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Fehlverpflichtung

Begonnen von SUFaAnonym, 07. Februar 2023, 20:45:10

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SUFaAnonym

Aus gegebenen Anlass habe ich eine dringende Frage.
Ich muss kurzfristig raus aus der BW wegen dringenden privaten Problemen bzw Notfall. Habe mich informiert und belesen, KDV kommt nicht in Frage, Antrag auf Entlassung dürfte wenig Aussicht haben. Ich habe den Begriff "Fehlverpflichtung" in Zusammenhang mit psychischen Problemen gelesen. Was ist das? Ist das eine Möglichkeit schnell raus zu kommen?
Bitte wertfrei Antworten. Die Frage ist ernst gemeint und ich habe über diesen Begriff keine Informationen bzw Erklärungen gefunden. Die Gründe muss ich für mich behalten da diese auf mich als Person zurück zu führen sind und ich dringend anonym bleiben muss
Danke

KlausP

Sprechen Sie mit Ihrem Truppenarzt.

In welchem Dienstjahr sind Sie?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Sprechen Sie mit ihrem Truppenarzt, wenn Sie psychische Probleme haben.

Beuteberliner

Es kommt darauf an, als FWDL können Sie jeden Tag Ihre Entlassung beantragen, als SaZ innerhalb der ersten 6 Monate nach Dienstantritt. Welche Gründe eine persönliche Härte darstellen, wegen der Sie Ihre Entlassung betreiben können, ist nachzulesen. Eine Fehlverpflichtung, was immer das sein soll, gehört nicht dazu.

F_K

Also wertfrei antworten:
Nein.

Flexscan

alles wichtige ist genannt
bevor es wieder ausartet schließe ich
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

Ein Teil des Namens des TE (SUFa) deutet ja auf Stabsunteroffizier Feldwebelanwärter. Wenn da werden nach den 6 Monaten wenige Optionen bleiben, um mal eben schnell raus zu kommen.
Und "Fehlverpflichtung" ist ja mal eine interessante Wortschöpfung.