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Kann der Spieß fie Frisur befehlen

Begonnen von Cornflakes, 15. Februar 2023, 07:02:58

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Cornflakes

Servus Kameraden folgende Situation:

Mein Spieß hat mich jetzt schon öfters darauf angesprochen das ihm meine Haare/Frisur nicht gefallen und ich doch mal überlegen sollte da was zu ändern.
Zu meiner Frisur: An den Seiten kurz, oben drauf habe ich von Natur aus Locken, diese käme ich immer so gut es geht nach vorne. Aufgrund der Locken sieht das vielleicht manchmal etwas "unkoordiniert" aus aber keinesfalls ungepflegt. Mein Dienstalltag oder die Ausrüstung wird dadurch auch nicht beeinträchtigt.

Kann der Spieß mir jetzt befehlen, dass ich mirbdie Haare kurz mache?
Falls ja würde ich das so oder so nicht machen da ich das schonmal hatte und mir das viel meiner Lebensqualität genommen hat.
Was wäre die Folge daraus? Befehlsverweigerung = Diszi?

MgK
Cornflakes

State Trooper

Meines Erachtens nein, weil für einen Befehl jede Grundlage fehlt. Jedoch liegt die Frisur wohl im Auge des Betrachters. Vielleicht fühlst du dich hiervon angesprochen:
KLICK
Eventuell sollte man sich auch mit dem Gedanken tragen, das man seine Individualität ein Stück weit aufgeben muss, bevor man sich für einen uniformtragenden Beruf entscheidet. Manche Frisuren sehen i.V.m. Uniform einfach kacke aus, besonders wenn man dann noch eine Mütze trägt und die Haarpracht darunter hervorquillt.

Beuteberliner

Welche Frisuren bei Soldatinnen und Soldaten toleriert werden, steht in der Vorschrift.

Und da wir die Frisur des Fragenstellers nicht kennen, ist die Aussage, dass ein Befehl zum Herstellen eines vors hriftsmäßigen Haarschnitts keinen dienstlichen Zweck erfülle, völlig spekulativ.

Im Übrigen geht es auch bei diesem Aspekt um den Punkt "Augen auf bei der Berufswahl"!

SlatiBartfass

Zitat von: Beuteberliner am 15. Februar 2023, 08:50:35
Welche Frisuren bei Soldatinnen und Soldaten toleriert werden, steht in der Vorschrift.

Wo ist denn die Liste der erlaubten Frisuren?

in der A2630/1 finde ich diese nicht.

!Kenntnis nur wenn nötig!

F_K

Es gibt keine "Liste erlaubter Frisuren" - es gibt funktionale Vorgaben und Grenzen - die Auslegung liegt nicht im Auge des "Soldaten", sondern in der Auslegung des DV - und oft schließen sich die DVs der Auslegung ihres KpFw an.

Insoweit sollte Cornflakes seine "Frisur" kritisch überprüfen.

Al Terego

@Cornflakes: Stell doch mal ein anonymisiertes Foto ein, dann kann Dir auch eine Einschätzung gegeben werden.

SlatiBartfass

Zitat von: F_K am 15. Februar 2023, 09:45:00
Es gibt keine "Liste erlaubter Frisuren" - es gibt funktionale Vorgaben und Grenzen - die Auslegung liegt nicht im Auge des "Soldaten", sondern in der Auslegung des DV - und oft schließen sich die DVs der Auslegung ihres KpFw an.

Insoweit sollte Cornflakes seine "Frisur" kritisch überprüfen.

Das ist so Richtig!

Deshalb sollte man auch von Phrasen wie
Zitat von:
Im Übrigen geht es auch bei diesem Aspekt um den Punkt "Augen auf bei der Berufswahl"!
/quote]

oder

Zitat von: State Trooper am 15. Februar 2023, 07:29:14
Eventuell sollte man sich auch mit dem Gedanken tragen, das man seine Individualität ein Stück weit aufgeben muss, bevor man sich für einen uniformtragenden Beruf entscheidet. Manche Frisuren sehen i.V.m. Uniform einfach kacke aus, besonders wenn man dann noch eine Mütze trägt und die Haarpracht darunter hervorquillt.

einfach mal Abstand nehmen und auf die entsprechende Vorschrift A2630/1 Abschnitt 2 hinweisen.

Alles andere ist "Bullshit".
!Kenntnis nur wenn nötig!

F_K

@ SlatiBartfass:

... aber auch "ohne" Liste gibt es eben Frisuren, die laut Vorschrift NICHT zulässig sind - insoweit sind die Anmerkungen, dass gewisse Frisuren, die ggf. als Ausprägung der "Individualität" gesehen werden, eben nicht zulässig sind.

SlatiBartfass

@ F_K

Zitat von: Beuteberliner am 15. Februar 2023, 08:50:35
Welche Frisuren bei Soldatinnen und Soldaten toleriert werden, steht in der Vorschrift.

Nochmals die Frage wo ist diese Liste in der Vorschrift zu finden?

In der A2630/1 nicht. Dort ist Vermerkt was nicht erlaubt ist. Ergo ist alles andere erlaubt und somit ist ebenfalls die Frage des Kameraden Cornflakes beantwortet. Nein kann der Spieß kann nicht eine bestimmte Frisur befehlen und solang sie Frisur sich in den Parametern der A2630/1 befindet wird sie wohl in Ordnung sein.

Phrasen wie "Augen auf bei der Berufswahl" haben sachlich hier nichts zu suchen.
!Kenntnis nur wenn nötig!

wolverine

#9
Im Zitat steht nichts von einer Liste; dort steht "welche toleriert werden". Und das ist sehr wohl beschrieben.
Interessant ist aber auch dieser Punkt:
Zitat von: Cornflakes am 15. Februar 2023, 07:02:58
Kann der Spieß mir jetzt befehlen, dass ich mirbdie Haare kurz mache?
Falls ja würde ich das so oder so nicht machen da ich das schonmal hatte und mir das viel meiner Lebensqualität genommen hat.
Also auch bei zulässigem Befehl würde "Cornflakes" ihn nicht befolgen. Das hat schon etwas mit grundlegend falschem beruflichen Selbstverständnis als Soldat zu tun.

Nebenbei halte ich ihn aber für einen Wiedergänger unserer üblichen "Spaßmacher".
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

 SlatiBartfass:

Die Frage nach einer "Liste" habe ich schon beantwortet, warum fragst Du erneut?

Selbstverständlich kann, darf und muss der KpFw ggf. die Herstellung einer vorschriftsgemäßen Frisur einfordern - eine konkrete Frisur kann und wird er dafür nicht befehlen, wohl aber die Einhaltung der Vorgaben.

State Trooper

Ich habe nicht geschrieben, dass ein Befehl zur Herstellung eines vorschriftsmäßigen Haarschnitts keine dienstlichen Zwecke erfüllt, sondern dass solch ein Befehl nach meiner Rechtsauffassung nicht zulässig ist. Auch wenn ich über den Haarschnitt des Fragestellers spekuliere, weil ich ihn nicht kenne, traue ich einem gestandenen Kompaniefeldwebel zu beurteilen zu können ob die Frisur den Dienstvorschriften entspricht oder nicht.

Zitat von: SlatiBartfass am 15. Februar 2023, 09:49:59Alles andere ist "Bullshit".
Glückwunsch zu dieser Einstellung. Ich bin mittlerweile seit über 30 Jahren Uniformträger und habe schon so manchen Menschen erlebt, der mit Vorschriften in Konflikt kam weil man plötzlich meinte der Dienstherr findet das großflächige Tattoo im sichtbaren Bereich toll, den Ohrtunnel wo man eine Dienstmütze durchwerfen kann oder dass sich der Beamte die Haare bis zum Arsch wachsen lassen will und vorher beim Eignungstest mit Konfirmantenanzug aufgelaufen ist...von daher kann man so manchen Fragesteller gerne mal darauf hinweisen auf was man sich einlässt wenn man die Vorzüge des Soldat seins, des Beamtentums oder des öffentlichen Dienstes mitnehmen möchte. Besonders wenn es mit solch einem minimalinvasivem Eingriff wie einem Haarschnitt getan ist.
So etwas mit ,,Bullshit" abzutun erachte ich, gelinde ausgedrückt, eine Frechheit.

MikeEchoGolf

Zitat von: SlatiBartfass am 15. Februar 2023, 09:42:28
Zitat von: Beuteberliner am 15. Februar 2023, 08:50:35
Welche Frisuren bei Soldatinnen und Soldaten toleriert werden, steht in der Vorschrift.

Wo ist denn die Liste der erlaubten Frisuren?

in der A2630/1 finde ich diese nicht.

Es ist eine Liste vorhanden, aber eben nicht als Tabellenform, sondern als Punkt-Aufzählung.

SlatiBartfass

Zitat von: State Trooper am 15. Februar 2023, 12:28:53

Glückwunsch zu dieser Einstellung. Ich bin mittlerweile seit über 30 Jahren Uniformträger und habe schon so manchen Menschen erlebt, der mit Vorschriften in Konflikt kam weil man plötzlich meinte der Dienstherr findet das großflächige Tattoo im sichtbaren Bereich toll, den Ohrtunnel wo man eine Dienstmütze durchwerfen kann oder dass sich der Beamte die Haare bis zum Arsch wachsen lassen will und vorher beim Eignungstest mit Konfirmantenanzug aufgelaufen ist...von daher kann man so manchen Fragesteller gerne mal darauf hinweisen auf was man sich einlässt wenn man die Vorzüge des Soldat seins, des Beamtentums oder des öffentlichen Dienstes mitnehmen möchte. Besonders wenn es mit solch einem minimalinvasivem Eingriff wie einem Haarschnitt getan ist.
So etwas mit ,,Bullshit" abzutun erachte ich, gelinde ausgedrückt, eine Frechheit.

Glückwunsch zu Ihren über 30 Jahren.

Bei mir sind es erst 27. Es sollte Ihnen aber auch aufgefallen sein das sich, in Ihren 30 und meinen 27, viel getan hat. Gerade im Bereich der A2630/1. Es ist also egal ob Sie oder ich das gut finden oder nicht es ist halt so. Und sollte die Frisur des Kameraden Cornflakes so sein wie von ihm beschrieben
Zitat von: Cornflakes am 15. Februar 2023, 07:02:58

Mein Spieß hat mich jetzt schon öfters darauf angesprochen das ihm meine Haare/Frisur nicht gefallen und ich doch mal überlegen sollte da was zu ändern.
Zu meiner Frisur: An den Seiten kurz, oben drauf habe ich von Natur aus Locken, diese käme ich immer so gut es geht nach vorne. Aufgrund der Locken sieht das vielleicht manchmal etwas "unkoordiniert" aus aber keinesfalls ungepflegt. Mein Dienstalltag oder die Ausrüstung wird dadurch auch nicht beeinträchtigt.

Schlüsselwörter sind hier

* An den Seiten Kurz
* Natur aus Locken
* Mein Dienstalltag oder die Ausrüstung wird dadurch nicht beeinträchtigt

Dann scheint die Frisur ja der A2630/1 zu entsprechen und somit kann der Spieß die den Befehl die Frisur zu ändern nicht, mit Anspruch auf Gehorsam, erteilen.

Das, und nur das war die Frage es Kameraden.

Alle anderen Antworten (Liste von erlaubten Frisuren in der Vorschrift etc) sind, und da bleibe ich bei meiner Meinung, Bullshit.

Des Weitern hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig dazu folgende Meinung

"Das Grundgesetz schütze einen Soldaten nämlich davor, "ohne gesetzliche Grundlage durch dienstliche Weisung Einschränkungen seines persönlichen Erscheinungsbildes hinnehmen zu müssen, die sich auch auf sein Aussehen außerhalb des Dienstes auswirken".

Ob das Ihnen oder mir gefällt ist da völlig unerheblich.


!Kenntnis nur wenn nötig!

SlatiBartfass

Zitat von: MikeEchoGolf am 15. Februar 2023, 12:44:36
Zitat von: SlatiBartfass am 15. Februar 2023, 09:42:28
Zitat von: Beuteberliner am 15. Februar 2023, 08:50:35
Welche Frisuren bei Soldatinnen und Soldaten toleriert werden, steht in der Vorschrift.

Wo ist denn die Liste der erlaubten Frisuren?

in der A2630/1 finde ich diese nicht.

Es ist eine Liste vorhanden, aber eben nicht als Tabellenform, sondern als Punkt-Aufzählung.

Nein dort in den vier Punkten ist beschrieben was nicht erlaubt ist, und damit halt nicht was erlaubt ist.
!Kenntnis nur wenn nötig!