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Kann die Bundeswehr psychologische Vorgeschichten rausfinden?

Begonnen von Sinned0634, 12. August 2022, 11:26:40

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Sinned0634

Guten Tag,

ich frage für einen Kumpel. Er möchte sich jetzt für die Offizierslaufbahn mit Studium bewerben und zum Auswahlverfahren gehen. Bauchschmerzen machen ihm die Ärztlichen Untersuchungen. Er war mal vor 6 Jahre für eine Woche in stationärer psychologischer Behandlung und danach für rund 3 Monate in ambulanter.

Können die Ärzte und/oder Psychologen das herausfinden über etwaige Daten der Krankenkasse o.ä.?

Vielen Dank und einen schönen Tag noch.

Al Terego

Du musst im Rahmen Deiner (spar Dir doch einfach diesen "Ich-frag-für-einen-Kumpell" Unsinn) Bewerbung den Punkt eh angeben, ansonsten steht Einstellungsbetrug im Raum.

Flexscan

Ja und unwahre bzw bewusst verschwiegene Angaben führen zu einer sofortigen Entlassung wegen Einstellungsbetrug.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

Die Krankenkasse wird nich kontaktiert. Aber Sie müssen im militärärztlichen Fragebogen alle relevanten Vorerkrankungen angeben und, soweit mit bekannt, Ihre behandelnden Ärzte und Therapeuten von der yscheeigepflichtventbinden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sinned0634

Es geht tatsächlich um einen Kumpel. Seine Diagnose damals war leichte depressive Episode. Aber so wie ich die Bundeswehr kenne führt das zum sofortigen Auschluss obwohl es Jahre her ist. Finde es schade und unfair für ihn und genau deswegen will er es verschweigen, obwohl im die Konseuenzen glaube nicht bewusst sind.

Ralf

Worst case: Einstellungsbetrug mit Rückzahlung der Ausbildungskosten und/oder ggf. psychische Krankheiten.
ZitatFinde es schade und unfair für ihn
Du musst dir vor Augen führen, dass solche Ausschussgründe ja nicht "einfach so" gemacht wurden, sondern a) um den Arbeitgeber zu schützen und b) auch den Betreffenden. Es steckt da eine Menge med. Expertise dahinter, die gesagt haben, dass es hier eine Gefahr geben kann und zwar für beide Seiten. Ob du das da unfair / schade findet, spielt keine Rolle, da fehlende dir und mir einfach auch die fachl. Hintergründe um das bewerten zu können.

Was wäre denn, wenn der Kamerad im Einsatz im Feuergefecht auf einmal Ausfallerscheinungen bekommt und er und auch andere Kameraden dabei zu Schaden kommen (bis zum Tod)? Klar ist die Wahrscheinlichkeit gering, aber sie halt eben trotzdem möglich. Sagst du dann den Eltern aller Betroffenen: ja das ihre Kinder nun tot sind ist halt so, weil ich es schade und unfair fand?
Vielleicht verdeutlicht das, was dahinter stecken kann und das eben halt kein "Spiel" ist, wo man Respawn hat.

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huzztttt

Unabhängig davon wäre das Einstellungsbetrug. Ob man das eingehen möchte, ist die Entscheidung von deinem Kumpel. Die BW kann nicht einfach die Krankenversicherung kontaktieren und fordern alle Behandlungen offen zu legen. Und das wird auch nicht gefordert. Mal davon abgesehen, dass du deine KV nicht wie einen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden kannst. Theoretisch sind alle behandelne Ärzte der letzten 5 Jahre anzugeben. Und ob die alle von der Schweigepflicht zu entbinden sind, da bin ich mir nicht sicher. Diese werden im Regelfall aber auch nicht kontaktiert nach dem Motto, wir ziehen jede Akte ein. Höhstens wenn medizinische Vorerkrankungen vorliegen und Fragen bestehen. Meistens wird der Bewerber gebeten selbst die Unterlagen zu besorgen.

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