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Kamerad mit Verfassungsfeindlichem Gedankengut

Begonnen von DawnsLight5, 06. April 2023, 14:52:51

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DawnsLight5

Moin,

Ich habe einen Kameraden bei mir in der Einheit, welcher mehrmals verfassungsfeindliche aussagen und speziell (sehr expliziten) Antisemitismus von sich gegeben hat. Ich habe hierfür keine Beweise und lediglich in einem Fall einen weiteren Kameraden als Zeugen. Wie wäre ein ordnungsgemäßes verfahren, wenn ich den o.g. Kameraden für sein Gedankengut melden kann? Und was hätte dies für den Kameraden womöglich für Konsequenzen? Er ist Reservist und Unterstützt Regelmäßig im Rahmen seiner Wehrübung bei mir in der Abteilung, falls dies irgendwie von Belang sein könnte.

Vielen Dank bereits im Vorraus!

Dawnslight

Zebra

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Meldung an den Vorgesetzten / Disziplinarvorgesetzten

2. Meldung an den Sicherheitsbeauftragten deiner Einheit

3. Direkte Meldung an die zentrale Ansprechstelle MAD (24/7): +49 221 9371-2500

Welche Konsequenzen das im Einzelfall genau hat, ist schwierig vorauszusagen. Generell gilt aber, dass gegen verfassungsfeindliches Gedankengut konsequent vorgegangen wird.
Tue der Bw den Gefallen und melde es!

MkG

Zebra

justice005

Und was die Beweise betrifft: Sie selbst sind ein Beweismittel, nämlich ein Zeugenbeweis.

Melden Sie es, am besten formlos, aber schriftlich, an den Vorgesetzten.

Zebra

Alle Mutmaßungen und Antworten darauf habe ich gelöscht!
Gerade die spekulativen Fragen schienen mir durchaus wie ein Einschüchterungsversuch.

MkG

Zebra

schlammtreiber

Zitat von: DawnsLight5 am 06. April 2023, 14:52:51
Er ist Reservist ... falls dies irgendwie von Belang sein könnte.

Durchaus relevant, ein Reservist der mit extremistischen Ansichten auffällt ist ganz schnell ausgeplant und wird nicht mehr herangezogen, das geht ruck-zuck
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Jakkaru

Da sollte mindestens der SiBe einen "Schubs" in die Richtung bekommen, denn gerade jetzt wo eigentlich jeder Reservedienstleister durch die Beorderungs- und Heranziehungssicherheitsübeprüfung betroffen ist, kann das auxh ruck zuck mit einem Rotbescheid enden. Somit hätte es sich mit zukünftigen Heranziehungen erledigt.
Ein 2er

BulleMölders

Das Thema scheint für den TE nicht so wichtig zu sein, da er seit Eröffnung nicht mehr on war.

tangobravo

Zitat von: BulleMölders am 13. April 2023, 12:32:53
Das Thema scheint für den TE nicht so wichtig zu sein, da er seit Eröffnung nicht mehr on war.

Die Sache ist ihm dann doch zu heiß geworden...Es gibt immer eine Kehrseite...auf die Idee ist hier wohl noch keiner gekommen.

SolSim

Zitat von: tangobravo am 14. April 2023, 17:37:58
Zitat von: BulleMölders am 13. April 2023, 12:32:53
Das Thema scheint für den TE nicht so wichtig zu sein, da er seit Eröffnung nicht mehr on war.

Die Sache ist ihm dann doch zu heiß geworden...Es gibt immer eine Kehrseite...auf die Idee ist hier wohl noch keiner gekommen.

Warum sollte es ,,zu heiß" sein, seine soldatische Pflicht zum aktiven, jederzeitigen und uneingeschränkten Eintreten für die FDGO zu erfüllen?

Vor einer Meldung von mutmaßlichen rechtsextremen Verhaltensweisen eines Kameraden sollte in der heutigen Zeit niemand mehr Angst haben.

Meldung an eine von @ Zebra genannten Stellen führt eben dazu, dass

1.) der Sachverhalt entsprechend geprüft wird und
2.) man seiner soldatischen Pflichten nachkommt.

Wählt man die Variante von @ Zebra genannten Punkt 3, so wird die Meldung nach außen hin auch vertraulich behandelt.

Die Bundeswehr duldet rechtsextremes, verfassungsfeindliches oder antisemitisches Verhalten NICHT!

Jeder, der bei solchen Verhaltensweisen von Kameraden die Schnauze hält oder sich wegguckt, verletzt aus meiner Sicht damit seine soldatische Grundpflicht zum treuen dienen.


tangobravo

Zitat von: SolSim am 14. April 2023, 18:32:39
Zitat von: tangobravo am 14. April 2023, 17:37:58
Zitat von: BulleMölders am 13. April 2023, 12:32:53
Das Thema scheint für den TE nicht so wichtig zu sein, da er seit Eröffnung nicht mehr on war.

Die Sache ist ihm dann doch zu heiß geworden...Es gibt immer eine Kehrseite...auf die Idee ist hier wohl noch keiner gekommen.

Warum sollte es ,,zu heiß" sein, seine soldatische Pflicht zum aktiven, jederzeitigen und uneingeschränkten Eintreten für die FDGO zu erfüllen?

Vor einer Meldung von mutmaßlichen rechtsextremen Verhaltensweisen eines Kameraden sollte in der heutigen Zeit niemand mehr Angst haben.

Meldung an eine von @ Zebra genannten Stellen führt eben dazu, dass

1.) der Sachverhalt entsprechend geprüft wird und
2.) man seiner soldatischen Pflichten nachkommt.

Wählt man die Variante von @ Zebra genannten Punkt 3, so wird die Meldung nach außen hin auch vertraulich behandelt.

Die Bundeswehr duldet rechtsextremes, verfassungsfeindliches oder antisemitisches Verhalten NICHT!

Jeder, der bei solchen Verhaltensweisen von Kameraden die Schnauze hält oder sich wegguckt, verletzt aus meiner Sicht damit seine soldatische Grundpflicht zum treuen dienen.

Hier geht es nicht um "Schnauze halten" sondern lediglich um das Aufzeigen einer evtl. falschen Tatsachenbehauptung und ihrer Folgen.
§ 186/187 StGB gibt es auch noch. Nur mal so am Rande. Aber wie schon geschrieben, auf die Idee kommt hier im Forum keiner. Da hat ein TE eine unbewiesene Behauptung in den Raum gestellt und gleich gehen hier alle ab. Man sollte mit jeder Anschuldigung etwas defensiver umgehen. Und auch das sollte der TE erfahren. Und nicht nur, wie er der Gegenseite schnellstmöglich den "Garaus" macht. Sollte sich herausstellen, dass an der Sache nichts dran ist, wird der TE seines Lebens nicht mehr froh.
@TE Vorab auf jeden Fall eine Rechtsberatung anstreben.

justice005

So, jetzt rede ich mal als Jurist:

Hören Sie auf, hier - aus welchen Motiven auch immer - die Leute zu verunsichern. Um einen Verdacht zu melden, braucht man keine Beweise. Egal, es um eine Strafanzeige bei der Polizei oder um eine Meldung an den Vorgesetzten geht: Wer das, was er selbst gesehen oder gehört hat, meldet, braucht keine Angst zu haben. Wer bzgl irgendeinem Teilaspekt unsicher ist, der sagt dies einfach dazu.

Und wenn hinterher dem Gemeldeten nichts nachgewiesen werden kann, dann ist alles gut. Und solche Sprüche wie "der Meldende wird seines Lebens nicht mehr froh" ist völliger Unfug.

Wer hier Leuten Angst macht, mögliche verfassungsfeindliche Umtriebe zu melden, der muss damit rechnen, dass man ihn selbst argwöhnisch betrachtet.


DawnsLight5

Moin,

Erst einmal vielen Dank für die vielen sachdienlichen Antworten!

Ich bin dem Ratschlag des Kameraden Zebra gefolgt und habe sowohl beim MAD angerufen als auch mit dem Disziplinarvorgesetzten gesprochen. Absolutes stillschweigen über die Angelegenheit zu bewahren kam nicht in frage, jedoch wollte ich erst einmal sicher gehen, welches vorgehen in meinem Fall das ,,beste" ist. Es geht mir nicht darum, besagten Kameraden böswillig zu ,,ruinieren" oder sonstiges. Ich bin einfach nicht mit seinen Aussagen einverstanden und bin nicht bereit, mit einem Menschen seiner Gesinnung reinen Gewissens meinen Dienst zu leisten.

Nochmal danke für eure Unterstützung und alles Gute euch in Zukunft!

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