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Gesuch mit Tauschpartner

Begonnen von Waldkanone, 14. Januar 2023, 02:41:34

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Waldkanone

Guten tag Kameraden!

Aus Datenschutzgründen will ich nicht alles beim korrekten Namen benennen, hoffe ihr habt Verständnis.

Es geht um folgendes, in meiner Kompanie macht mir meine Verwendung keinen Spaß, dies hat viele Hintergründe, zumal jeder gegen jeden arbeitet, keiner was meistens wie die Lage ist etc...
Nun habe ich eine Gesuch gestellt um in Einheit X versetzt zu werden und habe einen Tauschpartner gefunden der in meine Einheit M versetzt werden will.
Soweit alles gut, habe auch mit meinem Zugführer gesprochen der das Gesuch befürwortet hat, danach war ich bei meinem KpChef der das nicht befürwortet mit der Begründung das ich für unseren aktuellen Auftrag unabkömmlich bin der noch 2 Jahre läuft, was aber in meinen Augen und den Augen meines Zugführers keinen Sinn ergibt.
Das Gesuch wird jetzt noch vom Kommandeur bearbeitet, der bestimmt auch einen negative Stellungsnahme nehmen wird, wie ich vermute(vielleicht Vitamin B).
Bei meinem Tauschpartner sieht das aber anders aus, bei ihm befürworten das alle bzw. der Zugführer, KpChef und Kommandeur!

Meine Frage an euch was denkt ihr wie stehen meine Chancen zumal ich einen Tauschpartner habe und was kann ich noch alles machen um versetzt zu werden, hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben.
Lohnt es sich eventuell zur Vertrauensperson zu gehen?

Ralf

Gibt es denn irgendwelche Ausbildungsunterschiede oder Verwendungsunterschiede zwischen dir und deinem Tauschpartner?

Wenn dein Chef und der Kdr schreiben, dass sie dich aufgrund des Auftrages nicht gehen lassen, wird sich das BAPersBw idR nicht darüber hinwegsetzen.
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Waldkanone

Ich bin in einer Infanterieeinheit, mein Tauschpartner in einer Fernmeldeeinheit.

Waldkanone

Dazu muss ich noch sagen, das ich in meinem Gesuch nur geschrieben habe:

Ich gesuche in eine Fernmeldeeinheit zu wechseln.



Und nicht mehr! da ich davon ausging, dass es abgesegnet wird.

Ralf

Wenn dein Tauschpartner nicht die benötige Ausbildung für deinen DP hat, ist es schon verständlich, dass dein Chef ihn nicht akzeptiert.
Ob das so ist, kann ich aus deinen beiden letzten Beiträgen nicht rauslesen.
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Waldkanone

Nein mein Tauschpartner hat nicht die benötigte Ausbildung, er muss 6 Monate auf einem Lehrgang gehen, er hat aber schon 4 Jahre Infanterieerfahrung, resultierend aus seiner vorigen Verwendung, da er auch mal bei einer Infanterieeinheit war.

Angemon84

ZitatKpChef der das nicht befürwortet mit der Begründung das ich für unseren aktuellen Auftrag unabkömmlich bin der noch 2 Jahre läuft,

Zitatmein Tauschpartner hat nicht die benötigte Ausbildung, er muss 6 Monate auf einem Lehrgang gehen,

Jetzt versetze dich mal in die Lage deines Chefs. Auftrag läuft, aber Personal ist 6 Monate abwesend ::)
Merkste hoffentlich selbst....

LwPersFw

Sowohl die negative Stellungnahme Ihres Chefs, als auch des Kdr muss Ihnen schriftlich eröffnet werden.

In diesem Rahmen sind Sie zu befragen, ob Sie dazu eine schriftliche Stellungnahme abgeben möchten.

Sie haben somit also die Gelegenheit alle Aspekte - aus Ihrer Sicht - schriftlich darzustellen.

Wie dann letztendlich die Entscheidung fällt, bleibt dann abzuwarten.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Waldkanone

Vielen dank für die Rückmeldung, das heißt dann ich warte noch auf die Stellungsnahme vom Kdr und werde mich dann äußern, werde dann berichten ob es geklappt hat oder nicht.

wolverine

Zitat von: Waldkanone am 14. Januar 2023, 06:20:37
Dazu muss ich noch sagen, das ich in meinem Gesuch nur geschrieben habe:

Ich gesuche in eine Fernmeldeeinheit zu wechseln.
Den potentiellen Tauschpartner haben Sie aber schon angegeben, oder?
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Waldkanone

Nein, ich habe nur meinem KpChef mündlich davon berichtet, im Nachhinein weiß ich das es nicht schlau war, da ich nach der Stellungnahme meines KpChef, das Gesuch nicht mehr bearbeiten konnte, da es bereits abgesendet war, nach der Stellungnahme vom Kdr sollte das aber gehe oder?
Mein Tauschpartner, hat jedoch in dem Gesuch reingeschrieben, dass er ein Tauschpartner hat.
Ich hatte leider keinen der mir da helfen konnte oder viel Ahnung hatte, da wir in unserer Kompanie seit 2 Monaten keinen Perser haben und der neue Perser wahrscheinlich erst in ein paar Monaten kommt.

Ralf

In der GAIP gibt es ein Formblatt bei Versetzungswunsch, da kann man solche Sachen gleich eintragen.
Der Spieß sollte sich auch damit auskennen.
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LwPersFw

Zitat von: Waldkanone am 14. Januar 2023, 15:39:38
Nein, ich habe nur meinem KpChef mündlich davon berichtet, im Nachhinein weiß ich das es nicht schlau war, da ich nach der Stellungnahme meines KpChef, das Gesuch nicht mehr bearbeiten konnte, da es bereits abgesendet war, nach der Stellungnahme vom Kdr sollte das aber gehe oder?


Bereits die Stellungnahme des Chefs hätte Ihnen wie beschrieben eröffnet werden müssen, mit der Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme... bevor der Vorgang zum Kdr geht.

Weisen Sie den Spieß darauf hin und bitten darum, dass jetzt zumindest bei der Stellungnahme des Kdr korrekt verfahren wird.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Waldkanone

Verstanden ich weise den den Spieß dann daraufhin, als ich mich zur Stellungsnahme vom kpChef äußern wollte hat der Spieß zu mir gesagt: "Nein das brauchen sie nicht" :(

LwPersFw

Zitat von: Waldkanone am 15. Januar 2023, 11:24:37
Verstanden ich weise den den Spieß dann daraufhin, als ich mich zur Stellungsnahme vom kpChef äußern wollte hat der Spieß zu mir gesagt: "Nein das brauchen sie nicht" :(

Das war ja grundsätzlich keine falsche Aussage...

Brauchen, brauchen Sie nicht...  Es steht Ihnen ja frei sich zur Stellungnahme zu äußern.

Aber ohne Ausnahme gilt:

Bei Versetzungsgesuchen sind Stellungnahmen vom nächsten und nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten, die für den Antragsteller nachteilig werden können - sprich zur Ablehnung des Antrages führen können, dem Betroffenen zu eröffnen und zu erörtern.

Von dieser Vorgabe gibt es keine Ausnahme.
Aus dem von @Ralf erwähnten Vordruck aus der GAIP des BAPersBw ist dies auch klar ersichtlich.

Der Betroffene hat dann die Möglichkeit
+ sich nicht dazu zu äußern
+ sich nur mündlich dazu zu äußern
+ oder eben ein schriftliche Stellungnahme abzugeben, die dann mit dem Vorgang zum BAPersBw geht

Darauf haben Sie ein Recht.

Da ja davon auszugehen ist, dass der Kdr sich dem negativen Votum des Chefs anschließen wird, ist auch seine Stellungnahme nachteilig.

Somit muss sie Ihnen eröffnet und mit Ihnen erörtert werden.

Hier haben Sie dann die Möglichkeit eine umfassende schriftliche Stellungnahme einzubringen.

Und ... Sie haben auch eine Kopie des gesamten Vorgangs zu erhalten, bevor dieser zum BAPersBw geht.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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