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Abgelaufene Fahrerlaubnis "F" - Auffrischung möglich?

Begonnen von Helljumper, 19. Dezember 2022, 20:30:41

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Helljumper

Guten Abend werte Kameraden,

ich bin Wiedereinsteller und habe wärend meines FWDs die Dienstführerscheinklasse F gemacht. Genauer war ich als Kraftfahrer Marder A3/A4 beim JFST eingesetzt.

Nun bin ich 2017 zurück zur Truppe (andere TSK und andere Laufbahn) und habe meine gesamten Papiere zurückbekommen. Nur den Dienstführerschein nicht. Zum Glück hatte ich noch mein Papier mit der zuerkannten ATN Kraftfahrer B und F und habe daraufhin meinen Dienstführerschein zurückerhalten. Damit konnte ich mir zumindest den erneuten B-Umschreiber sparen. Der Anteil F ist aber wohl laut Aussage meines S1 abgelaufen. Ich wusste gar nicht das dieser ablaufen kann.

Nun die eigentliche Frage, ist es möglich diesen wieder aufzufrischen? Quasi so ein 1-Wochen Lehrgang oder ähnliches? Oder müsste der gesamte Führerschein erneut gemacht werden?
Bevor ich meinen Chef damit nerve würde ich gerne wissen ob so etwas in kurzer Zeit mit wenig Aufwand möglich ist.
Hatte mir die Frage gerade jetzt im Hinblick auf die PUMA-Krise gestellt.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Felix

Beuteberliner

Was wollen Sie denn mit dem F-Führerschein, wenn Sie nicht mehr im Heer dienen und damit diese Fahrerlaubnis wohl nicht dienstlich verwenden können? Warum sollten Sie dafür vom Dienstherrn einen Lehrgang bekommen?

5Cent

@Beuteberliner

Wieso beantwortest du nicht einfach die Frage, oder lässt andernfalls einen Post einfach mal sein? Du fällst schon länger durch so was auf...

Beuteberliner

@5 Cent - ich wüsste nicht, dass wir uns kennen und Sie mich hier so von der Seite ankumpeln. Im übrigen habe ich die Frage beantwortet, falls es Ihnen nicht auffiel. Im Übrigen müssen Sie schon mir überlassen, zu welchem Thema und auf welche Weise ich mich hier äußere.

5Cent

Der Kamerad zeigt sich engagiert und fragt höflich. ,,Sie" beantworten eine Frage mit zwei Gegenfragen - super.

Zumal ,,Sie" sich durch die Art und Weise in kein gutes Licht stellen. Entweder ,,Sie" können helfen - dann bitte - oder ,,Sie" halten sich einfach mal zurück.

2Cent

Ich sehe das hier ähnlich wie Beuteberliner, wenn es dienstlich notwendig ist werden sie den Schein bekommen auch wenn die Ausbildung 3 Monate dauert, ist es dienstlich nicht erforderlich wirds schwer selbst wenn die Ausbildung nur 2 Tage dauert .

Die Puma Krise hat meines Wissens nach auch keinen besonderen Bedarf an Marder Kraftfahrern zur Folge.

Sprich machen sie den Dienst auf dem Dienstposten auf dem sie jetzt sind und gut ist wenn man sie woanders braucht wird man danach fragen.

F_K

Die Antwort ist aber zielführend, wenn auch als Frage formuliert.

Nur das Heer "führt" den Marder, kein Soldat einer anderen TSK / OrgBereich macht den FS dafür, weil kein Bedarf.

Helljumper

Ich habe da vier Punkte die eventuell dafür sprechen.
1. Hat die Marder Ausbildung damals extrem viel Geld und Ressourcen gekostet. Wäre also eher im Interesse des Dienstherrn das nicht verkommen zu lassen.

2. Bedenke ich auch immer irgendwo den V-Fall mit (was ja eigentlich unser Kernauftrag ist, aber irgendwie nie jemand auf dem Schirm hat). Da wäre ich als Lw IT-ler relativ nutzlos. Wir haben keine infanteristische Ausbildung und feldmässige IT können wir auch nicht. Da wäre ich als Marderfahrer zumindest zu etwas zu gebrauchen. Zumindest eher als ein Reservist der zuletzt vor 20 Jahren auf dem Bock gesessen hat.

Für den Friedensbetrieb wäre es natürlich schon ziemlich nutzlos, das stimmt. Aber im Frieden ist prinzipiell erstmal jeder Soldat rausgeschmissenes Geld.
Aber das der V-Fall schneller eintreten kann als man denkt sollte eigentlich jeder 2022 mitbekommen haben.

3. Wurde mir mal gesagt ich bin an aller erster Stelle Soldat. Danach kommt die TSK/Tätigkeit.

4. Gibt es auch genug Kameraden, welche einen Springerlehrgang oder ähnliches als Goody bekommen. Das hat auch (erstmal) keinen dienstlichen Zweck.

Aber meine eigentliche Kernfrage wurde leider nicht beantwortet.
Das was ihr geschrieben habt ist nicht eure Verantwortung, sondern entscheidet mein Chef und das BAPersBw.






wolverine

#8
Ernsthaft? Ein Lw ITler soll als Marderfahrer eingesetzt werden? Das klingt nach Heldenklau von 1945 und danach kam der Untergang. Da wollen wir doch nicht ernsthaft hin, oder?
Die interessante Frage ist einzig: wird der Dienstführerschein F ungültig und wann. Das würde mich selbst interessieren.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Neuer Alter

Ich habe auch nichts gefunden das der F-Führerschein verfällt. Hat da jemand mehr Ahnung?
Ich selber bin Wiedereinsteller und nun IT-ler und komme von der GrenTrp. Ich habe mein Führerschein sofort erhalten und keine Einschränkungen B-F.

Angemon84

ZitatBegrenzte Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D, D1E, DE, F, G, GE, P

Bitte beachten Sie die befristete Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen! Dieses gilt auch für den "alten Bw-Führerschein", der keine Gültigkeitsinformationen enthält. A2-1050/10-0-20 enthält in Nummer 511 entsprechende Ausführungen zur Geltungsdauer. Kapitel 5.4 "Geltungsdauer".
https://wiki.bundeswehr.org/display/BW/Dienstfahrerlaubnis


Zitat5.4 Geltungsdauer
510. Die DFE wird analog zur Fahrerlaubnisverordnung längstens für folgende Zeiträume erteilt:
• für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T unbefristet,
• für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE, D1E, F, G, GE und P für fünf Jahre.
Die bis zum 31. März 2011 erteilte DFE der Klasse F ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer einer
befristet erteilten Klasse, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
Die Geltungsdauer einer ab dem 01. Januar 1999 und bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten
DFE der Klasse C1 und C1E, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.
Mit Ablauf der Geltungsdauer erlöschen die befristet erteilten Klassen der DFE. Somit dürfen DFzg
dieser Klassen nicht mehr gefahren werden.
511. Die bis zum 31. Dezember 1998 erteilten und in dem bis dahin verwendeten Führerschein der
Bundeswehr (,,Führerschein nach altem Muster") dokumentierten Klassen gelten – mit Ausnahme der
Klassen C, CE, D, DE, D-LKW und F – weiterhin im bisherigen Umfang der erteilten Erlaubnis zum
Fahren von DFzg.
Die DFE Kl D, DE, D-LKW sind erloschen, die DFE-Kl C, CE und F erlöschen mit Vollendung des 50.
Lebensjahres der Inhaberinnen bzw. der Inhaber.
Ist die Verlängerung der Geltungsdauer oder die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer einer
DFE-Kl beabsichtigt, ist nach den Bestimmungen der Nr. 601ff zu verfahren.
Quelle: A2-1050/10-0-20

Angemon84

in der A2-1050/10-0-20 Seite 37 11.8 Erwerb der DFE-Kl BF bzw. F findet man direkt:
Aktivitäten der Einheit/Dienststelle

Erwerb ist dienstlich notwendig?    =nein===> Abruch
    IjaI
    I   I
    I   I
    I   I

      V

Mindestnutzungszeit 10 Monate?

Helljumper

@ wolverine: Ich bin weder infanteristisch großartig geschult, noch sehe mich Ausbildungsstandtechnisch in der Lage eine Gruppe zu führen (auch wenn ich Dientgradtechnisch dazu befugt wäre). Da bliebe im Falle des V-Falls also wohl nur das nichts tun oder sinnloses verheizt werden (da wie gesagt keinerlei infanteristische Ausbildung). Und das aktive Soldaten zuerst ran müssten ist ja wohl klar. Da wäre die option als Marderfahrer etwas zu tun, worin man zumindest eine Ausbildung genossen hat in meinen Augen sinnvoller. Aber das schweift alles zu weit vom eigentlichen Thema ab, deshalb will ich hier auch nicht weiter darauf eingehen.

@Angemon84: Vielen Dank, das ist schon mal interessant. Als ich den Schein neu beantragt hatte dürften die 5 Jahre seit Erwerb tatsächlich verstrichen sein.
Ich bin aktuell im Urlaub und habe keinen Zugriff aufs Intranet. Steht da auch etwas dazu, was nach diesen 5 Jahren passiert? Oder generell wie die Verlängerung dieser Fahrerlaubnisklassen gehandhabt wird?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder Soldat mit den entsprechenden Klassen die gesamte Kraftfahrerausbildung noch einmal absolviert.
ZitatIst die Verlängerung der Geltungsdauer oder die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer einer
DFE-Kl beabsichtigt, ist nach den Bestimmungen der Nr. 601ff zu verfahren.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand sagen könnte, was dort steht. Ich habe leider erst im neuen Jahr die Möglichkeit dazu nachzuschauen.

MikeEchoGolf

Zitat von: F_K am 19. Dezember 2022, 22:40:19
Die Antwort ist aber zielführend, wenn auch als Frage formuliert.

Nur das Heer "führt" den Marder, kein Soldat einer anderen TSK / OrgBereich macht den FS dafür, weil kein Bedarf.

SKB Instandsetzung braucht Personal mit Kettenführerschein.

F_K

Danke für die Ergänzung - bleibt aber bei fehlender Notwendigkeit MKF F bei Lw / IT / CIR.

( ... und "Idee" V Fall - niemand fährt mit einem ihm unbekannten Fahrer ins Gefecht - dieser ist Teil einer eingespielten Kampfgemeinschaft - die ja DP hinterlegt ist ...).

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