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Als fertiger Kommissar zur Bundeswehr

Begonnen von Rex, 24. August 2022, 17:47:17

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EastClintwood

Interessante Frage zum § 6 SLV, Absatz (6):

Bin auch schon über 10 Jahre als Seiteneinsteiger (Diplom und Master im Bereich Informatik) bei einer Landespolizei, Hauptkommissar A12 mit Führungsverantwortung. A13 ist in Sicht- und Reichweite.

Seit einiger Zeit lese ich aber auch gerne mal hier im Forum mit und interessiere mich ein wenig für den Seiteneinstieg ins CIR. Angenommen ich würde mich einmal bei der Bundeswehr für's CIR bewerben und die Bundeswehr hätte einen Dienstposten für mich, wäre denn der für mich gefahrlose Übergang vom Beamten auf Lebenszeit zum Berufssoldaten überhaupt möglich?
Was ist im Worst Case Fall, wenn man die 6-monatige Probezeit nicht bestehen sollte? Muss einen das Bundesland dann wieder zurücknehmen? Wird man für die ersten 6 Monate z.B. nur abgeordnet?

Beuteberliner

Ohne die Details dieser Fragen tiefgehend zu kennen, soviel sei gesagt: Wenn Sie den Übergang zur Bundeswehr aufgrund des AC-Ergebnisses angeboten bekommen sollten, dann zunächst als SaZ. Eine Abordnung von der LaPol zur Bundeswehr halte ich für ausgeschlossen, da es dafür des Interesses Ihres bisherigen Dienstherrn bedürfte, was ich für ausgeschlossen halte.

Im von Ihnen beschriebenen Worst Case oder wenn Sie später nicht zum BS übernommen werden sollten (Ihr Antrag also nicht positiv beschieden würde), würden Sie zum Ablauf Ihrer festgesetzten Dienstzeit als SaZ ausscheiden wie andere SaZ auch.

Ralf

Die Option § 6 (6) halte ich eher für eine ganz kleine Möglichkeit, denn ein größeres Personalfehl auf Ebene StOffz IT gibt es nicht, hat der Dienstherr mit der Quote der Übernahmen zum BS auch selbst in der Hand. Wenn du natürlich eine ganz besondere Tätigkeit ausübst (bspw. Forensik) und dort ein spezieller Bedarf bestünde, dann schon.
Die 6-monatige Probezeit nicht zu bestehen ist schwierig, es müssten also Grüne vorliegen, die dich nicht zu einem StOffz eignen lassen. Und ja, dann scheidest du nach 6 Monaten aus.
Wie das dann bei deinem alten AG geregelt ist, weiß ich, jedenfalls fällst du unter das Arbeitsplatzschutzgesetz.
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EastClintwood

Hallo Ralf,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Deinen Ausführung richtig folgen konnte:

1) Du meinst A13h-14 Dienstposten und aufwärts sind beim CIR recht selten vorhanden bzw. selten nach extern ausgeschrieben?
2) Gibt es in diesem Bereich überhaupt Bedarf an "Externen"? Persönlich arbeite ich z.B. selbst seit Jahren im Bereich der Digitalen Forensik.
3) Verstehe ich das richtig, dass ich bei einem Wechsel ein Risiko eingehen würde? Ich kenne das von Kollegen, die von der Landespolizei z.B. zu einer anderen Landes- oder gar Bundesbehörde gewechselt sind. Der Lebenszeit-Beamtenstatus wurde hier immer direkt übernommen, ohne Risiko für die Person.

Off-Topic:
Im Polizei- und Sicherheitsbehördenbereich ist die Personalfluktuation schon deutlich angestiegen. Viele Leute mit Bachelor oder FH-Diplom werden zu Behörden gelockt, die direkt 13er Stellen im gehobenen Dienst anbieten. Mit Uni-Abschluss oder Master wechseln einige zu anderen Behörden in die höheren Dienst, natürlich häufig unter Verlust der Vollzugseigenschaft. Mich persönlich interessiert dieses Sicherheitsbehördenumfeld, ich möchte ehrlich gesagt auch aktuell (Hausfinanzierung und co.) nicht auf die Sicherheit meines Dienstverhältnisses verzichten. Ich sehe das ganze einfach pragmatisch: Wie wohl bei den meisten Menschen ist die Wahl des Arbeitsplatzes immer eine Abwägung von Arbeitsplatzzufriedenheit, Verdienst und weiteren Faktoren wie Heimatnähe des Dienstortes.

Vielen Dank,
East

Ralf

1.) Es gibt grds. weniger Bedarf auf der Ebene StOffz als Offz, weil man mit der BS-Zusage zum StOffz ausgebildet wird. Habe ich also dort Vakanzen, übernehme ich mehr zum BS.
Deswegen ist ein Seiteneinstieg als StOffz auch eher selten und im Status BS eben noch seltener.
2.) Das wirst du nur wissen, wenn du dich bewirbst, vielleicht ist deine Tätigkeit so gefragt, dass man den Weg mit dir gehen will.
3.) Wenn du die Zusage hast, als BS eingestellt zu werden, musst du nur die Probezeit überstehen. Klar ist das auch ein Risiko, aber nmB überschaubar.
Wie sich das dann mit deinem Beamtenstatus verhält, wenn du in der Probezeit kündigst, weiß ich nicht, das ist eher eine Frage an deinen derzeitigen AG.
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EastClintwood

Alles klar, danke für die Infos, Ralf!

Das mit den Einstellungen, vor allem in welcher Laufbahn und in welchem Alter ist wohl wirklich von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich, da macht wohl auch die BW keine Ausnahme.
Die Bewährungszeit müsste man wohl schon eher absichtlich in den Sand setzen und, wenn ich Deine Ausführungen richtig verstanden habe, würde man irgendwie noch unter das Arbeitsschutzgesetz fallen, da Beamtenstatus vorhanden. Von einer selbst initiierten Kündigung in der Bewährungszeit gehe ich jetzt mal nicht aus. Wenn man sich als Beamter zur BW bewirbt, dann sollte man ja wissen auf was man sich einlässt!

Eine Frage hätte ich aber noch: Ist der CIR Bereich für SE auch sehr Rheinlandlastig, oder gibt es hier auch Standorte weiter südlich in der Republik, z.B. die neuen Bundeswehrrechenzentren in Wildflecken nahe Nürnberg?

Ich lese dann auch in Zukunft mal weiter interessiert hier ab und an mit!

VG,
East

Ralf

ZitatAlter ist wohl wirklich von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich,
Hier liegt das daran, dass es eine eigene Laufbahnverordnung für Soldaten (SLV) gibt, denn zwischen Beamten und Soldaten ergeben sich schon erhebliche Unterschiede.
ZitatCIR Bereich für SE auch sehr Rheinlandlastig
Ja, das siehst du richtig, die Masse der DP ist dort verortet. Es gibt mglw. auch vereinzelt woanders welche, aber das wäre die Ausnahme. Wobei ich die Rechenzentren hier nicht sehe, da sind idR zivile DP ausgebracht, denn eine sdt. Expertise ist in den Rechenzentren eher weniger gefragt.
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