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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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wolverine

Zitat von: DeltaEcho am 15. Oktober 2022, 14:11:03
hier wird sehr penibel darauf geachtet, ob mit oder ohne Leitungsfunktion.
Das meinte ich eigentlich mit meiner Frage. BU gehen doch alle hoch zu BAPersBw und irgendwo muss dieser ,,Kunstgriff" doch auffallen?!
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Roughnecks

Zitat von: wolverine am 15. Oktober 2022, 15:43:19
Zitat von: DeltaEcho am 15. Oktober 2022, 14:11:03
hier wird sehr penibel darauf geachtet, ob mit oder ohne Leitungsfunktion.
Das meinte ich eigentlich mit meiner Frage. BU gehen doch alle hoch zu BAPersBw und irgendwo muss dieser ,,Kunstgriff" doch auffallen?!

Nein fällt BAPers nicht auf.
Anhand der BU kann man nicht erkennen, ob der Soldat in einer Vergleichsgruppe mit oder ohne Leitungsfunktion angehört hat. BAPers müsste sich also jede Vergleichsgruppe angucken und die ggf mit der SollOrg der entsprechenden Dienststelle abgleichen. Dafür hat BAPers keine Zeit.

Brösel

Zitat von: Lorr am 06. Dezember 2021, 11:25:09
Ich muss auch noch schauen auf welchem Rang ich war. Bin auch 43 und die alten haben es halt doppelt so schwer BS zu werden, laut dem §48 halt.

Aber dennoch kenne ich einen der mit 43 geworden ist und nur eine 7,0 und 8,0 hatte. Ist auch nur SAZ12 und der überlegt jetzt wie der die Dienstzeit zusammenbekommt für seine Pension später.

Also immer weiter bewerben und hoffen das man in den top5 kommt.
Sobald du aber feststellen kannst das ein Jüngerer vor dir geworden ist, der schlechter Beurteilt wurde, würd ich immer eine Prüfung verlangen.

So, nach diversen Monaten kann ich mal wieder etwas neues verkünden. Nachdem ich im Oktober 2021 ja auf Grund $48 abgelehnt worden bin habe ich im Juli meine Bestätigung durch Köln erhalten, in dem Sie mir mitteilen, dass es zu einer positiven Entscheidung gekommen ist. Seit August 2022 bin ich nun BS geworden und der §48 spielt plötzlich keine Rolle mehr. Mit mir zusammen waren es wohl noch drei Kameraden, die diesen Weg gegangen sind und alle wurden nachträglich ernannt. Somit kann ich nur Mut zusprechen sich auch einmal gegen etwas zu wehren und nicht alles hinzunehmen.   

Ralf

Es hat wohl weniger das "wehren" geholfen, als ein BVerwG-Urteil. Aber ja, auch das ist "wehren".
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wolverine

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Nikkesy

Moin Moin, habe gehört, ein D+ nach neuem System sei in etwa zu vergleichen mit einer 7,5 des alten, ein E+ in etwa mit einer 7,0. Kommt das in etwa hin?

MkG

Ralf

Es kann keinen Vergleich geben, weil im alten System keine Richtwerte eingehakten wurden=ganz viele (vermeintlich) gute Beurteilungen, teilweise mit 8,3, dabei lag diese unter Durchschnitt.
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Gast1001

Guten Tag, ich habe einmal eine allgemeine Frage zu den Beurteilungszeiträumen. Wenn ich zum HFw befördert werde, verschiebt sich somit auch der Zeitraum der nächsten BU, also dann erst mit Stichtag 31.01.2025? Diese wäre ja dann 2 1/2 Jahre nach meiner letzten? Danke im Voraus!

Roughnecks

HptFw / StFw sind zum 31.07. in den graden Jahren dran. Also würdest du mit der Beförderung vom OFw zum HptFw dem 31.07. zugeordnet werden und nicht mehr dem 31.01.
Also in deinem Fall wäre es dann der 31.07.2024.

Roughnecks

Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass du VOR dem 31.01.24 befördert wirst. Wirst du erst NACH dem 31.01.24 befördert gehörst du erst beim nächsten BU-Durchgang dem 31.07. an.

Gast1001

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ja ich meinte mit dem Stichtag 31.01.2025 da meines Wissens ja 6 Monate Zeit bleiben zum Abschließen der BU.

Roughnecks

Stichtage sind nur der 31.01 und der 31.07., was du meinst ist das Vorlagedatum.
Stichtag 31.01 mit Vorlagedatum 31.07 und Stichtag 31.07 mit Vorlagedatum 31.01.

LwPersFw

Ein aktuelles Urteil in Bezug zum neuen BU-Verfahren


BVerwG 1 WB 20.22  Beschluss vom 23.11.2022

https://www.bverwg.de/de/231122B1WB20.22.0


Auszüge:

"Mit dem Antrag wendet sich der Beurteiler gegen eine Weisung des Abteilungsleiters Personal (P) des Bundesministeriums der Verteidigung zur Einhaltung von Richtwertvorgaben bei Beurteilungen.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat keinen Erfolg.

Der Antrag ist aber unzulässig.
Denn ihm fehlt mangels eines möglichen Eingriffes in eigene Rechte des Antragstellers jedenfalls die Antragsbefugnis.

Der Antragsteller macht geltend, als Zweitbeurteiler durch die angegriffene Weisung zu einer Verletzung von Rechten des beurteilten Soldaten verpflichtet zu werden.

Aus der Pflicht, innerdienstliche Anweisungen beachten zu müssen, folgt aber kein im Wehrbeschwerdeverfahren durchsetzbares Recht darauf, nur im Verhältnis zu Dritten rechtmäßige innerdienstliche Anordnungen befolgen zu müssen.

Um Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung geltend zu machen, steht dem Antragsteller das Remonstrationsrecht nach § 11 Abs. 3 SG i. V. m. § 63 BBG zur Verfügung.

Die Fürsorgepflicht des Antragstellers zugunsten der ihm unterstellten Soldaten gibt ihm kein eigenes Recht, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob dieser damit seiner Leistung, Eignung und Befähigung gemäß Art. 33 Abs. 2 GG entsprechende Regelbeurteilung enthält.

Es obliegt dem beurteilten Soldaten selbst, die Rechtmäßigkeit seiner Beurteilung im Wege der Beschwerde und des Antrages auf gerichtliche Entscheidung überprüfen zu lassen, wenn er eine Verletzung seiner Rechte beanstandet.
In diesem Rahmen ist inzident auch zu prüfen, ob Richtwertvorgaben und Anweisungen zu ihrer Umsetzung den gesetzlichen Rahmen wahren.
Der Beurteiler kann diese Rechte des Beurteilten nicht stellvertretend für diesen geltend machen. 

Die Vergabe einer Gesamtnote stellt ein Werturteil und keine Tatsachenangabe dar. Daher wird durch eine Weisung, eine bestimmte Note zu vergeben, selbst dann keine Wahrheitspflichtverletzung erzwungen, wenn der Angewiesene die angewiesene Wertung nicht teilt."


https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__11.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__63.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#344
In dem hier genannten Gesetzesentwurf soll u.a. die Beurteilung der Soldaten auf gesetzliche Norm gestellt werden.

Für die Regelbeurteilung, sowie im Falle der Nachzeichnung.

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67854.msg740931.html#msg740931



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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