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Übergangsgebührnisse bei Selbstständigkeit

Begonnen von Dzesoldat123, 08. September 2022, 19:17:20

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Dzesoldat123

Guten Tag Kameraden,
ich bin nach meinem DZE Selbstständig.

Wie werden die Übergangsgebührnisse versteuert?
Rutschen die automatisch in Steuerklasse 6?

Vielleicht hat da jemand Erfahrung.

Vielen Dank

Thomi35

Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).

LwPersFw

Zitat von: Thomi35 am 09. September 2022, 05:29:23
Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).

Aber Achtung !!!

Dies muss der Soldat unbedingt bereits 3 Monate vor DZE mit BVA und seinem Pers klären !

Denn ... i.d.R. muss der Pers bis zum 5. des Vormonats zum DZE die Entlassungsmaßnahme in PersWiSys eingeben.

Und hier geht das System automatisch auf Klasse 6 !!

Also diesen Fall frühzeitig ansprechen und klären wie zu verfahren ist !

Am besten zuerst mit dem/der eigenen Bezügebearbeiter/in sprechen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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