habe eine anerkannte Wohnung, wie läuft das nun 🙈

KlausP

Was steht denn da genau zur UKV? Wird sie zugesagt oder nicht zugesagt?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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