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Signierziffer 3 für Offiziere?

Begonnen von OffzBewerber, 15. Dezember 2022, 15:09:23

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F_K

@ OffzBewerber:

Du verkennst die Lage.

ZitatSoll man doch einfach zugeben, dass man Angst vor einem Antrag auf WDB als Dienstherr hat.

Es geht darum, GEEIGNETES Personal entsprechend einzusetzen - eine WDB ist weder für den Betroffenen noch für den Dienstherrn "gut".

ZitatIch unterschreibe gern den Verzicht auf einen solchen, falls erwünscht.

Das ist rechtlich nicht möglich - und damit hast Du ja schon "eingeräumt", das ein Problem vorliegt.

OffzBewerber

Diese Eignung trägt manchmal seltsame Blüten.

Warum steht auch in der Anforderung von Köln bereits eine IV42? Genau das sollte ja erst der FA- Termin herausfinden.
Unabhängig und unbefangen.
Man hat diesem gleich die Vorgabe geliefert, wo der einen Teufel tun wird, da anders zu entscheiden.

Mit Verlaub, die korpulente Frau OFA kann mir nicht weismachen, daß sie noch die IGF ablegen kann. Aber Hauptsache sie hat ihren DP.

Kurios ist auch, daß der Flachrücken bereits 1995 festgestellt wurde und mir trotzdem T1 vergeben wurde. Mit dieser Feststellung hätte ich ganz sicher nicht in die Infanterie gedurft.


KlausP

Ich glaube ich brauche neue Taschentücher ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 11:05:43
Man hat diesem gleich die Vorgabe geliefert, wo der einen Teufel tun wird, da anders zu entscheiden.

Mit Verlaub, die korpulente Frau OFA kann mir nicht weismachen, daß sie noch die IGF ablegen kann. Aber Hauptsache sie hat ihren DP.
Mit diesem Beitrag disqualifizierst du dich nunmehr auch auf anderem Wege. Erst einmal unsachgemäße Befundung unterstellen und wenn man dann so über Kameradinnen schreibt, sollte man es besser sein lassen. So jemand will ich nicht in Vorgesetztenfunktion wissen!
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Helft mit, dass es so bleibt.

Al Terego

Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 10:26:33
Dankeschön. Ich stelle den Antrag trotzdem.Mehr als Ablehnung kann nicht kommen.
Damit bekommst Du dann auch Klarheit. Da Du aber keine besondere Qualifikation vorweisen kannst, solltest Du Dich aber schon mal mit einer Ablehnung anfreunden.
Persönliche Angriffe solltest Du im übrigen wirklich unterlassen.

2Cent

Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 11:05:43
Mit Verlaub, die korpulente Frau OFA kann mir nicht weismachen, daß sie noch die IGF ablegen kann. Aber Hauptsache sie hat ihren DP.
Und das hat nun was genau mit ihrer Eignung zu tun?

Sie wurden also '95 schonmal gemustert, kommen also nun mit 40-45 Jahren und einem operierten Bandscheibe auf die Idee das sie mit den jungen OAs in den Truppendienst einsteigen wollen und in der Auswahl konkurrieren können?

OffzBewerber

Zitat von: Ralf am 16. Dezember 2022, 11:18:55
Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 11:05:43
Man hat diesem gleich die Vorgabe geliefert, wo der einen Teufel tun wird, da anders zu entscheiden.

Mit Verlaub, die korpulente Frau OFA kann mir nicht weismachen, daß sie noch die IGF ablegen kann. Aber Hauptsache sie hat ihren DP.
Mit diesem Beitrag disqualifizierst du dich nunmehr auch auf anderem Wege. Erst einmal unsachgemäße Befundung unterstellen und wenn man dann so über Kameradinnen schreibt, sollte man es besser sein lassen. So jemand will ich nicht in Vorgesetztenfunktion wissen!

Nee Ralf, warum liefert man ihr die Vorlage durch Nennung einer Fehlerziffer, so daß sie gar nicht frei entscheidet und sich dem nur noch anschließt? Eine unabhängige Begutachtung sollte mit diesem Termin erfolgen.

IGF haben alle abzulegen. Eignung ist doch das Stichwort.

Wenn man mit einem Flachrücken gar nicht Infanterieverwendungen lt wehrmed Begutachtung ausüben darf, warum wurde dieser bei bisherigen Musterungen zu mehreren Zeitpunkten nur dokumentiert und sogar mehrfach T1 vergeben? Sorry, darf ebenso nicht sein.

Ich hasse es einfach, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Gleiches Recht für alle.

Ralf

Du hast recht wenig Ahnung, aber davon schon recht viel.
Natürlich muss ein möglicher Verdacht dem FA mitgeteilt werden, damit dieser sich dann eben das genau anschaut. Dafür ist ein FA-Befund dar.
ZitatIGF haben alle abzulegen. Eignung ist doch das Stichwort.
Nein, wenn man bspw. gesundheitlich befreit ist.
ZitatIch hasse es einfach, wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Gleiches Recht für alle.
Eben und das forderst du nun, mal davon abgesehen von deiner verbalen Entgleisung. Es wird wohl nur recht wenige andere AG geben, die sich mittels ihrer Vorschriften so selbst binden und dieses auch justiziabel prüfbar hinterlegen. Und dann staune ich immer wieder, dass man trotzdem einen soooo ungerechten AG wählen will, von dessen Methoden man nicht überzeugt ist. Wie verzweifelt muss man da sein.

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OffzBewerber

Ralf, Du hast Recht.

Sie hat das schon richtig begutachtet und ihren Job gut gemacht. Die vorliegenden Fakten lassen nach der Vorschrift keine andere wie die bekannte Fehlerziffer zu.

Mir stößt nur sauer auf, daß man bei vorigen Musterungen seit 1995 und weiteren Zeitpunkten trotz bekannter und sogar dokumentierter Fakten, einschlägiger Vorschrift nach diesen anders entschieden und begutachtet hat. Das meine ich damit.

Mir war nicht bekannt, daß man sich für IGF befreien lassen kann. Dann nehme ich meine Äußerung zurück.

wolverine

Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 12:46:04
Mir stößt nur sauer auf, daß man bei vorigen Musterungen seit 1995 und weiteren Zeitpunkten trotz bekannter und sogar dokumentierter Fakten, einschlägiger Vorschrift nach diesen anders entschieden und begutachtet hat. Das meine ich damit.
Ist Ihnen denn dadurch ein Schaden entstanden, ginge es Ihnen dann jetzt besser oder hätte das etwas an Ihrer jetzigen Situation geändert? ???
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OffzBewerber

Man hätte mich damit weder als Jg noch als PzGren ausgebildet und verwendet, wie es erfolgt ist. Das geht nämlich damit nicht. Es wäre ein ganz anderer Werdegang und somit dieser Zahn gezogen worden.

LwPersFw

#26
Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 11:05:43

Warum steht auch in der Anforderung von Köln bereits eine IV42?


Weil Sie dort Ihre Bandscheiben-OP genannt haben und das AC vom Facharzt wissen wollte, ob einer der unter 42 IV genannten Sachverhalte zutrifft, oder nicht.

Und

+ Sie haben 2022 nicht mehr den Körper von 1995...
+ die Begutachtungsvorschriften haben sich über die Jahrzehnte fortentwickelt
   Was vor 20 Jahren ging ... kann heute ausgeschlossen sein und umgekehrt


Beispiel:

Zitat von: OffzBewerber am 16. Dezember 2022, 11:05:43

Kurios ist auch, daß der Flachrücken bereits 1995 festgestellt wurde und mir trotzdem T1 vergeben wurde. Mit dieser Feststellung hätte ich ganz sicher nicht in die Infanterie gedurft.


2012 war ein Flachrücken mit 42 VI = wehrdienstuntauglich eingestuft (ZDv 46/1)

Aktuell mit 42 IV


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

OffzBewerber

Ja, eben. Genau das meine ich.Warum schreibt man 1995 in der Musterung und auch in den weiteren danach erst Flachrücken in der Dokumentation und vergab dann eine II 42?
Das führte damals schon laut der mir alten vorliegenden Fassungen zu einer IV42 ohne Ausnahme.

Ralf

Das ist doch nun ein Schuss über Gräber, nach einer Musterung von vor 27 Jahren zu fragen.
Zitat
+ Sie haben 2022 nicht mehr den Körper von 1995...
+ die Begutachtungsvorschriften haben sich über die Jahrzehnte fortentwickelt
   Was vor 20 Jahren ging ... kann heute ausgeschlossen sein und umgekehrt
Das Material und die Ausrüstung ist anders etc.pp und vielleicht machte auch die Laufbahn einen Unterschied, Msch, GWDL usw.

Fakt ist: es ändert nichts daran, wie es jetzt aussieht.
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OffzBewerber

Die Frage kam auf, da mir das Vorliegen in schon vorigen Musterungen nun erst jetzt mitgeteilt wurde.Fakt ist, Und s wurde erst jetzt alles richtig gemacht. Damit zurück zur Ausgangsfrage: gibt es Offze mit D3? Oder sind die alle D1 und D2?