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Truppenausweis

Begonnen von MartinCH, 28. November 2022, 06:57:53

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christoph1972

Zitat von: MartinCH am 28. November 2022, 22:11:57
Also ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht das sich aus meiner "einfachen" Frage eine solche Juristerei entwickelt. Ich hab gar kein Problem damit einen Truppenausweis vorzuzeigen. Bei mir hat der Polizist sich nur so merkwürdig verhalten weil ich eben nur das gestempelte Papier hatte. Und sein Auftreten hat mich ein wenig genervt. Naja, und ehrlich gesagt sieht der "vorläufige" Truppenausweis ja wirklich aus wie selbstgedruckt :-) Den kann man ja wirklich fast selber machen :-( Meiner sieht halt auch schon etwas gebraucht aus :-) Wenn ich den richtigen Ausweis habe zeige ich den auch gerne vor. Bin ja auch Stolz bei der Truppe zu sein.

Das "gestempelte" Papier sieht schon merkwürdig aus, wenn man ein Plastikkärtchen erwartet. Da das "Papier" dann aber zumindest ein Dienstsiegel trägt, womit die Funktion als vorläufiger Truppenausweis bestätigt wird, sollte ein Polizeivollzugsbeamter zumindest erkennen können, dass es sich nicht um eine "Fälschung" handelt, sondern um ein Provisorium.

In den Hochzeiten der Flüchtlingskrise, hatte die meisten Asylbewerber nur ein DIN A 4-Blatt - die BüMA - Langform für Bescheinigung über die Mitteilung eines Asylbegehrens, wo ein S/w-Bild aufgedruckt war und rudimentäre Angaben zur Person vermerkt waren. Da die Ausländerbehörden zuerst nicht mit der Bearbeitung hinterherkamen, konnte so eine BüMA auch mal 2 Jahre alt werden, bevor es von der Ausländerbehörde dann das Plastikkärtchen gab, oder später den Ankunftsnachweis. Da kamen die Polizisten auch mit zurecht. Die Kräfte müssen halt wissen, dass "Papiere" nicht immer der Erwartung entsprechen müssen, sondern dass es halt auch mal was Anderes gibt.

Ich hatte BüMAs in der Hand, die wurden nur noch von Tesa-Film zusammengehalten und hatten vom vielen falten, auch schon Löcher.

Da der EDTA von der Bundesdruckerei hergestellt iwrd, dauert es leider schon mal etwas länger, bis der EDTA verfügbar ist und ausgegeben werden kann. Da die Bundesdruckerei dafür auch Geld bekommt, gibt man nicht unbedingt sofort einen EDTA in Auftrag, wo halt immer noch die Gefahr besteht, dass der EDTA nicht mehr ausgehändigt werden kann, weil der Inhaber bis dahin ausgeschieden ist.

Ist natürlich etwas komisch, mit dem Provisorium rumzulaufen, was nur ein kleiner Personenkreis gleich als "TA" identifizieren kann.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

JensMP79

Ergänzend zu dieser Aussage hier:

ZitatDie Polizei wird natürlich anhand des TA prüfen ob man die Uniform tragen darf. Ob er korrekt getragen ist, wird die Pol nicht immer prüfen können, allerdings kann man ja die Feldjäger hinzuziehen.

Also im günstigsten aller Fälle findet sowas nur statt, wenn das räumlich zuständige Feldjägerdienstkommando Kräfte zur Verfügung hat die sich im unmittelbaren Umkreis aufhält. Also eher unwahrscheinlich.

Sollte die Polizei grundsätzlich Zweifel (aus welchem Grund auch immer) an dem "Soldatenstatus" haben, kann sie sich direkt an den Bundeswehr Suchdienst wenden. Da werden berechtigte Anfragen gerne beantwortet.

Aus eigener Erfahrung dauert die Ausstellung des eDTa so zwischen 4-12 Wochen.

MikeEchoGolf

Mit Feldjägern kann auch telefoniert werden!

https://www.nordbayern.de/region/ansbach/abzeichen-gefalscht-ansbacher-polizei-entlarvt-falschen-soldaten-1.8639050

FoxtrotUniform

Die theoretischen Fragen die sich doch stellen sind:
Warum sollte man sich weigern und nicht kooperieren?
Welche Konsequenzen ergeben sich bei Weigerung sobald man seine Identität jedoch nachgewiesen hat und keine Gefahr im Vollzug besteht?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Ggf. Ist dann die Uniform abzulegen - und Meldung / Strafanzeige kommt.

Wer es haben will ...

Beuteberliner

Ist mal wieder eine Endlos-Diskussion weit entfernt von der ursprünglichen Frage geworden.

Allein an der Diskussion bezüglich der Feldjägerbeteiligung wird deutlich, wie wenig profunde Kenntnis viele Nutzer hier über die Präsenz von Feldjäger in der Fläche besteht - oder anders ausgedrückt, wie groß die Einsatzräume der Feldjägerdienstkommandos sind!

Aufgrund von Abstellungen von Feldjägerkräften zu Einsätzen, einsatzgleichen Verpflichtungen, wegen Urlaubs und Krankheit haben unsere FJgDstKdo tagsüber 2-3 Feldjägerstreifen im Dienst, die vom militärischen Ordnungsdienst, über Schwerlasttransportbegleitung, Verkehrsunfallaufnahme bis hin zur Unterstützung von Disziplinarvorgesetzten die gesamte Bandbreite des FJgDst abdecken müssen. Außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten sieht es mit der möglichen Feldjägerpräsenz ziemlich dürftig aus. Wenn Sie zusätzlich denken, dass es FJgDstKdo gibt, deren Einsatzraum mehrere angrenzende Bundesländer umfasst, dann können Sie sich vorstellen, ob selbst bei Anruf nach Dienst eine FJgStr kommen würde, um in einem hier zugrundeliegenden Fall zum Einsatz zu kommen.

Also, bitte auf dem Boden der Tatsachen bleiben: Was spricht dagegen, Polizeibeamten auf Verlangen den Truppenausweis zu zeigen? Eigentlich doch nichts!

MikeEchoGolf

ZitatWas spricht dagegen, Polizeibeamten auf Verlangen den Truppenausweis zu zeigen? Eigentlich doch nichts!

Diese Auffassung ist doch bereits längst positiv beantwortet worden.

Die akademische Frage ist nun, ob es eine generelle Truppenausweispflicht von Soldaten gegenüber Polizeibeamte gibt bei anlassloser Polizeikontrolle.

VictorBravo

Zitat von: MikeEchoGolf am 03. Dezember 2022, 19:52:49
Die akademische Frage ist nun, ob es eine generelle Truppenausweispflicht von Soldaten gegenüber Polizeibeamte gibt bei anlassloser Polizeikontrolle.

Auch diese ist wohl hinreichend beantwortet worden. Bei fehlender Ermächtigungsgrundlage gibt es keine Pflicht. Ob nichts dagegen spricht, ist bei der Bewertung völlig irrelevant.

LwPersFw

Zitat von: VictorBravo am 28. November 2022, 20:45:48
Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Wie wäre es, wenn Sie die Rechtsnorm benennen die dies kategorisch ausschließt.

PolGNRW

"§ 12 (Fn 25)
Identitätsfeststellung

(2) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt (...)"


Sehr gut! Da hätten wir ja schon die geforderte Norm.
"Angaben zur Person" meint im Sinne des PolG, dass man mündliche Auskunft über seine Person gibt und "mitgeführte Ausweispapiere" meint entweder Reisepass oder Personalausweis.


Zitat von: LwPersFw am 28. November 2022, 19:56:47
Der Truppenausweis ist dabei nicht von des Ausweispapieren ausgenommen.
Warum auch.

Doch ist er. Der TA ist kein Identitätsnachweis i.S.d. PaßG - das sind nur Personalausweis und Reisepass. Nochmal: Es muss zumindest einen Anfangsverdacht geben. Ansonsten begibt sich der PVB auf dünnes Eis.


"Identifizierung gegenüber einer zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörde 

(...) Zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sind nach § 2 Abs. 2 PAuswG öffentliche Stellen, die befugt sind, zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben als hoheitliche Maßnahme die Identität von Personen festzustellen.

Dazu gehören etwa die Polizei und der Zoll."

"(...) Über diese Tatsachen müssen die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Als Nachweis können neben dem bisherigen Personalausweis oder Pass etwa auch der Führerschein, Dienstausweise, Truppenausweise oder sonstige Personenstandsurkunden dienen. "

Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestag

Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 041/19
Abschluss der Arbeit: 6. März 2019
Fachbereich: Verfassung und Verwaltung



Somit zählt der Truppenausweis auch zu den Ausweispapieren gem. dem als Beispiel zitierten PolGNRW, da mit diesem die Identität der Person festgestellt werden kann.


Und damit lass ich es bewenden, @VictorBravo

Denn nur das Sie weiter behaupten, aber nicht rechtsverbindlich belegen, dass nur Personalausweis und Reisepass zu den Ausweispapieren für den Identitätsnachweis gegenüber einer berechtigten Behörde, hier Polizei, zählen, ist für mich nicht maßgeblich.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MartinCH

Hi,
um nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ich hab jetzt erfahren, das man bei uns die Truppenausweise erst nach der GA aufstellen lässt da in den letzten Ausbildungsgängen so viele abgesprungen sind. So muss ich wohl noch den Rest des Jahres mit dem zerknitterten Papier rumlaufen 😭 Aber dafür wir mein endgültiger TA dann auch sch meinen Rang Gefreiter tragen. Freu, Stolz 👍😀

JensMP79

just my 2 cent:

Spätestens nach Abschluss der GA würde ich als KpFw meinem Soldaten einen vorläufigen Truppenausweis ausstellen, wenn die Ausstellung des eTA nicht zeitnah absehbar ist.
Ein Einberufungsbescheid der schon 2-3 Monate als ist, sieht bestimmt auch dementsprechend aus  ;D

Steht auf dem Einberufungsbescheid eigentlich eine zeitlich begrenzte Gültigkeit drauf?

VictorBravo

Zitat von: LwPersFw am 04. Dezember 2022, 09:05:41
Denn nur das Sie weiter behaupten, aber nicht rechtsverbindlich belegen, dass nur Personalausweis und Reisepass zu den Ausweispapieren für den Identitätsnachweis gegenüber einer berechtigten Behörde, hier Polizei, zählen, ist für mich nicht maßgeblich.

Richtige Antwort auf falsche Frage. Es ging bei der Ausgangsfrage nicht um Identitätsfeststellung. Wenn sich das polizeiliche Gegenüber ausweisen kann (z.B. Reisepass), gibt es (verdachtsunabhängig) keinen Grund für die Herausgabe des TA oder eines anderen Dokumentes.

Also bitte nochmal lesen und richtige Schlüsse ziehen.

MartinCH

@JensMP79: Nee, da ist keine Gültigkeit vermerkt. Halt nur Unterschrift, Dienstgrad/Funktion und Stempel. Naja, und sieht halt wie selbstgemacht aus 😁

Was hält mit dem Ding blöd ist, das bei einer Kontrolle sofort erkennbar ist das man neu bei der Truppe ist und noch nix auf den Schultern hat. Irgendwie hab ich mich von dem Polizisten auch nicht richtig Ernst genommen gefühlt.

Ich muss ohnehin sagen, das man sich als FWDL schon viel anhören muss. Für viele meiner Freunde ist es unverständlich das ich das mache. In der Nachbarschaft kommt gerade von denen die noch GWD geleistet haben blödes Feedback. So nach dem Motto warum man so dämlich ist und sich freiwillig bei dem Haufen schickanieren lässt. Aal, Rotarsch und Schulterglatze müsste ich mir vom einem Nachbarn anhören.

FWDL scheint in der Allgemeinheit noch nicht verstanden worden zu sein. Ich zieh das aus Überzeugung durch aber es nervt mich schon. Und wenn ich nach der GA heimatnahe eingesetzte werde muss ich Mal schauen ob ich in Uniform wirklich zwischen Wohnung und Kaserne hin und herfahren will. Bin mir nicht sicher ob ich täglich Bock auf die Kommentare der Nachbarschaft habe.

Ralf

Zitat von: MartinCH am 04. Dezember 2022, 16:06:22


In der Nachbarschaft kommt gerade von denen die noch GWD geleistet haben blödes Feedback. So nach dem Motto warum man so dämlich ist und sich freiwillig bei dem Haufen schickanieren lässt. Aal, Rotarsch und Schulterglatze müsste ich mir vom einem Nachbarn anhören.
Es gibt halt immer Leute mit einem unterirdischen IQ, genauso wie es auch AFD Wähler gibt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

arcd008

Hi,

wie schon mein Vorposter sinngemäß sagte...Idioten gibt es überall. Im Normalfall sind das arme Würstchen, die nicht fähig, sprich die geistige Kapazität besitzen, den Sinn erkennen zu können. Das "Generve" verstummt von ganz allein, wenn eine "neue Sau durchs Dorf getrieben wird". Das sollte mit der nächsten PromiBigBrother-Staffel schon der Fall sein... ;) Selbstbewußtsein ausstrahlen, dazu stehen und fertig. Die, die noch GWD geleistet haben, verstehen  nicht, daß sich zwischenzeitlich auch einiges geändert hat...

so long

arcd008

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