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Mitteilung über die Höhe der Übergangsgebürnisse

Begonnen von KUM, 01. Oktober 2022, 17:32:38

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KUM

Hallo an alle,

unter dem Risiko, dass diese Frage schon "tausendmal" beantwortet wurde, habe ich bereits die Suchfunktion genutzt und bin nicht fündig geworden.

Ich werde Ende Oktober nach 21 Jahren aus der Bundeswehr entlassen und frage mich, wann bzw. ob ich eine Mitteilung über die zu erwartenden Übergangsgebührnisse und Einmalzahlungen bekomme? Ich brauche eine entsprechende Bescheinigung für Ärztekammer, Versorgungswerk, GK Steuerberater etc. 
Ich frage vor dem Hintergrund, dass ich hier meine Antragsunterlagen für die gesetzliche Krankenversicherung habe und mein erwartetes Einkommen angeben muss. Kann ich hier einfach den erwarteten Betrag (75% letzte Dienstbezüge plus Zulagen) angeben, oder lohnt es sich auf eine entsprechende Mitteilung zu warten?

Vielen Dank an das Cloud-Wissen,

Kai

Marcel85

Auch wenn du die 75% der letzten Bezüge korrekt angibst,möchte die Krankenkasse in der Regel immer einen offiziellen Nachweis über die Höhe der Übergangsgebührnisse. Da alle Änderungen (sowohl die Üg als auch der Krankenkassenbeitrag) auch für die Steuerdaten relevant sind.

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Marcel85

Zudem sind einige Zulagen berücksichtingsfähig und manche nicht für die Höhe des Krankenkassebeitrags.

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Marcel85

Meine Bescheinigung kam sogar eine Woche vor DZE. Im Zweifel bei deinem zuständigen Berater vom BVA nachfragen,wann du mit der Bescheinigung rechnen kannst.

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Jay-C

Zitat von: KUM am 01. Oktober 2022, 17:32:38
Ich frage vor dem Hintergrund, dass ich hier meine Antragsunterlagen für die gesetzliche Krankenversicherung habe und mein erwartetes Einkommen angeben muss.

Über die Aktualität kann ich gerade nichts sagen, aber in meinem Fall und mir weiteren bekannten Fällen gingen die Übergangsgebürnisse die KV nichts an, da kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen! Das war schon für mich damals ein Streitthema mit den Krankenkassen, konnte ich aber genau so im Endeffekt klären bzw. erwirken.
In Summe bleibt es aber wohl immer eine Einzelfallbetrachtung bzw. ist es auch abhängig davon, was du tust.

Hier der Link zu "meinem" Thema damals, der sollte helfen:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,54197.0.html

Marcel85

Deine ÜG sind sozialversicherungspflichtig. Zu sehen an den Kreuzen auf deiner Bezügeabrechnung. https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332

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Marcel85

Muss mich korrigieren: deine ÜG sind Sozialversicherungspflichtig,wenn du kein sozialvetsicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnimmt.

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