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Wiedereinsteller Grundausbildung Umgang Vorbilds Funktion fassungslos!

Begonnen von T108, 22. Oktober 2022, 20:51:00

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T108

Guten Abend Kameraden,

ich möchte mich hier mal zu Wort melden.. ich hatte es vor kurzen schon mal erwähnt das ich als OSG FA seit Oktober wieder im Dienst bin.

Grundsätzlich ist es natürlich für mich mit einer Aktiven Dienstzeit von knapp 8 Jahren, Einsätzen wie Afghanistan etc. sehr schwer die Zeit einfach abzusitzen und sehr unbefriedigend in der AGA als "wiedereinsteller" . Es wird natürlich einiges wieder aufgefrischt aber das hält sich tatsächlich Stark in Grenzen da ich im Januar eh schon direkt auf U Lehrgang bin, aus meiner Sicht steht das nicht im Verhältnis (der arme Steuerzahler).

Hier meine erste Frage, wie kann das tatsächlich gewollt sein?

Kommen wir aber zu dem eigentlichem Thema: Der "Umgang"

Es steht ein Deutscher Hauptmann als direkter Disziplinarvorgesetzer vor 150 "Rekruten" und hält seinen Unterricht in einer absolut vulgären Sprache das ich fassungslos war, sowas habe ich noch nie erlebt. Herablassend und respektlos... Sprüche zu einem Rekruten wie : Wenn ich hier vorne stehen halten sie Ihre Fresse...

Ein weiterer Rekrut ist in den Sekundenschlaf gefallen, kommt mal vor.. wer kennts nicht...

Schnappt der Hauptmann sich den Kameraden , beordert ihn nach draußen zu einem persönlichem Gespräch (wenigstens hat er das richtig gemacht, Kritik unter 4 Augen) und sagt zu ihm : "Sie kleiner Pissgefreiter was erlauben Sie sich hier .....

Keine Ahnung wie ich damit umgehen soll.... dass ist mir aber auch extrem aufgefallen das einige Dienstgrade des Bataillons absolut respektlos und herabwürdigend mit den Rekruten umgehen, als wären Sie Dreck und nichts wert...also der Hauptmann.. nur einer von einigen vielen Beispielen.

Mannschaftssoldaten (Hilfsausbilder OG´s SG´s) die es nicht mal schaffen sich akkurat als Soldat zu kleiden und sich an die Kleiderordnung halten ... aber die Rekruten zusammenscheißen das der Hosengummi nicht richtig sitzt. Mannschaftsoldaten die nach §5 VorgV eine Generalvollmacht erhalten und sich aufspielen wie Gott....aber ne Dienstzeit von 6 Monaten bis 2 Jahre vorweisen....keinerlei Führungsausbildung haben...und wie schon erwähnt sich nicht mal selbst im Griff haben.
Die Mannschaftsoldaten stellen die Rekruten dann noch ins Achtung , schreien Rekruten an etc etc

Wieso gibt es hier eine "Generallvollmacht" für Hilfsausbilder Mannschaften...?? Wie soll das denn vom Portepee Überwacht werden das er diese nicht missbraucht...

Würde mich freuen wenn hier vielleicht mal ein Weißer Erfahrener Dienstgrad (Spieß etc), gern einer von der Reifen Sorte was zu schreibt....

Schönen Abend

T108

EDIT: Die unzähligen überflüssigen Absätze im Text und am Ende entfernt!


T108

Hey nein das ist kein Troll.
Ich bin jetzt 5 Jahre raus gewesen und kann mich an keinen Moment erinnern wo ich so was erlebt habe.

Will mich aber auch nicht direkt beschweren , wollte erstmal Meinungen hören von noch erfahrenen Kameraden.

Ralf

Es ist nicht vorgesehen, dass WE erneut an der GA teilnehmen. Das ist schon einmal Fehler Nr. 1.
Ansonsten eine Eingabe schreiben, wenn es Missstände gibt.
Der Umgang mit Rekruten scheint auch unterschiedlich zu sein, zumindest suggerieren dieses die unterschiedlichen Abbrecherquoten der MilOrgBer.
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T108

Danke Ralf für deine Antwort.

Du bist ja ein Mann der ehrlichen und direkten Worte wie ich es rauslesen kann unter deinen Beiträgen.

Bin ich hier bei dem oben geschrieben vielleicht einfach zu sensibel, sollte man das ganze einfach dulden ?

Lg

Ralf

Wenn es sich so zuträgt wie beschrieben, ist dieses nicht im Sinne der modernen Menschenführung und auch so nicht gewollt.
Ausbildung und Ton muss fordernd, aber nicht überfordernd sein. Das sollte auch nicht vom ersten Tag so sein, sondern sich steigern, denn auch hier gilt -analog zur physischen Leistungsfähigkeit- auch die psychische muss trainiert werden.
Was halt gar nicht geht sind ehrabschneidende Titulierungen.
Und -wenn sich sowas zuträgt- halte ich es nicht nur für das Recht, sondern sogar die Pflicht, einen Riegel vorzuschieben, dass sowas zukünftig nicht mehr vorkommt.
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justice005

#6
ZitatHier meine erste Frage, wie kann das tatsächlich gewollt sein?

Ich bin kein Personaler, aber Ralf hat ja schon gesagt, dass das eigentlich nicht vorgesehen ist und ich bezweifle es ebenso.

ZitatEs steht ein Deutscher Hauptmann als direkter Disziplinarvorgesetzer vor 150 "Rekruten" und hält seinen Unterricht in einer absolut vulgären Sprache das ich fassungslos war, sowas habe ich noch nie erlebt. Herablassend und respektlos... Sprüche zu einem Rekruten wie : Wenn ich hier vorne stehen halten sie Ihre Fresse...

Das mag bedenklich sein (da stimme ich Ihnen absolut zu), aber die hiesige Schilderung für sich genommen (!) würde ich noch nicht als Dienstvergehen werden, zumal mit dem letzten Satz niemand persönlich angesprochen wurde. Aber für einen KpChef geht das natürlich trotzdem nicht.

Zitat"Sie kleiner Pissgefreiter was erlauben Sie sich hier .....

Das ist ganz eindeutig ein Dienstvergehen. Eine derartige Beleidigung verstößt gegen die Kameradschaftspflicht (§ 12 SG), Fürsorgepflicht (10 Abs. 3), Zurückhaltungspflicht (10 Abs. 6) und die Wohlverhaltenspflicht (17 Abs. 2 Satz 1). Selbstverständlich ist das beschwerdefähig und man sollte sich das auch nicht gefallen lassen, erst Recht nicht von einem Disziplinarvorgesetzten. Ein Disziplinarvorgesetzter wäre schließlich selbst dafür verantwortlich, solches Verhalten zu disziplinieren.

Der betroffene Soldat könnte also eine Beschwerde schreiben. ABER: Wenn das ein 4-Augen-Gespräch war, gibt es keine weiteren Zeugen und ein Nachweis dürfte schwer fallen. Daher sollte vor diesem Hintergrund vielleicht noch von einer Beschwerde abgesehen werden.

ZitatWieso gibt es hier eine "Generallvollmacht" für Hilfsausbilder Mannschaften...??

Das ist in Ausbildungseinheiten leider durchaus üblich, aber tatsächlich nicht zulässig. Der § 5 VorgV kennt keine "Generalvollmacht". Sollte mal ein Rekrut Ärger kriegen wegen eines vermeintlichen "Ungehorsams" gegenüber einem Hilfsausbilder, dann müsste im konkreten Fall das Konstrukt nochmal genau beleuchtet werden.


Lange Rede kurzer Sinn:

Bei konkreten verbalen Beleidigungen und Beschimpfungen, die vor Zeugen erfolgt sind und daher gut nachweisbar sind, sollte unbedingt Beschwerde eingelegt werden. Sollte der KpChef selbst der Täter sein, sollte die Beschwerde beim Kommandeur eingelegt werden. Eine Beschwerde wäre hier definitiv besser als eine Eingabe.

Bzgl. des Umstandes, dass Sie überhaupt an der AGA teilnehmen, würde ggf. eine Nachfrage beim BAPersBw helfen, ggf. aber auch eine Eingabe. Hier wäre umgekehrt eine Eingabe besser als eine Beschwerde.

MikeEchoGolf

Zitat von: justice005 am 23. Oktober 2022, 07:38:09
Wenn das ein 4-Augen-Gespräch war, gibt es keine weiteren Zeugen und ein Nachweis dürfte schwer fallen. Daher sollte vor diesem Hintergrund vielleicht noch von einer Beschwerde abgesehen werden.

Halte ich für keine gute Idee, denn je mehr Einzelne sich mit triftigem Grund beschweren, um so mehr verdichtet sich das Lagebild.

slider

Zitat von: MikeEchoGolf am 23. Oktober 2022, 18:37:39
Zitat von: justice005 am 23. Oktober 2022, 07:38:09
Wenn das ein 4-Augen-Gespräch war, gibt es keine weiteren Zeugen und ein Nachweis dürfte schwer fallen. Daher sollte vor diesem Hintergrund vielleicht noch von einer Beschwerde abgesehen werden.

Halte ich für keine gute Idee, denn je mehr Einzelne sich mit triftigem Grund beschweren, um so mehr verdichtet sich das Lagebild.

Kann ich nur zustimmen. In meiner AGA damals gab es ebenfalls einen Hilfsausbilder, der seine Laune gerne mal an Rekruten abgearbeitet hat indem er sie sich einzeln vorgenommen hat. Es hat eine Weile gedauert, bis der Chef gehandelt hat, weil der Hilfsausbilder unter Aufsicht einen durchaus sehr guten Job gemacht hat (hart aber nicht unfair). Nach der 10ten Beschwerde wurde das Bild dann aber langsam klar.

Pericranium

Ist es nicht so, dass die in der GA vergebenen ATN nach 5 Jahren verfallen und dass man dann trotzdem, obwohl man WIedereinsteller ist, die GA wiederholen muss?
Auch wenn es natürlich "off-label" trotzdem zum Glück oft so gehandhabt wird, dass Wiedereinsteller als Hilfsausbilder genutzt werden, was mMn nur sinnvoll ist.

F_K

@ Pericranium:

Negativ.

Grundsätzlich werden ATBs "lebenslang" zuerkannt - lediglich in Ausnahmefällen sind Lizenzen / Berechtigung / sehr wenige ATBs zeitlich befristet.

Beispiele (für die AUSnahme): EEH A, Ladungssicherung, Gefahrguteinweisungen, Beiblatt Springerschein ...

schlammtreiber

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Ralf

Zitat von: schlammtreiber am 25. Oktober 2022, 11:25:58
Ich bin also lebenslang Unfallvertrauensperson  ;D
Das ist doch keine ATB, sondern eine Funktion. Für die wird man nmB auch bestellt und das ist zeitlich begrenzt.
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schlammtreiber

Zitat von: Ralf am 25. Oktober 2022, 11:43:27
Zitat von: schlammtreiber am 25. Oktober 2022, 11:25:58
Ich bin also lebenslang Unfallvertrauensperson  ;D
Das ist doch keine ATB, sondern eine Funktion. Für die wird man nmB auch bestellt und das ist zeitlich begrenzt.

Aber...aber...dafür gab´s doch "damals" einen mehrtägigen Kaffeetrinkerlehrgang  :o
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 23. Oktober 2022, 06:44:13

Es ist nicht vorgesehen, dass WE erneut an der GA teilnehmen. Das ist schon einmal Fehler Nr. 1.


@Ralf ... bei der Luftwaffe   ;)

Das Heer macht es z.B. anders ...

Wer dort - wie der TE - als ehemaliger Mannschafter als UA oder FA wieder eingestellt wird ... muss durchlaufen :

+ alle drei Abschnitte des FA/UAL,
+ beginnend mit Abschnitt 1 (FA/UAL Abschnitt 1, LehrgNr. 289040),
+ danach Abschnitt 2 (Truppenkommando) und
+ schließlich Abschnitt 3 (FA/UAL Abschnitt 3, LehrgNr. 289055)

Da dies genauso für ungediente UA bzw. FA vorgesehen ist ... absolviert dieser Mannschafter im Grunde nochmal im Teil 1 seine GA ...

Die Einstellung/Einberufung der Neueinstellungen und Wiedereinsteller/innen als FA/UA erfolgt grundsätzlich in den FA/UAL Abschnitt 1.

Wer es bzgl. des Heeres genau wissen möchte ... siehe Matrix , Anhang 4.1 der D1-1330/0-1323


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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