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Allgemeine Hinweise für Seiteneinsteiger

Begonnen von Deepflight, 22. Mai 2017, 10:57:00

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Waldcruiser

Zitat von: Ralf am 27. Oktober 2022, 21:05:38
Ich würde das ACFüKrBw, Bereich SE anrufen, dort sitzen die Profis für den SE.

Danke, so werde ich es machen. 

FLNGSPN

Hallo zusammen,

kurz zu mir: Ich besitze bereits ein abgeschlossenes Bachelor-Maschinenbaustudium und werde nächstes Semester noch zusätzlich ein weiteres Studium in Wirtschaftsingenieurswesen MB abschließen. Zusätzlich habe ich 2 Jahre in Frankreich studiert. Dennoch schwebt mir immer noch der Beruf als Jetpilot vor den Augen. Da die "normale" Offizierslaufbahn ja das Studium in Aeronautical Engineering vorsieht, frage ich mich, welche Möglichkeiten ich mit bereits abgeschlossenen Studiengängen habe? Welche Vorteile/Nachteile würden sich für mich ergeben und wie sähen die verschiedenen Möglichkeiten aus, ohne dass ich nochmals im Bachelor studieren muss? Ein konsekutives Masterstudium wäre hingegen durchaus denkbar für mich . Welche Laufbahnen und entsprechende Werdegänge ergäben sich daraus potenziell?

Zusätzlich habe ich eine weitere Frage, die evtl. nicht direkt mit dem Topic in diesem Thread zu tun hat, aber vllt. kann sie mir ja trotzdem jmd. beantworten: Wie oft und wie viel wird aktuell unter den Kampfflugzeugführern geflogen? Ich brauche keine detaillierte Angabe, jedoch wäre es schon interessant zu wissen, ob es im Schnitt 5h oder eher 30h pro Monat sind, um sich ein Bild von der späteren Tätigkeit zu machen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus!

Grüße

Ralf

Ein Seiteneinstieg (also mit einem höheren Offizier-Dienstgrad) könnte in der Verwendung Jetpilot nur erfolgen, wenn du auch eine verwertbare fliegerische Lizenz mitbringen würdest, das wäre dann der SE als OffzMilFD.
Bei dem Einstieg aufgrund eines Studiums als OFähnr würdest du kein erneutes Studium machen (müssen).
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FLNGSPN

Danke schonmal. Die Möglichkeit mit OFähnr wurde mir auch schon kommuniziert. Könnte ich diese auch mit einem Master koppeln? Ab wann wäre ich dann Leutnant?

Falls ich keinen Master machen würde, wie sähe da die Beförderungsreihenfolge aus im Vergleich zur gewöhnlichen Laufbahn mit Studium, welches man als Leutnant beginnt und nach welchem man ja zum Oberstleutnant befördert wird? Wann würde ich vom OFähnr zum Leutnant und anschließend Oberstleutnant befördert werden? Habe ich aufstiegstechnisch überhaupt Vorteile im Vergleich zum konventionellen Weg?

Vielen Dank.

KlausP

Nach dem Leutnant kommt erstmal Oberleutnant. Der OberstLeutnant ist noch drei Stufen weiter.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Nach 12 Monaten OFähnr wird man Lt.
Für die Beförderungen zählen alleine die Beurteilungen.
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Gast 2022

Guten Tag! Möchte daher gerne fragen: Gibt es Erfahrungen/Beispiele nach §25 (2) 1 (a) SLV ?  Wurde jemand nur mit Bachelor als Hauptmann eingestellt?

Quasi: 

(2) Die Einstellung erfolgt mit dem Dienstgrad ,,Oberleutnant". Es kann eingestellt werden
1.
mit dem Dienstgrad ,,Hauptmann", wer
a)
die Eignung für die dem höheren Dienstgrad entsprechende Verwendung nach dem Erwerb des Hochschulabschlusses durch eine dieser nach Fachrichtung und Schwierigkeit vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren erworben hat.

Danke.


Ralf

Selbstverständlich, gibt es jedes Jahr und war auch schon mit der alten SLV genauso möglich und wurde so gehandhabt.
Ist halt immer eine Einzelfallprüfung, ob den Vorgaben der SLV damit genüge getan wird.
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BewerberThor

Guten Tag an alle!

Folgende Frage zum Seiteneinstieg bei einer Einstellung als SAZ 8 mit dem Dienstgrad Hauptmann:

Die alte Fassung der SLV beinhaltete zu § 26 Offiziere mit Hochschulausbildung den sechsten Absatz:

,,Eine Beförderung ist in den Fällen der Absätze 2, 4 und 5 zulässig [...] zum Major nach zwei Jahren und sechs Monaten seit Ernennung zum Hauptmann und nach erfolgreicher Teilnahme an einem Stabsoffizierlehrgang"

Dieser Passus fehlt nun in der aktuellen SLV (hier § 25 ohne Abs. 6).

Ob der Fall eines Seiteneinsteigers diese Änderung mitbegründet, mag ich nicht beurteilen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/817087/

Im Forum wurde dieser Fall auch diskutiert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=67664.0

Wobei eigentlich auch angemerkt werden sollte, dass § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere Abs. 1 der aktuellen SLV nach wie vor die Beförderung zum Major nach neun Jahren seit Ernennung zum Leutnant vorsieht.
Einem SE mit dem Dienstgrad Hauptmann werden ja schon einmal fiktiv 5 Jahre angerechnet. Nach mindestens vier Jahren im Dienst stünde also die Beförderung an.

Ist es nun im Rahmen einer Einstellung im Seiteneinstieg als SAZ 8 mit dem Dienstgrad Hauptmann möglich, die Besoldung A13 zu erreichen - ggf. auch ohne Wechsel des Dienstpostens und Beförderung zum Major?

Beste Grüße!

F_K

Ein Hptm kann NICHT A13 erhalten - Hptm ist, je nach DP und Einstufung A11 / A12.

Wenn auf einen A11 / A12 DP eingestellt wurde, ist ein DP Wechsel erforderlich, um A13 werden zu können (nur eine der Voraussetzungen).

Aber mal allgemein - ein Seiteneinsteiger wird sich verändern müssen, wenn er mehr als 8 Jahre dienen möchte (Regelfall).

Ralf

Bei Einstellung als Hptm kommt eine Beförderung frühestens nach 5 Jahren in Frage. Als SE bist für einen bestimmten DP eingestellt worden, eine Förderung auf einen förderlichen DP ist somit erst einmal per se nicht vorgesehen. Das wird idR dann in Angriff genommen, wenn du auch über die festgesetzte Verpflichtungszeit hinaus bereit bist zu bleiben
A13 bedingt den Dienstgrad Major. Eine Versetzung auf einen A13 DP bedingt, dass du dafür befähigt bist und das bedingt die Teilnahme am Basislehrgang Stabsoffizier.

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Shirxy

Ich bin selbst als Hptm als SE eingestellt worden. Mir wurde mitgeteilt, das eine Beförderung nach der oben schon genannten Zeit möglich wäre.
Hierbei sind jedoch Voraussetzungen, neben der Befähigung, zu erfüllen.

- Zum einen muss ein Bedarf von A13 vorhanden sein. --> Auch logisch
- Die zweite Voraussetzung muss ein erfolgreicher Englisch SLP 3332 abgelegt worden sein.
- Restdienstzeit von 36 Monaten (Lehrgangsanforderung)

Bezüglich dem SLP habe ich nur eine mündliche Aussage erhalten und konnte diese nicht verifizieren.
Was ich mir jedoch denken kann ist, dass der SLP die Voraussetzung für jeden Offz DP ist.
Daraus resultiert, dass ein SLP vorhanden sein muss. --> Hierbei lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Alex T

Guten Tag,

Ich habe mich als Seiteneinsteiger beworben (Ich bin aktiv, OStGefr., mit Bachelorabschluss). Gestern habe ich Nachricht von BAPersBw II 3.1 bekommen:
"Zu Unterstützung einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrages werden Sie gebeten, folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
- BA 90/5 OA-TGL;
und
- Lehrgangs-/Trainingsnachweise ROA-Ausbildung (Module 1-3);   ???

Meine Frage: Ist ROA-Ausbildung ein Muss? Oder nur wenn vorhanden?

Vielen Dank.

F_K

Nein ROA Ausbildung wäre natürlich hilfreich, aber kein "Muss".

Nachfrage: Was für ein Bachelor hast Du denn? Hast Du im Vorfeld geprüft, ob dafür überhaupt DP vorhanden sind?

Alex T

Zitat von: F_K am 26. Januar 2023, 12:09:44
Nein ROA Ausbildung wäre natürlich hilfreich, aber kein "Muss".

Nachfrage: Was für ein Bachelor hast Du denn? Hast Du im Vorfeld geprüft, ob dafür überhaupt DP vorhanden sind?

Danke für Ihre Antwort. Ich habe nach DP NICHT gefragt (Ich bin bereit für OFR-Modell).  Bachelor für "Wirtschaftswissenschaft" mit 3 Jahre Arbeitserfahrung (zivil).

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