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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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KlausP

Das Thema hatten wir im Forum schon, aber das zu finden bedarf wohl einer umfangreicheren Recherche.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnolle

Danke F_K. Damit ich das dem DV sagen kann: gibts da ne Quelle dazu? Ich meine das genau so, nämlich, dass alles ausgeglichen sein muss. Aber das wird er imZweifel mit der Frage quittieren, wo das denn steht.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

KlausP

Na ja, Erholungsurlaub ist ja auch während der laufenden RDL abzugelten, eine Übertragung in eine spätere RDL ist nicht statthaft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beuteberliner

Alle Ansprüche, die sich aus einer RDL ergeben, müssen zu deren Ende abgegolten sein.

LwPersFw


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71528.msg724377.html#msg724377


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,60222.msg694857.html#msg694857

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Danke. Ich hab das mal wieder so schnell nicht gefunden. Ich glaube, ich werde alt ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnolle

Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

F_K

Was soll da "reichen"?

Der gesunde Menschenverstand sagt doch schon, dass zum Ende eines Arbeits- / Dienstverhältnis alle Ansprüche ausgeglichen sein müssen.

Deshalb ist der DV in der Pflicht  es so zu planen (in Absprache mit dem Res), dass dies gelingt.

Will der DV "viel" Dienst, und der Res ist einverstanden, dann ist neben "Freistellung" eben auch Auszahlung möglich.

LwPersFw

Ein aktueller Flyer zu USG-Online

https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5474864/107e0888a1028feb562b42a9fedc6046/flyer-usg-online-data.pdf


Information zu § 13 USG Verpflichtungsvereinbarung


https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5444010/be814a02755c3ce433f5f82ba5057594/information-zu-13-usg-verpflichtungsvereinbarung--data.docx

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Sachbearbeite®

Bei RDL eines Angestellten im ÖD mit Entgeltfortzahlung durch den AG erhalte ich bei Beantragung der Mindestleistung von der Unterhaltsicherungsbehörde den Differenzbetrag zwischen Arbeitsentgelt ÖD und Mindestleistung + Prämie.

Wird auch die Jahressonderzahlung, die ich im November als Angestellter im ÖD erhalte gegen die Mindestleistung + Prämie gerechnet?

snitch

ZitatBei RDL eines Angestellten im ÖD mit Entgeltfortzahlung durch den AG erhalte ich bei Beantragung der Mindestleistung von der Unterhaltsicherungsbehörde den Differenzbetrag zwischen Arbeitsentgelt ÖD und Mindestleistung + Prämie.

Ist das wirklich so? Hatte mir nämlich auch schon mal die Frage gestellt, was passiert, wenn Mindestleistung + Prämie höher ist als die Entgeltfortzahlung...
"The price of freedom is eternal vigilance." - Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit. (Thomas Jefferson)

F_K

Prämie wird "immer" gezahlt - und Mindestleistung kann immer beantragt werden - ggf. wird halt gekürzt.

Sachbearbeite®

Ein Reservisten-Kamerad (auch Angestellter im ÖD Freistaat Sachsen) berichtete mir, dass er für die Dauer seiner RDL immer Entgeltfortzahlung durch seinen AG ÖD hatte und bei der Unterhaltsicherungsbehörde Mindestleistung beantragt hat. Da die Mindestleistung höher ist als sein Entgelt beim Freistaat, wurde von der Unterhaltsicherungsbehörde seine Entgeltfortzahlung gegen die Mindestleistung gerechnet und er hat die Differenz vom Bund überwiesen bekommen + Prämie.

Dafür hat er jedes Mal der Unterhaltsicherungsbehörde für den entsprechenden Monat den aktuellen Entgeltnachweis vom Freistaat zugeschickt.

Offen ist noch, wird die Jahressonderzahlung ÖD im Monat November auch von der Unterhaltsicherungsbehörde gegen die Mindestleistung gerechnet?

Mein Kamerad hat in diesem Zeitraum noch nie RDL geleistet, daher betraf ihn dieses Thema nie.

Seltsam_

Zitat von: Sachbearbeite® am 03. Oktober 2022, 12:08:35
Offen ist noch, wird die Jahressonderzahlung ÖD im Monat November auch von der Unterhaltsicherungsbehörde gegen die Mindestleistung gerechnet?
Ja. Die Jahressonderzahlung ist schließlich Gehaltsbestandteil.

xnos

Moin Kameraden!

Bitte verschieben, falls hier unpassend:

Wie steht es eigentlich um die Möglichkeit der Übernahme von Fahrtkosten (Heimfahrten mit Privat-Kfz am Wochenende), wenn ein Reservedienst über mehrere Wochen geht und die Dienststelle über 250 km vom Wohnort entfernt liegt?

Alternativ wäre die kostenfreie Bahnfahrt möglich, korrekt?

Vielen Dank für Antworten! :)

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