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versetzung

Begonnen von mario, 23. Oktober 2006, 15:53:30

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mario

hallo ihr ,
ich habe da mal ne frage bezüglich der versetzung meiner frau . und zwar geht es darum das sie vor 3 monaten in unsere heimatstadt wilhelmshaven auf die fregatte niedersachsen versetzt wurde da allerdings aufgrund gesundheitlicher probleme wieder ausgeschifft wurde und nun wieder nach sylt soll .
kann man sich gegen diese versetzung wehren ? wenn ja wie und an wen muss man sich deshalb wenden ? wäre für alle tips mehr als dankbar

mfg mario

mario

ich muss noch dazu sagen das wir uns als sie hier herkam gemeinsam eine grössere wohnung genommen haben und ihr gesagt wurde als sie vom schiff kam das sie hier in whv bei den sanis eingesetzt werden solle ... die letzetn wochen hat sie übergangs weise in der offiziers kantibne verbrahct als service kraft . als sie nach ihrer freiwoche wieder zur arbeit kam wurde ihr monatgs morgens gesagt das sie sich sofort auf den weg nach sylt machen soll , das konnten wir jedoch bis zum kommenden ersten aufschieben da es doch ein wenig knapp war ...

wie sieht es allgemein mit der heimatnahen versetzung aus ? sie hat jetzt 1,5 jahre rum und ist saz4 . wie stehen die chancen ?

ps: sie soll übrigens nur zum auflösen nach sylt was natürlich auch nur ein paar monate dauern kann . aber es sind halt erhebliche mehrkosten

wolverine

#2
Ich fasse einmal zusammen, soweit ich es verstanden habe: Ihre Frau hatte den Dienstort Sylt und wurde - auf eigenen Wunsch nehme ich an - nach Wilhelmshaven auf die Fregatte "Niedersachsen" versetzt. Da sie nicht borddienstverwendungsfähig war, ist sie jetzt an ihren alten Dienstort zurückversetzt oder kommandiert.

Grundsätzlich bestimmt der Dienstherr den Einsatzort und der richtet sich nach dem Bedarf. Letztlich hat man dazu seine bundesweite Versetzbarkeit zugesichert.
Ein Anrecht auf heimatnahe Verwendung besteht grundsätzlich nicht. Man kann lediglich einen Antrag auf Versetzung stellen, soweit Bedarf in Form einer zu besetzenden Stelle - für die man geeignet ist - besteht.
In Ihrem fall wäre evtl. noch interessant, wie die Umzugskostenregelung ausgestaltet war, da möglichweise ein Trennungsentschädigungsanspruch besteht.
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mario

vorherriger dienstort war eckernförde ... dort hat sie nach der GA etwa ein jahr verbracht und wurde dort bei den sanis eingesetzt . in whv ist eine stelle bei den sanis zu besetzen . doch sie wurde trotzdem nach sylt zur auflösung geschickt

wolverine

#4
Zitat von: mario am 24. Oktober 2006, 08:14:31
sie wurde trotzdem nach sylt zur auflösung geschickt
Versetzt oder kommandiert? Mit oder ohne Umzugskostenvergütung?

Und das lediglich eine Stelle da ist, heißt wenig. Ist auf diese Stelle evtl. bereits eine(r) geplant? Erfüllt sie alle Voraussetzungen? Hat sie alle notwendigen Ausbildungen? Und zum Schluss: Hat sie einen Antrag gestellt, dorthin zu kommen?
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mario

die vorraussetzungen sind geben da sie als sie in eckernförde stationiert war ja auch bei den sanis war .. die ausbildungen wurden auch gemacht um die anforderungen zu erfüllen . die stelle ist nicht vergeben /noch nicht besetzt ..

wolverine

Ich glaube, so in Bruchstücken bringt das alles recht wenig.
Nur weil man bei den Sanis war, ist man noch lange nicht für jede Stelle dort geeignet, z. B. ist der SanGrpFhr etwas anderes als die Gefreite an der Anmeldung. Manchmal bedarf es auch einer speziellen zivilberuflichen Qualifikation (z. B. MTA oder RettSan, RettAss).
Und selbst wenn dort eine genau vergleichbare Stelle unbesetzt ist, hat man selbst nicht unbedingt einen Anspruch auf eine heimatnahe Verwendung! Man kann einen Antrag stellen und natürlich mit den Vorgesetzten reden und seine Gründe offen legen. Wenn diese zwingend sind, wird sich in der Regel auch keiner dagegen verschließen (wobei lediglich weniger Fahrtkosten nicht zwingend sind!).

Um evtl. einen Ersatz für die Fahrtkosten zu erhalten, sollte Ihre Frau Verbindung mit dem Rechnungsfährer oder der Truppenverwaltung aufnehmen, da ein Anspruch auf Trennenungsentschädigung bestehen könnte.

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Huey

Das eine Stelle nicht vergeben ist, kannst du mit Sicherheit nicht wissen-denn nur, weil dort zur Zeit niemand "dient", kann es dennoch sein, das diese Stelle bereits an jemanden vergeben ist, der sich zur Zeit noch in einer Ausbildung befindet.

Zeitweise kommt es vor, das eine Stelle bereits besetzt ist, aber noch nicht einmal das Btl selbst darüber schon informiert ist....

Deinen Unmut in allen Ehren; aber du wusstest, was auf euch zukommt....ihr könnt zwar alles versuchen, aber darüber ärgern dürft ihr euch nicht...

mario

so kleine änderung ... ihr kaleu will sie für sein büro ... versetzung zurück gezogen daer sie dringender braucht als die in sylt .. ich danke euch trotzdem für eure hilfe und anmtworten

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