Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung

Begonnen von Nachtmensch, 06. Dezember 2022, 08:32:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

LwPersFw

U.a. dieser Sachverhalt muss m.E. vom DBwV für die Gruppe der Soldaten noch aufgegriffen werden.

Gemäß aktuellen Entwurf ist ja zu § 27 BBesG vorgesehen:

,,Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses Gesetzes wird das
Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 Absatz 1 bis 3 anerkannt werden.

Abweichend von Satz 1 erster Halbsatz wird bei der Einstellung von Beamten

1. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 4 oder A 5 jeweils das Grundgehalt der Stufe 5 festgesetzt,
2. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 das Grundgehalt der Stufe 3 festgesetzt und
3. in ein Amt der Besoldungsgruppe A 7 das Grundgehalt der Stufe 2 festgesetzt."


In Verbindung mit

"In § 23 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe ,,A 3 oder" gestrichen."   ( § 23 Eingangsämter für Beamte )




Aus der Begründung des Gesetzestextes:

"Im Zusammenhang mit der Einführung eines einheitlichen Eingangsamts der Besoldungsgruppe A 4 für den einfachen Dienst (vgl. Nummer 16 zu § 23)
soll allen Beamten, denen noch ein Amt der Besoldungsgruppe A 3 übertragen ist, mit Wirkung vom Inkrafttreten des Gesetzes ein Amt der
Besoldungsgruppe A 4 übertragen werden.
Dabei behalten sie die bereits in A 3 erreichte Erfahrungsstufe und setzen die in der erreichten Stufe bereits zu-rückgelegte Stufenlaufzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe fort.

Durch die neben der Anhebung des Eingangsamts vorgesehene höhere Eingangsstufe des Grundgehalts (vgl Nummer 18 Buchstabe c zu § 27 Absatz 2) bemisst sich
das Mindesteingangsgehalt bei Neueinstellungen von Beamten nach Besoldungsgruppe A 4 Stufe 5.

Soweit Beamte der Besoldungsgruppe A 3 bis A 7 auf Grund einer niedrigeren Stufe des Grundgehalts ein geringeres Grundgehalt erhalten, werden diese so behandelt als
wären sie am dem Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes eingestellt. Dadurch ergibt sich auf Grund der Änderung in § 27 Absatz 2 eine höhere Stufe des Grundgehalts."





Warum soll dies nur für die Beamten gelten ?

Hier Bedarf es m.E. einer Anpassung der Vorgabe im BBesG § 27 und 28 in der Form, dass eine betragsmäßige Gleichstellung Beamte - Soldaten erfolgt.

Z.B. muss auch für die Soldaten das Eingangsamt A4 sein, nicht A3 !



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

Dann hätten wir wie viele Dienstgrade in A4 🤷‍♂️
Vielleicht sollte die Besoldungstabelle neu von A1 bis A 16 überarbeitet werden. Dann muss man auch nichts wegstreichen und den unteren Bereich weitgehend gleich besolden.

Wenn der DBwV diesen Prozess schon so lange begleitet, warum ist denn den Funktionären nicht die inhaltliche Verschlechterung im Vergleich des Entwurfes aufgefallen, der vor der Bundestagswahl vorgelegen hat?

Rekrut84

Zitat von: SolSim am 07. März 2023, 17:57:00
Dann hätten wir wie viele Dienstgrade in A4 🤷‍♂️
Vielleicht sollte die Besoldungstabelle neu von A1 bis A 16 überarbeitet werden. Dann muss man auch nichts wegstreichen und den unteren Bereich weitgehend gleich besolden.

Wenn der DBwV diesen Prozess schon so lange begleitet, warum ist denn den Funktionären nicht die inhaltliche Verschlechterung im Vergleich des Entwurfes aufgefallen, der vor der Bundestagswahl vorgelegen hat?

Sehe ich auch so. Es kann doch nicht so schwer sein, das ordentlich umzusetzen. 

Man hat doch jetzt einen Betrag festgelegt der im untersten Dienstgrad als angemessen gilt, hierzu dann die üblichen Abstände in den Erfahrungsstufen und Dienstgraden, Familienzuschläge und das Ganze dann mit einer Inflationsangleichungsausel oder Lohnentwicklungsausel versehen, wie es auch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages der Fall ist, und schon ist allen geholfen.


Nachtmensch

Zitat von: Rekrut84 am 07. März 2023, 19:27:32
Es kann doch nicht so schwer sein, das ordentlich umzusetzen. 
Eigentlich nicht, aber der Haushalt bzw. die Haushaltsmittel bestimmen die Umsetzung. In diesem Fall so munkelt man, musste das BMI eine haushaltsneutrale Lösung finden. Das ist die eben präsentierte. Demnach hat die Abteilung D im BMI bzw. das zuständige Referat ganze Arbeit geleistet. Es ist ja eine unmögliche Erwartung von einem Referatsleiter B3 einen verfassungskonformen Referentenentwurf zu erwarten. Des Weiteren hat das Referat welches für Verfassungsrecht in der Abteilung V im BMI zuständig ist diesen Entwurf ebenso mitgezeichnet. Demnach hat ein weiterer Referatsleiter B3 wohl eine wie soll man es beschreiben interessante Auffassung von einer verfassungskonformen Besoldung. Offensichtlich waren wohl die höheren Funktionsträger im BMI zu feige, zu remonstrieren. Denn man will ja noch was werden...
Meiner Meinung nach wissen die Referenten bzw. das BMI die diesen Entwurf geschrieben haben, dass der auf keinen Fall verfassungsgemäß ist. Genau diese Marschrichtung wurde angeordnet und es geht einzig und alleine darum die Ausgaben solange es geht so niedrig wie möglich zu halten, denn jeder Tag der vergeht spart Haushaltsmittel.
So kann sich jeder Soldat bzw. Beamter für sich selber überlegen, wie hoch die Wertschätzung seitens Dienstherr ist. Sie hört auf wenn es zusätzliche Haushaltsmittel bindet.

DeltaEcho

Es wird bald das Urteil zur Beamtenbesoldung in Bremen erwartet, durch das Bundesverfassungsgericht. Dies dürfte die kreativen Ausgestaltung einiger Bundesländer und auch des BMI weiter einschränken.
Eine ganze Reihe weiterer Klagen sind anhängig, es ist nur eine Frage der Zeit bis der Gesetzgeber die Rechtssprechung umsetzt, alleine diese Tatsache, dass auf Zeit gespielt wurd ist mehr als bedenklich.

LwPersFw

Zu diesem Punkt

Zitat@SolSim
Dann hätten wir wie viele Dienstgrade in A4

Solange den BMI auch niemand fragt wie viele Beamte es dann als

Hauptamtsgehilfe
Oberaufseher
Oberschaffner
Oberwachtmeister

in A4 gibt... stellt sich diese Frage nicht.

Außer der BMI kann schlüssig erklären, warum die genannten Beamten A4 zuzuordnen sind...

... die Soldaten in den Dienstgraden

Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose

... aber nicht ...

Hinzu tritt ja dann noch die Erfahrungsstufe 5.

Zum Vergleich ... alle sonstigen Gegebenheiten gleich:

Schütze A 3 , Stufe 1 > Grundgehalt 2370,74 €

Oberaufseher A 4 , Stufe 5 > Grundgehalt 2650,03 €

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

Natürlich sollten Soldaten in der Einstiegsbesoldung gleich behandelt werden wie Beamte.

Was wäre aber der Anreiz in der Mannschaftslaufbahn, wenn ich bis zum HG die gleiche Besoldungsstufe habe?

Der gesamte Gesetzentwurf ist doch so nicht wirklich gut durchdacht.

DeltaEcho

Der Entwurf ist nicht gut, weil Haushaltsmittel gespart werden sollen. Ich empfehle zu der gesamten Thematik einmal diesen Artikel, der auf die bisherige Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eingeht und sich auch sehr kritisch
mit den Lösungsansätze der Länder und des Bundes auseinandersetzt. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers dürfte mit jeder weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgericht weiter abnehmen.


https://rsw.beck.de/driz/top-thema/2021/10/04/Aufk%C3%BCndigung-des-beamtenrechtlichen-Dienst-und-Treueverh%C3%A4ltnisses

Rekrut84

Zitat von: F_K am 07. März 2023, 19:28:49
@ Rekrut:

... aber auch teuer ...

Und genau das ist eben kein Argument in meinen Augen.

Das BVerfG hat gesagt, der jetzige Zustand geht nicht, dazu dann einen Rahmen vorgegeben.

An diesen muss sich zwangsläufig gehalten werden, ansonsten ist das vorsätzlicher Verfassungsbruch.

Soll die Politik dann eben das BVerfG als den Buhmann darstellen, am Ende kostet es eben das was es kostet.

Sicherheit, ein funktionierende Staatsapparat und verfassungstreue haben kein Preisschild. Gerade in diesen Zeiten sieht man das am deutlichsten.

LwPersFw

Zitat von: SolSim am 07. März 2023, 22:04:02

Was wäre aber der Anreiz in der Mannschaftslaufbahn, wenn ich bis zum HG die gleiche Besoldungsstufe habe?


Deshalb hatte ich ja angemerkt

ZitatHier Bedarf es m.E. einer Anpassung der Vorgabe im BBesG § 27 und 28 in der Form, dass eine betragsmäßige Gleichstellung Beamte - Soldaten erfolgt.

Das BBesG gilt für

1. Beamten des Bundes; ausgenommen sind Ehrenbeamte,
2. Richter des Bundes; ausgenommen sind ehrenamtliche Richter,
3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Also erwarte ich, dass bei Änderungen daran, alle diese 3 Personengruppen gleich behandelt werden,
wenn es keine rechtlich/sachlich begründbare Herleitung für eine unterschiedliche Behandlung gibt.

Wie dies dies dann für die jeweilige Gruppe umgesetzt wird ... dafür habe ich ja den Gesetzgeber dies sachgerecht umzusetzen...  z.B. über Amtszulagen in bestimmten BesGrp ...

Btw ... im aktuellen Haushalt sind für die Bw 2023 ausgebracht : 1813 Planstellen A3 und 2191 Planstellen A3Z : 4004   ... nicht die Welt ...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Und noch zum Thema "zu teuer" ... "können wir nicht bezahlen" ...

In der ganzen Debatte um den Wehretat geht es immer nur um tote Sachen... Panzer ... Flugzeuge ... etc.

Dafür konnten über Nacht 100 Mrd locker gemacht werden... soll (falls politisch im Bundestag umsetzbar ) der Wehretat auf 2 % BIP ... also jährlich ca. 70-75 Mrd steigen ...

... und da sind nicht 1...2 Mrd mehr für die Menschen der Bw verfügbar ??  Denn ohne Menschen nutzt das ganze schöne teure Zeugs --- NICHTS !



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

Das könnte ein spannendes Jahr werden... und der Gestaltungsspielraum für die Besoldungsgesetzgeber wird noch enger werden.

Zitat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski   

20.   2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
   
21.   2 BvL 13/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist.   

22.   2 BvL 5/19   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des niedersächsischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.


Quelle: Jahresvorschau BVerfG 2023

Gleich drei Verfahren zur Besoldung aus Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachen stehen in der Übersicht für das Jahr 2023 vom BVerfG.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 08. März 2023, 10:39:06
Das könnte ein spannendes Jahr werden... und der Gestaltungsspielraum für die Besoldungsgesetzgeber wird noch enger werden.

Zitat
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski   

20.   2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16   Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des bremischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A, C und R in den Jahren 2013 und 2014 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.
   
21.   2 BvL 13/18   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des schleswig-holsteinischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für die Besoldungsgruppe 7 der Besoldungsordnung A im Jahr 2007 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig ist.   

22.   2 BvL 5/19   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob einzelne Vorschriften des niedersächsischen Besoldungsrechts zur Höhe der Besoldung für verschiedene Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in den Jahren 2005 bis 2012 und in den Jahren 2014 bis 2016 wegen Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG verfassungswidrig sind.


Quelle: Jahresvorschau BVerfG 2023

Gleich drei Verfahren zur Besoldung aus Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachen stehen in der Übersicht für das Jahr 2023 vom BVerfG.


Auch das BVerwG beschäftigt sich damit

BVerwG 2 C 11.21 u. a.  ,  nächster geplanter Termin  22. Juni 2023, 15:00 Uhr

"Verfassungskonformität der schleswig-holsteinischen Regelung zur Anpassung der W-Besoldung

Die Kläger sind Professoren in schleswig-holsteinischem Landesdienst. Sie halten eine nach dortigem Landesrecht vorgesehene besoldungsrechtliche Regelung für verfassungswidrig.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 die hessische Regelung zur W-Besoldung als nicht die Mindestalimentation sichernd angesehen und deshalb als verfassungswidrig beanstandet hatte, haben die Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen, um dem Rechnung zu tragen. Schleswig-Holstein hat rückwirkend die Grundgehälter unter Anrechnung auf bereits bewilligte Leistungsbezüge erhöht. Nach dieser Anrechnungsregelung ist ein vollständiges Abschmelzen der Grundgehaltserhöhung möglich. Einzelne Leistungsbezüge können dabei in voller Höhe von der Anrechnung betroffen sein.

Die Kläger sind im Verwaltungs- und Klageverfahren hiergegen vorgegangen. Sie sehen in der Anrechnungsregelung insbesondere einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG, den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das verfassungsrechtlich verankerte Rückwirkungsverbot. Damit sind sie bislang ohne Erfolg geblieben.

Mit der Revision, die bereits vom Berufungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden ist, verfolgen die Kläger ihr Begehren weiter."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Nachtmensch

Zitat von: LwPersFw am 02. April 2023, 10:51:30
Zitat von: Modemaus am 02. April 2023, 10:21:52

Wirtschaftsweiser Werding regt Sonderopfer der Beamten an

Der Ökonom Martin Werding, Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, hat die Bundesregierung aufgefordert, den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst nicht wie geplant zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten zu übertragen.


https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-wirtschaftsweiser-werding-regt-sonderopfer-der-beamten-an/29067268.html

Wiedereinmal eine undifferenzierte Meinung eines arbeitgebernahen Professors, der selbst auf der finanziellen Sonnenseite des Lebens steht...  ::)

Abgesehen davon, schwebt ja noch das Damoklesschwert der amtsangemessenen Alimentation über die Besoldung. Aus diesem Grund ist das total egal, was der von sich gibt oder auch nicht. Die Besoldung wird sich noch verändern, die Frage ist nicht ob, sondern nur wann. Da wir auch eine zweimal lügende Ministerin nichts dran ändern.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau