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Übergangsgebürnisse/Ruhensberechnung ich verstehe nur Bahnhof..

Begonnen von Nayano, 02. November 2022, 19:16:11

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Nayano

Guten Abend

Da mein Sacharbeiter beim BVA schon sehr unfreundlich im E-Mailverkehr war und mir die schla**** Arbeit dort, mich fast zum platzen bringt... ist meine 1. Anlaufstelle dieses Forum.

Ich habe so eben einen Brief von meiner zuständigen BVA Stelle bekommen bezüglich meiner Übergangsgebürnisse und der Rechnung zwecks Ruhensbrechnung.
Wie folgt.
Bin seit 01.08.22 in einer Ausbildung im ÖD. Mein DZE war am 31.08.22 somit habe ich den Monat beantragt und genemigt bekommen, dass ich für den Monat Aug. eine Freistellung bekomme.
Hier wurde mein Ausbildungsvergütung in vollem Umfang auf meinen Sold für Aug angerechnet. Mit der Begründung, ich dürfe als Freigestellter Soldat nicht besser gestellt sein, kann ich ja noch verstehen...

Nun im aktuellem Brief wurde mit einem Haufem Zahlen jongliert und ich verstehe absolut 0..
Zu mir ich war OSG(Z8) A5Z E4 sind dann 2662,87 Brutto Steuerklasse 1
Ausbildungsvergütung                           1036,82 Brutto Steuerklasse 6

Wie genau berechnet sich dann nun der zu erhaltene Betrag? Beim BFD Habe ich wegen der Ausbildunbg eine 100% Förderung beantragt und auch genemigt bekommen.
Wärend der Zeit als ich noch aktiver Soldat war, habe ich beim zuständigen BVA angerufen und mich erkundigt, wie da die Höchstgrenzen sind ob ich in irgendeiner Art zu viel bekomme wegen der Ruhensberechnung, hier wurde die Aussage 2 mal verneint, ich würde nicht über die Höchstgrenze kommen.

In dem Brief, welcher heute angekommen ist, steht jetzt unten  1997.15 Brutto.. was ja noch nicht mal die mind 75% Übergangsgebürnisse sind..
Es wäre mir eine riesen Hilfe, wenn mir da jemand kurz etwas unter die Arme greifen könnte!

Grüße

Nayano



LwPersFw

Zitat von: Nayano am 02. November 2022, 19:16:11

In dem Brief, welcher heute angekommen ist, steht jetzt unten  1997.15 Brutto.. was ja noch nicht mal die mind 75% Übergangsgebürnisse sind..


Meine persönliche Einschätzung:

Das sind doch 75 % von 2662,87 €.

Was "fehlt" ist der Bildungszuschuss von 25 %.

Zu beachten ist dabei :

"Einkünfte auf Grund einer geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung werden auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet."

Diese 25 % von 2662 € ... ca. 600 € hat man also von der Ausbildungsvergütung abgezogen... und die restlichen 400 € sind in die Ruhensberechnung eingeflossen...

Mit dem Ergebnis: keine Anwendung der Ruhensregelung.
Somit war die Info des BVA korrekt.

Sie haben also die 1997 € brutto + 1036 € brutto.

Aber fragen Sie einmal den User didi62 = Besoldungsspezi  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nayano

Okay..

Aber wie kommt es zur "Ruhensberechnung"

Wenn ich das jetzt richtig lese ist der Höchstbetrag 4198,23€. ALso das 1.5 Fache von BeGrp A4 Endstufe, also Erfahrungsstufe 8 (2798,82 Brutto)
Das was ich aktuell an Übergangsgebürnissen + Ausbildungsvergütung als Brutto bekomme sind knapp 500€ weniger! als der Höchstbetrag.
Demnach falle ich nicht über die Höchstgrenze und eine "Ruhensregelung" wäre damit nichtig?!

LwPersFw

Zitat von: Nayano am 02. November 2022, 22:12:08
Okay..

Aber wie kommt es zur "Ruhensberechnung"

Wenn ich das jetzt richtig lese ist der Höchstbetrag 4198,23€. ALso das 1.5 Fache von BeGrp A4 Endstufe, also Erfahrungsstufe 8 (2798,82 Brutto)
Das was ich aktuell an Übergangsgebürnissen + Ausbildungsvergütung als Brutto bekomme sind knapp 500€ weniger! als der Höchstbetrag.
Demnach falle ich nicht über die Höchstgrenze und eine "Ruhensregelung" wäre damit nichtig?!

Gemäß dem Bescheid kommt es ja gerade nicht zum Abzug eines Ruhensbetrags, da Sie nicht über der Höchstgrenze liegen...

Ihr "Problem" ist die Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Bildungszuschuss...

Also sind die Ihnen zustehenden Übergangsgebührnisse die 1997.15 € brutto - wie im Bescheid aufgeführt.

Daneben bekommen Sie die Ausbildungsvergütung von 1036 € brutto.

Über den Daumen also - nur steuerlich betrachtet - ca. 2700 € netto / Monat.

Haben also monatlich ca. 400 € netto mehr als Sie es als OStGefr hatten...




Hier nochmal die gesetzliche Grundlage für Ihr "Problem":

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html

"Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)

§ 11 Übergangsgebührnisse

(3) Die Übergangsgebührnisse betragen 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats;

war ein Soldat auf Zeit im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, gelten als Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge.

Bei der Berechnung ist der Familienzuschlag (§ 47 Absatz 1 Satz 1) bis zur Stufe 1 zugrunde zu legen.

Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich um einen Bildungszuschuss, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 5 geförderten Maßnahme der schulischen
und beruflichen Bildung in Vollzeitform teilgenommen wird; in diesem Fall beträgt der Bildungszuschuss 25 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.

Einkünfte auf Grund einer geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung werden auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nayano

Zitat von: LwPersFw am 03. November 2022, 07:50:21

Gemäß dem Bescheid kommt es ja gerade nicht zum Abzug eines Ruhensbetrags, da Sie nicht über der Höchstgrenze liegen...

Ihr "Problem" ist die Anrechnung der Ausbildungsvergütung auf den Bildungszuschuss...

Also sind die Ihnen zustehenden Übergangsgebührnisse die 1997.15 € brutto - wie im Bescheid aufgeführt.

Daneben bekommen Sie die Ausbildungsvergütung von 1036 € brutto.

Über den Daumen also - nur steuerlich betrachtet - ca. 2700 € netto / Monat.

Haben also monatlich ca. 400 € netto mehr als Sie es als OStGefr hatten...

Wenn ich dann jetzt die 2700€ Netto nehme und meine Ausbildungsvergütung ~ 650 Netto abziehen
Würde ich nach deieser Rechnung mehr Netto als Brutto bekommen, kann also schon nicht stimmen  ;D



F_K

@ TE:

Bitte die unterschiedlichen Steuerklassen berücksichtigen - insgesamt ist auf den ersten Blick kein offensichtlicher Fehler zu erkennen.

Nayano

Ein Ehemaliger Kamerad hatte mir das mal kurzerhand erklärt, welcher auch an diesem Punkt stand.
Es wurde hier nur mit den regulären 75% Gerechnet also ohne den Bildungszuschuss.
So hatte dies dann rechnerrisch auch sinn ergeben.

Vielen Dank für die schnelle Unterstützung! :)))

LwPersFw

Zitat von: Nayano am 03. November 2022, 08:41:51
Ein Ehemaliger Kamerad hatte mir das mal kurzerhand erklärt, welcher auch an diesem Punkt stand.
Es wurde hier nur mit den regulären 75% Gerechnet also ohne den Bildungszuschuss.
So hatte dies dann rechnerrisch auch sinn ergeben.

Vielen Dank für die schnelle Unterstützung! :)))

Der Bildungszuschuss wurde im Punkt 3. Ruhensberechnung einbezogen.
Denn dort steht ja als Einkünfte nicht 1036 € - sondern 400 € ( das Minus sind der theoretisch zustehende Bildungszuschuss von ca. 600 € brutto ).

ZitatWenn ich dann jetzt die 2700€ Netto nehme und meine Ausbildungsvergütung ~ 650 Netto abziehen

Die 2700 € netto ergeben sich aus den Netto-Beträgen nach ÜG > LStKl I und Vergütung > LStKl 6 ( und ohne Berücksichtigung der Sozialabgaben Vergütung ... um die 200 € )

Sie haben am Ende also ca. 200 € mehr als als ehem. OStGefr   ;)


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

Zitat von: LwPersFw am 03. November 2022, 09:49:34

Der Bildungszuschuss wurde im Punkt 3. Ruhensberechnung einbezogen.
Denn dort steht ja als Einkünfte nicht 1036 € - sondern 400 € ( das Minus sind der theoretisch zustehende Bildungszuschuss von ca. 600 € brutto ).

Das stimmt so nicht ganz. Der Bildungszuschuss wird immer auf die Versorgungsbezüge aufgerechnet und nicht vom Verwendungseinkommen abgezogen.
In diesem berechnet sich das Verwendungseinkommen aus einem 12-tel des Jahreseinkommens also 1.062,82 € * 4 Monate = 4.251,28 € / 12 = 354,27 €. Dieser Betrag wird im Normalfall auf volle Hundert gerundet um Überzahlungen zu vermeiden (in diesem Fall eigentl. unnötig).

Der Fehler in diesem Fall ist aber, dass der Bildungszuschuss nicht berücksichtigt wurde und daher die dargestellten Versorgungsbezüge inkorrekt sind.

P.S.: Die genannten 1.997,15 € entsprechen genau 75%

Jay-C

Ich bin mir selbst nicht sicher ob ich jetzt die Frage des TE komplett falsch verstehe oder die bisherigen Antwortgeber, aber mir scheint folgendes entsprechend meiner Erfahrung als ehemalgier Übergangsgebührnisempfänger die mögliche Lösung zu sein:

Ich hatte nach meiner Dienstzeit Anspruch auf 90 % Übergangsgebührnisse und mich seinerzeit auch über den ersten Bescheid gewundert, in dem nur mit 75 % gerechnet wurde. Knapp zwei Wochen später kam ein Änderungsbescheid, eben mit der Korrektur auf 90 %. Das scheint (leider) der normale Ablauf zu sein. War jedenfalls auch bei anderen Kameraden so.

Sprich: Der erste Bescheid rechnet immer mit den grundlegenden 75 % und je nach Situation folgt ein entsprechender Änderungsbescheid.

LwPersFw

Zitat von: didi62 am 03. November 2022, 15:17:37
Zitat von: LwPersFw am 03. November 2022, 09:49:34

Der Bildungszuschuss wurde im Punkt 3. Ruhensberechnung einbezogen.
Denn dort steht ja als Einkünfte nicht 1036 € - sondern 400 € ( das Minus sind der theoretisch zustehende Bildungszuschuss von ca. 600 € brutto ).

Das stimmt so nicht ganz. Der Bildungszuschuss wird immer auf die Versorgungsbezüge aufgerechnet und nicht vom Verwendungseinkommen abgezogen.
In diesem berechnet sich das Verwendungseinkommen aus einem 12-tel des Jahreseinkommens also 1.062,82 € * 4 Monate = 4.251,28 € / 12 = 354,27 €. Dieser Betrag wird im Normalfall auf volle Hundert gerundet um Überzahlungen zu vermeiden (in diesem Fall eigentl. unnötig).

Der Fehler in diesem Fall ist aber, dass der Bildungszuschuss nicht berücksichtigt wurde und daher die dargestellten Versorgungsbezüge inkorrekt sind.

P.S.: Die genannten 1.997,15 € entsprechen genau 75%

Danke für die Klarstellung !!!!

Wie ich ja oben schrieb --- Sie sind der Spezi  ;)  :)

Heißt dies

Zitat von: didi62 am 03. November 2022, 15:17:37

Der Fehler in diesem Fall ist aber, dass der Bildungszuschuss nicht berücksichtigt wurde und daher die dargestellten Versorgungsbezüge inkorrekt sind.


der Kamerad müsste aktiv werden... ?



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nayano

Zitat von: Jay-C am 03. November 2022, 19:07:51
Ich bin mir selbst nicht sicher ob ich jetzt die Frage des TE komplett falsch verstehe oder die bisherigen Antwortgeber, aber mir scheint folgendes entsprechend meiner Erfahrung als ehemalgier Übergangsgebührnisempfänger die mögliche Lösung zu sein:

Ich hatte nach meiner Dienstzeit Anspruch auf 90 % Übergangsgebührnisse und mich seinerzeit auch über den ersten Bescheid gewundert, in dem nur mit 75 % gerechnet wurde. Knapp zwei Wochen später kam ein Änderungsbescheid, eben mit der Korrektur auf 90 %. Das scheint (leider) der normale Ablauf zu sein. War jedenfalls auch bei anderen Kameraden so.

Sprich: Der erste Bescheid rechnet immer mit den grundlegenden 75 % und je nach Situation folgt ein entsprechender Änderungsbescheid.


Tatsächlich hatte ich dann doch mit dem Sachbearbeiter beim BVA telefoniert und genau wie beschrieben, es wurden erst mit den 75% berechnet.
Ich soll im laufe der nächgsten Tage vlt auch Wochen.. den neuen Bescheid bzw die neue Berechnung bekommen.
Welch ein Wunder beantragt habe ich alles schon im Mai, schön dass die erst im September angefangen haben für meine Anträge Papier schwarz zu machen ...

Warum allerdings erst mit den 75% berechnet wird und nicht gleich alles "glatt" gezogen wird und von Anfang an mit dem Bildungszuschuss berechnet wird, ist mir schleierhaft.
Vermuten würde ich sehr stark, dass ein riesen Teil der Bezüge Empfänger in der gleichen Situation sind/waren.

Was auch zu erwähnen ist, in der Berechnung ist alles Brutto, steht leider nirgends bis zum schluss ganz unten.
Da manche Zahlen sich mit diversen Netto Zahlen deckten, war das ganze für mich jedenfalls sehr schwammig...


Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :)))

LwPersFw

Zitat von: Nayano am 04. November 2022, 19:11:27
Zitat von: Jay-C am 03. November 2022, 19:07:51
Ich bin mir selbst nicht sicher ob ich jetzt die Frage des TE komplett falsch verstehe oder die bisherigen Antwortgeber, aber mir scheint folgendes entsprechend meiner Erfahrung als ehemalgier Übergangsgebührnisempfänger die mögliche Lösung zu sein:

Ich hatte nach meiner Dienstzeit Anspruch auf 90 % Übergangsgebührnisse und mich seinerzeit auch über den ersten Bescheid gewundert, in dem nur mit 75 % gerechnet wurde. Knapp zwei Wochen später kam ein Änderungsbescheid, eben mit der Korrektur auf 90 %. Das scheint (leider) der normale Ablauf zu sein. War jedenfalls auch bei anderen Kameraden so.

Sprich: Der erste Bescheid rechnet immer mit den grundlegenden 75 % und je nach Situation folgt ein entsprechender Änderungsbescheid.


Tatsächlich hatte ich dann doch mit dem Sachbearbeiter beim BVA telefoniert und genau wie beschrieben, es wurden erst mit den 75% berechnet.
Ich soll im laufe der nächgsten Tage vlt auch Wochen.. den neuen Bescheid bzw die neue Berechnung bekommen.
Welch ein Wunder beantragt habe ich alles schon im Mai, schön dass die erst im September angefangen haben für meine Anträge Papier schwarz zu machen ...

Warum allerdings erst mit den 75% berechnet wird und nicht gleich alles "glatt" gezogen wird und von Anfang an mit dem Bildungszuschuss berechnet wird, ist mir schleierhaft.
Vermuten würde ich sehr stark, dass ein riesen Teil der Bezüge Empfänger in der gleichen Situation sind/waren.

Was auch zu erwähnen ist, in der Berechnung ist alles Brutto, steht leider nirgends bis zum schluss ganz unten.
Da manche Zahlen sich mit diversen Netto Zahlen deckten, war das ganze für mich jedenfalls sehr schwammig...


Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :)))



Bezogen auf den Bildungszuschuss gilt auf jeden Fall der letzte Satz im Gesetzesabsatz :

Zitat von: LwPersFw am 03. November 2022, 07:50:21

Hier nochmal die gesetzliche Grundlage für Ihr "Problem":

https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__11.html

"Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)

§ 11 Übergangsgebührnisse

(3) Die Übergangsgebührnisse betragen 75 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats;

war ein Soldat auf Zeit im letzten Monat ohne Dienstbezüge beurlaubt oder teilzeitbeschäftigt, gelten als Dienstbezüge die dem letzten Dienstgrad entsprechenden Dienstbezüge.

Bei der Berechnung ist der Familienzuschlag (§ 47 Absatz 1 Satz 1) bis zur Stufe 1 zugrunde zu legen.

Die Übergangsgebührnisse erhöhen sich um einen Bildungszuschuss, wenn und solange während des Bezugszeitraums an einer nach § 5 geförderten Maßnahme der schulischen
und beruflichen Bildung in Vollzeitform teilgenommen wird; in diesem Fall beträgt der Bildungszuschuss 25 Prozent der Dienstbezüge des letzten Monats.

Einkünfte auf Grund einer geförderten Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung werden auf den Bildungszuschuss bis zu dessen Höhe angerechnet."



25 % vom letzten Brutto 2662,87 € = 665,72 €

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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