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Beförderung Reservisten

Begonnen von LwPersFw, 02. November 2022, 20:07:48

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ROA2022

So verstanden, danke. Nachfrage: Werden derartige RDL auf die im Rahmen der ROA-Ausbildung erforderlichen Mindesttage angerechnet oder müssen diese beim BeordTrT erfolgen?

mrdmss

Hier der betreffende Abschnitt der Vorschrift (siehe Screenshot); Ausbildung zählt danach nicht dazu. Zudem (dazu habe ich grade auf die schnelle keine Quelle) musst du auf dem Beorderungsdienstposten einen X (12?) Tage langen, zusammenhängenden Dienst leisten, damit der Dienstgrad endgültig verliehen werden kann.

[/url][/img]

Am Rande: habe mich damit auseinandergesetzt, weil bei mir Lebensmittelpunkt und Beorderungstruppenteil mittlerweile geographisch maximal weit auseinanderliegen.

Viele Grüße!


xnos

,,Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

• Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist.
• Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammen-
hängender Wehrdienst zu leisten.
• Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung.
• Erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden all-
gemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Bedarfsträger.
• Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."

A-1340/49, S. 28

ROA2022

Zitat von: DieEhefrau am 04. November 2022, 22:49:44
Für ROA

3.2.4.2. Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes.
[...]
3019. Für die Beförderung von Offizierinnen und Offiziere der Reserve des Truppendienstes gilt







Beförderung       |Wehrdienstdauer   |davon in höherer              |Zeit seit Ernennung zur 
zum                     | insg.                       |bewerteten Verwendung    |Offizierin oder zum Offizier d.R.(Jahre)|
Oberleutnant d.R.
24 Tage
-
2,5 Jahre
 
Hauptmann d.R.
24 Tage
-
5,5 Jahre
63
Major d.R.
60 Tage
24 Tage
10 Jahre
64
Oberstleutnant d.R.
36 Tage
-
13 Jahre
65
Oberst d.R.
60 Tage
24 Tage
17 Jahre
66

63 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Oberleutnant.
64 Mindestens viereinhalb (vier) Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.
65 Mindestens drei Jahre seit Ernennung zum Major.
66 Mindestens vier (drei) Jahre seit Ernennung zum Oberstleutnant

-------------

Bis zu welchem Lebensalter kann man als Reservist befördert werden? Ich habe von einer Grenze von 58 Jahren gelesen (ZDv 20/7 von 2002). Ist diese Grenze noch aktuell?

Ralf

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Kiloalpha

2 Jahre bevor die Altersgrenzen von 65 erreicht ist ist Edeka. Früher war die Altersgrenzen 60, die Grenze war dann bei 58

Ralf

Ist das so?
Es heißt: Eine ruhegehaltsfähige Beförderung ist bis zu 2 Jahre vor DZE möglich. Eine Ausnahmeregelung bei unterschreiten der zeitlichen Voraussetzungen ist BMVg vorbehalten.
Bei SaZ soll die Verwendungsdauer nach einer Beförderung/Einweisung (Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde/Planstelleneinweisung) noch mindestens sechs Monate betragen.
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F_K

Ralf ist zuzustimmen - "ruhegehaltsfähige Bezüge" ist ein Thema, dass Beförderungen nur am Rande tangiert.

... und in Zeiten nach der "Zeitenwende" (und schon davor) habe ich schon Verwendungen von Reservisten bis "hart" an die Grenzen gesehen ... da geht schon etwas, wenn die Beteiligten wollen.

ROA2022

Zitat von: Kiloalpha am 16. Februar 2023, 19:40:57
2 Jahre bevor die Altersgrenzen von 65 erreicht ist ist Edeka. Früher war die Altersgrenzen 60, die Grenze war dann bei 58
Und dies bezieht sich dann auch auf Reservisten?
Demnach wäre eine Beförderung nach dem 63. Geburtstag nicht mehr möglich, höchstens im Rahmen einer Einzelfallentscheidung?

F_K

@ ROA2022:

Bitte die Aussage von Ralf richtig verstehen - die EINZELFallentscheidung bezüglich des Ruhegehaltes obliegt dem BMVg - weil REGELmäßig eine Beförderung mit zeitlichem Abstand zur Pension von unter zwei Jahren eben nicht ruhegehaltsfähig ist - es geht nicht um die Beförderung selber.

(.. und diese Regelung bräuchte es nicht, wenn Beförderungen in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen worden wären).

Unabhängig davon: Bis auf Ausnahmefälle werden Soldaten im Alter von 63 Jahren (ist ja geradezu ein biblisches Alter für Soldaten) schon das Laufbahnziel erreicht haben - und wenn es so leistungsfähige Soldaten sind, so dass die Karriere oberhalb des Laufbahnziels führt, dann geschieht dies auch eher früher ...)

ROA2022

Zitat von: F_K am 17. Februar 2023, 10:13:33
@ ROA2022:

Bitte die Aussage von Ralf richtig verstehen - die EINZELFallentscheidung bezüglich des Ruhegehaltes obliegt dem BMVg - weil REGELmäßig eine Beförderung mit zeitlichem Abstand zur Pension von unter zwei Jahren eben nicht ruhegehaltsfähig ist - es geht nicht um die Beförderung selber.

(.. und diese Regelung bräuchte es nicht, wenn Beförderungen in diesem Zeitraum grundsätzlich ausgeschlossen worden wären).

Unabhängig davon: Bis auf Ausnahmefälle werden Soldaten im Alter von 63 Jahren (ist ja geradezu ein biblisches Alter für Soldaten) schon das Laufbahnziel erreicht haben - und wenn es so leistungsfähige Soldaten sind, so dass die Karriere oberhalb des Laufbahnziels führt, dann geschieht dies auch eher früher ...)
Alles klar, vielen Dank für die Klarstellung. Hintergrund meiner Frage ist, dass ich selber gerade als Quereinsteiger meine "Reserve-Karriere" im fast biblischen Alter von 46/47 Jahren erst beginne...  ;)

F_K

@ ROA2022:

... da wird es dann mit dem Oberst d. R. wohl schwierig werden - aber die Laufbahnperspektive (Oberstleutnant d. R.) ist noch erreichbar.

Viel Erfolg weiterhin.

panzerjaeger

Zitat... da wird es dann mit dem Oberst d. R. wohl schwierig werden - aber die Laufbahnperspektive (Oberstleutnant d. R.) ist noch erreichbar.

Nicht unbedingt.
Wer z.B. als SE bereits als OTL eingestellt wird, kann bereits 7 Jahre nach Ernennung zum endgültigen Dienstgrad zum Oberst d.R. befördert werden.

panzerjaeger

@ ROA2022:

Wenn Du Seiteneinsteiger bist (Du schriebst "Quereinsteiger"), dann gilt nicht die von Dir oben aufgeführte Tabelle, sondern die für SE.
Allerdings ist man als Seiteneinsteiger kein "ROA" - und deshalb irritiert mich in diesem Zusammenhang Dein "Name" etwas...

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