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Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)

Begonnen von engsen, 26. November 2009, 10:12:41

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miguhamburg1

C + E ist ja in den verschiedenen Ausgestaltungen so als Kombination vorgesehen.

Wer die Sondererlaubnis Klasse F erwerben will, muss zuvor Klasse B erworben haben. F in Kombination mit E (FE) giibt es nicht.

Aloisius

Zitat von: Wupper am 20. Februar 2016, 18:23:38
Wenn man zivil B und C hat und DE erwirbt, wird das B automatisch zu BE und das C automatisch zu CE.
C wird nicht zu CE !!!
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreibt in §6 (3) Nr.10 :
Zitatdie Fahrerlaubnis der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E

Zitat von: KlausP am 20. Februar 2016, 07:59:18
Klasse B ist Voraussetzung für F, wie das bei G aussieht weiss ich nicht, mMn dürfte das gleich aussehen. Wer zivil B nicht mitbringt und dienstlich F benötigt, wird vorher auf B-Anfänger geschickt.
Für G ist C als Vorbesitz notwendig. Für F reicht B!

Grüße :)
Ich habe keinen Facebook Account, meine realen Freunde sind viel kostbarer.....

InstUffzSEAKlima

Ja, definitiv ist nur B für F Voraussetzung, da ich mal in einem PzBtl auf PrfKdo war und nur sehr wenige C hatten, um Kabinen und Anhänger (mit Aggregaten)  zur Prüfhalle zu fahren, was mich gewundert hat und ich dann auf Nachfrage erfuhr, dass die "Panzerfahrer" i.d.R. nur B und F haben und C(E) nur bei Umsetzern oder als "Bonbon" vorhanden ist. Ich kannte das so nicht, da in der InstKp (fast) jede Stelle mit Zweitverwendung MFK CE, auch für die Msch, versehen war.

WieselWusel

Hallo ich bin jetzt an den falschen Sachbearbeiter geraten.
Ich wollte meine alten FE also C1E, CE von der Bundeswehr umschreiben lassen, jetzt muss ich aber wieder meine Fahrtauglichkeit mit wiederholter Theorie und Praxistest bescheinigen. Jedoch finde ich diese entscheidung sehr Willkürlich und gehe dagegen vor.

FE C1E und CE habe ich 11.2012 erhalten.
CE ist 2017 abgelaufen
C1E (weil vor 2013) ist bis 2040 gültig.
Ich bin Ausgeschieden 04/2018.
ZMK bestätigung der FE´s liegen vor.

Der Sachbearbeiter hat sich erst darüber gewundert warum denn C1E bis 2040 gültig ist weil die FE´s ja zusammen gemacht wurden (was meines Wissens total irrelevant ist, da der Gesetzgeber dies nun mal so vorgibt!, vor allem sind die FE´s in diesem fall getrennt voneinander zu betrachten.). Dann hat er damit argumentiert das ich ja auch C1E zumindest seit 2018 nicht mehr gefahren sei und ich deswegen naja wie oben Erwähnt noch einmal in die Prüfungen muss.
Wenn ich mir aber jetzt den Gesetzestext dazu durchlese sehe ich in meinem fall keine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitze". Nur weil ich 5 Jahre nicht mehr gefahren bin mit einer FE die sowieso bis 2040 gültig wäre. Mir geht es auch nur um die C1 die anderen sind mir ja total egal. Das habe ich auch so direkt Kommuniziert.
Bei einer Rechtsauskunft mit einem Erfahrenem Verkehrsrechtsanwalt hat dieser mir dazu geraten vor das Verwaltungsgericht zu treten. Auch habe ich bei einer Nachbarstadt angerufen und nachgefragt wie die das handhaben die fanden das auch sehr verwunderlich, können aber dagegen nichts machen. Zu einer anderen Behörde kann ich ja auch nicht einfach so gehen, leider... Beschwerde im Bürgeramt habe ich auch schon abgegeben.

Falls noch jemand Tipps hat bin ich gerne offen, ich halte euch auf dem laufenden, ist doch auch mal ein anderer Erfahrungsbericht haha  :-X

funker07

Zitat"Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitze"
Das wird das entscheidende sein und danach muss der Sachbearbeiter entscheiden.
Bei seiner Beurteilung wird er berücksichtigen, dass du 6 Jahre deine Fahrerlaubnis Bw besessen hast und seit 5 Jahren keine Fahrerlaubnis C1E mehr.

Eine pauschale Pflicht, nach 2 Jahren neue Prüfungen zu machen gab es meines Wissens nach mal, jetzt muss der Sachbearbeiter beurteilen.
Ich glaube (bin "normaler" Soldat, weder Verwaltungsrechtlicher noch habe ich dienstlich was mit Fahrerlaubnisrecht zu tun), dass du diese Beurteilung überprüfen lassen kannst, indem du auf einen ablehnenden Bescheid bestehst und Widerspruch einlegst.

Obs was bringt, können vielleicht andere spekulieren.
Könnte sein, dass du Verwaltungsbebühren zahlst und trotzdem die Ablehnung bleibt. Danach müsstest du den Antrag neu stellen und die Prüfungen machen. Somit hättest du Zeit und Geld verloren.
Du könntest mal in einem spezialisierten Forum wie Verkehrsportal.de nachfragen.

christoph1972

C1E ist zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Danach ist auch bei rein privater Nutzung die weitere Eignung durch ärztliches Gutachten nachzuweisen.

Ich weiß ja jetzt nicht, auf welchen schmalen Pfad der SB Deiner Behörde wandelt. Da hilft tatsächlich nur der Gang vor das Verwaltungsgericht.

Vor allem, woher will der SB der Behörde wissen, ob Du nicht ein Fahrzeug C1E geführt hast.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Nachfrage:

- Warum ist CE abgelaufen?
- Wieviel Fahrpraxis in diesen Klassen ist denn nachweisbar?
- Warum nicht "damals" die Umschreibung gemacht?

Jedenfalls haben wir hier Tatsachen, die durchaus geeignet sind, zumindest von fehlender Fahrpraxis auszugehen.

@ Christoph1972:

Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass WieselWusel gesetzestreu ist, und nicht ohne Fahrerlaubnis solche Fahrzeuge bewegt (Ich gehe mal davon aus, es existiert noch ein zivile B Führerschein).

Dann kann man schlüssig annehmen, dass min. seit 2018 keine LKW mehr geführt worden sind.

christoph1972

Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 12:50:05
@ Christoph1972:

Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass WieselWusel gesetzestreu ist, und nicht ohne Fahrerlaubnis solche Fahrzeuge bewegt (Ich gehe mal davon aus, es existiert noch ein zivile B Führerschein).

Dann kann man schlüssig annehmen, dass min. seit 2018 keine LKW mehr geführt worden sind.

Stimmt, ich bin ja "alt". WieselWusel hat vermutlich "nur" B und ggf. BE.

Ich müsste meinen C1E jetzt erneuern ...
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ Christoph1972:

Bitte nochmal nachlesen:

ZitatDas Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig. Einen Sonderfall bildet die Klasse CE: Sie gilt nur befristet bis zum 50. Lebensjahr. Anschließend muss eine Verlängerung beantragt werden.

Nach "Altregelung gilt der C1E eben für Umschreibungen vor 2013 "unbegrenzt" - lediglich die "Sonderausnahme" bezüglich Gewicht für ehemalige 3er entfällt für Ü50.

(Ja, sofern wir nicht von Berufskraftfahrern sprechen, da gibt es andere Regelungen).

WieselWusel

Also umschreiben habe ich den nicht lassen, naja weil... dumm halt... da gibt es keine verschönerung dazu... Verlängern wollte die Bw nicht da ich ja eh bald ausgeschieden wäre so mein damaliger Chef...
Nach der Bw hatte ich keinen Grund ihn umzuschreiben und hätte ja sowieso auch Arztkosten selber zahlen müssen, die wollte ich mir sparen. Jetzt mache ich aber eine Ausbildung zum RettSan und da kommt der C1 schon ganz gut.
Die Begründung das ich 5 Jahre nicht gefahren bin find ich halt echt ein bisschen übertrieben, ich bin auch seit 4 Jahren keine PKW mehr gefahren eventuell sollten die mir den auch gleich abnehmen...
Wie kann man denn von Fehlender Fahrpraxis ausgehen wenn die FE sowieso bis 2040 gültig ist? Ich würde es ja verstehen wenn es 10 oder 20 Jahre waren aber grad mal 5? Meines Erachtens nach ist das Gesetz an diesem Punkt mal wieder viel zu schwammig um da eine gleiche Behandlung Bundesweit zu garantieren.

CE Abgelaufen weil ich mich nicht gekümmert habe (will ich aber auch nicht mehr haben)
Fahrpraxis nachweisbar ist keine... bzw eventuell über das Fahrtennachweisheft von der Bw WENN die das überhaupt haben und ich es damals gut gepflegt habe... (bin aber viel GTX Boxer und Dingo gefahren und Wiesel (wobei Wiesel ja nicht zum C1 oder C zählt)).
keine Umschreibung weil ich dumm war

F_K

Zitatich bin auch seit 4 Jahren keine PKW mehr gefahren

Mit dem "Argument" bist Du gleich "raus" - ist Dir schon klar, oder?

Die "Umschreibung" ist eine Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse - und da ist es schon grundsätzlich richtig, den Zeitablauf zu betrachten.

(Etwas anderes ist eine einmal erteilte Erlaubnis - diese wäre ggf. zu entziehen - da gelten aber andere Regeln).

WieselWusel

Haha würde ich nie als "Argument" bringen und diente auch nur als Beispiel und als verärgerte Reaktion, die vielleicht durchaus fehl am platz war und keinen Tatsachen entspricht. ;)
Naja mal schauen, wie erwähnt habe ich Beschwerde eingereicht. Am meisten Verärgert mich dass, wenn ich zb in einer anderen Stadt wohnen würde, die mir die Erlaubnis (+ sogar CE) direkt überschrieben hätten (mit den ärztlichen Untersuchungen versteht sich).

F_K

... halt umziehen in entsprechende Stadt ... (nur Spass ... )

Gibt aber im Unrecht keine Gleichheit und Ermessensentscheidungen können halt unterschiedlich ausfallen - sogar bei pflichtgemäßen Ermessen.

F_K

Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Sagt "Bayern" ganz "allgemein" - und die fehlende Praxis ist ja belegt.

WieselWusel

Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 14:49:32
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Ja habe ich gelesen. Jetzt könne man unterschiedlichst Argumentieren.

Beispiel: Ich Verpflichte mich erneut für kA 6 Monate die Bw händigt mir wieder meinen Dienstführerschein aus, ich darf "instantly" wieder Fahrzeuge der Kategorie C1E fahren, weil ja gültig bis 2040, gehe wieder zur Führerscheinstelle, bekomme den umgeschrieben. (denke ich jetzt mal). Da fragt dann keiner mehr wie lange ich nicht gefahren bin.

Beispiel2: Ein Kamerad hat zur selben Zeit Führerschein gemacht ist vor zwei Jahren zu seiner Führerscheinstelle, hat die Umschreibung direkt bekommen. Das er seitdem er seine FE´s bestanden hat diese Fahrzeuge nie wieder gefahren ist... Interessiert niemanden. (Ich bin wenigstens bis zum Schluss schwere Fahrzeuge gefahren ((Fe´s entsprechend)).

Hart finde ich auch die dreiste Unterstellung, dass mir erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen - ohne mich zu kennen. Mein SB kann sich gerne von meinem Können und Fähigkeiten überzeugen und sich mit mir in ein entsprechendes Fahrzeug setzen. Ich gebe ihm Brief und Siegel das ich im Öffentlichen Straßenverkehr Selbstbewusst, Flüssig und Sicher unterwegs bin und mir IMMER meiner Verantwortung als Fahrzeugführer bewusst. Gerne setzte ich mich für ein Paar stunden mit einem Fahrlehrer zusammen um können und Wissen aufzufrischen, wenn notwendig. Mich aber in eine Prüfungssituation zu werfen und mich dazu zu zwingen viel Geld in die Hand zu nehmen (oder meinem zukünftigen Arbeitgeber, der Öffentlich tätig ist und dieses Geld eher in etwas sinnvolleres investieren könnte) um die Lizenz wieder Herzustellen. Fühlt sich fast an als würde ich erwischt worden sein, Betrunken zu fahren und müsste jetzt den Idioten-Test machen.
Aber vielleicht nehme ich das auch zu Persönlich...

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