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Private Brille beim Dienstsport zerstört

Begonnen von Grisu-1909, 01. Februar 2023, 14:43:26

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Grisu-1909

Guten Tag, mir ist heute beim Dienstsport aufm Lehrgang meine Brille kaputt gegangen. Nun meint der Hauptmann dass ich kein Anrecht auf Schadensersatz habe, da ich keine Dienstbrille habe. Bin seit 7 Monaten erst beim Bund und Non Stop auf Lehrgängen und wusste bisher gar nicht dass man ein grundsätzliches Anrecht auf eine Dienstbrille habe. Kann mir da einer vielleicht eine Konkretere Antwort zu geben ? Vielen Dank im Voraus.

F_K

Dem Hptm ist zuzustimmen.

Der Dienstherr stellt auch eine Sportbrille zur Verfügung - 7 Monate ist zur Beschaffung auch Zeit genug - schaffen RD ja auch "zwischendurch" (Einsätze RX carrier / ABC Maske).

Also jetzt beschaffen - Rest unerwartet Lehrgeld buchen ...

christoph1972

Wenn man schon mit Brille bei der Bundeswehr eingestelllt wird, dann ist "eigentlich" eine der ersten Handlungen des TrArztes die Überweisung zu einem Augenarzt, damit der dann die Notwendigkeit einer Dienstbrille bestätigt. Dann bekommt man eine Brillenverordnung in die Hand gedrückt, sucht einen Optiker auf und man bekommt auf Kosten der Bw eine Brille angefertigt.

Das ist jetzt nicht unbedingt das Superglas und das Designerbrillengestell, aber wenn die Brille kaputtgeht, ist das jetzt kein Beindruch, weil man dann auf Kosten der Bw ersetzt bekommt.

Für die Beschädigung Deiner Brille beim Dienstsport kannst Du eine Billigkeitszuwendung beim BAIUDBw, DL I 3, beantragen. Maßgeblich dafür ist die A-2170/17 Billigkeitszuwendungen bei Sachschäden. Da schilderst Du wie es zur irreparablen Schädigung Deiner privaten Brille kam.

Um Problemen aus dem Weg zu gehen, solltest Du Dir vom SanVersZ bescheinigen lassen, dass Du bisher keine Brille im Rahmen der utV erhalten hast. Bei der Gelegenheit weise darauf hin, dass Du bitte zum Augenarzt überwiesen wirst, um ein Brillenrezept zu bekommen.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Grisu-1909

Alles klar vielen Dank. Die Infos über Dienst und Sportbrille hatte ich bisher nicht. In der AGA hieß des nur dass wir einen Einsatz für die Schießbrille bekommen.

LwPersFw

Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV

"§ 17 Sehhilfen

(1) Fehlsichtigen Soldatinnen und Soldaten werden auf Grund truppenärztlicher Verordnung oder auf Grund der Verordnung einer Fachärztin oder eines Facharztes für Augenheilkunde der Bundeswehr die notwendigen Dienstbrillen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der bestmöglichen Sehleistung zur Verfügung gestellt.

(2) Bei dienstlichem Bedarf kann eine Fachärztin oder ein Facharzt für Augenheilkunde der Bundeswehr zusätzlich folgende Sehhilfen verordnen:

1. eine ABC-Schutzmaskenbrille,

2. Brilleneinsätze für sonstige Schutzbrillen,

3. eine zusätzliche Sehhilfe in der für spezielle dienstliche Verwendungen verordneten Sonderausführung sowie

4. für fliegendes Personal eine Ersatzbrille.

(3) Brillenbehälter können bei Erstausstattung mit einer Dienstbrille und bei Verlust oder Bruch eines dienstlich gelieferten Brillenbehälters verordnet werden; sie müssen den dienstlichen Anforderungen genügen.

(4) Kontaktlinsen dürfen nur verordnet werden, wenn

1. die Fehlsichtigkeit aus medizinischen Gründen nicht ausreichend durch eine Brille ausgeglichen werden kann oder

2. dienstliche Umstände das Tragen von Kontaktlinsen anstatt einer Brille erfordern.

(5) Ist eine eigene Sehhilfe einer Soldatin oder eines Soldaten während des Dienstes unbrauchbar geworden oder verloren gegangen, so wird auf Kosten der Bundeswehr Ersatz geleistet, wenn

1. die Soldatin oder der Soldat trotz rechtzeitiger Bemühungen noch keine Dienstbrille erhalten hat oder

2. die vorhandene Dienstbrille zuvor ohne eigenes grobes Verschulden unbrauchbar geworden oder verloren gegangen ist.


§ 86 des Soldatenversorgungsgesetzes bleibt unberührt."


Wenn Sie nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass Ihnen eine Dienstbrille zusteht, gilt Abs 5 , Nr 1.

Beantragen Sie für diesen Fall schriftlich den Schadenersatz mit Bezug auf den genannten Paragraphen.



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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