Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Leistungsabzeichen

Begonnen von ChrisHu, 13. Mai 2019, 11:40:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

F_K


Marschkompasszahl

Kurze Frage in die Runde - sind die hier genannten Bedingungen

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65956.msg675897.html#msg675897

immer noch aktuell?

Teilweise liest man, dass zusätzlich auch noch Leistungen mit MG3 und Handgranatenwurf und Hindernisbahn zu erbringen sind.  :o

Danke!

Angemon84

Zitat von: Marschkompasszahl am 29. April 2023, 11:43:16

Teilweise liest man, dass zusätzlich auch noch Leistungen mit MG3 und Handgranatenwurf und Hindernisbahn zu erbringen sind.  :o

Danke!

Wo steht das denn, bitte mal posten... Das stimmt nämlich nicht, und ich bezweifle dass es tatsächlich irgendwo niedergeschrieben ist.

arcd008

Hi,

das steht zum Beispiel auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Abzeichen_für_besondere_Leistungen_im_Truppendienst

unter "Reservistenleistungsabzeichen".

so long

arcd008

KlausP

Na ja ... Wiki ist aber auch nicht immer aktuell und auch oft nicht bereit, falsche oder überholte Einträge zu ändern. Diese Erfahrung habe ich selber schon öfter gemacht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Gültig ist die Vorschrift - Schiessen nun halt eine (n)SAK WÜ - und für ResLA ist halt "mehr" zu machen als "nur" fürs LA.

Angemon84

ZitatDas Reservistenleistungsabzeichen weicht vom Leistungsabzeichen durch folgende zwei Unterschiede ab:

Das Reservistenleistungsabzeichen kann nur durch Reservisten erworben werden.
Zusätzlich zu den vorgenannten Bedingungen des Leistungsabzeichens sind weitere Leistungen zu erbringen:
Es muss die Wertungsübung MG-S-3 erfüllt werden.
Es muss ein Handgranatenzielwurf erfolgreich absolviert werden:
Quelle: Wikipedia

Das fettgedruckte lässt doch eindeutig darauf schließen, dass der aktive Soldat das nicht machen muss ::)

F_K

@ Angenom:

Wiki ist keine Quelle, die Quelle ist genannt.

Es gibt keine (alte) WÜ MG S 3 mehr - die Anzugordnung ist entsprechend angepasst.

Ansonsten Ja - Res können ein ResLA erwerben, und müssen dann zusätzliche "Dinge tun".


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau