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neue Lehrgangsplanung im Zeitraum von bereits genehmigtem Erholungsurlaub??

Begonnen von seltenerBesucher, 17. Mai 2023, 11:56:23

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seltenerBesucher

Moin zusammen,

ich habe schon einiges gelesen zum Thema Urlaubsplanung/zurücknehmen von bereits genehmigtem EU und den rechtlichen Grundlagen.
aber noch kein Beispiel, welches sich genau auf diese Situation bezieht, also ist meine Hoffnung das da jemand evt mehr darüber weiß.

zum Hintergrund:
mir fehlt noch ein Lehrgang um fertig ausgebildet zu werden, dieser ist ein ca 3-4 wöchiger Verwendungslehrgang der für meinen Dienstposten keine Rolle spielt.
er wurde schon mehrfach verschoben (einmal auf eigenen Wunsch) meistens mit der Aussage, dass es keine Kapazitäten gibt etc.
meine letzte Aussage war, dass dieser dieses Jahr auf keinen Fall mehr für mich stattfinden wird.
das hat mich erst geärgert, da ich den gerne machen möchte, aber auch gefreut, weil ich dann wusste ich bin im Frühling/Sommer Zuhause.

der Juni ist der einzige Monate dieses Jahr bei uns an dem wir relativ entlastet sind. Anfang des Jahres hatte ich noch über 300 Überstunden und ein paar Urlaubstage aus dem Vorjahr plus den EU von diesem Jahr.
ich habe also frühzeitig viele Stunden (war so mit Nachdruck von oben gewünscht) sowie einige Wochen EU bis Ende Juni eingereicht.
in dem Zeitraum von dem Lehrgang habe ich sowohl Stunden als auch EU genehmigt bekommen.

heute bekomme ich (an einem freien Tag) einen Anruf, dass ich im Juni ggf auf diesen Lehrgang soll! Also Anreise in gut 10 Tagen. (wohlgemerkt 7-8 Stunden weg von Zuhause)
ich habe im vergangenen Jahr ein Haus gekauft und die letzten Monate viel Zeit und Geld in den Garten gesteckt, in der Annahme, dass ich im Frühling Zuhause bin.
ich bin derzeit alleine Zuhause, dh wenn ich wirklich weg muss im Juni stirbt mir alles ab. zusätzlich zu allem anderen was geplant war und natürlich weiterhin liegen bleiben würde. Urlaub gebucht habe ich daher keinen, da ich ihn Zuhause verbringen wollte.
ich weiß, man muss immer damit rechnen weg zu müssen oder abkömmlich zu sein. aber ich habe wirklich alles gemacht in den letzten Monaten um so gut es geht planen zu können und war in ständigem Gespräch über meine Lehrgangsplanung um auf dem aktuellsten Stand zu sein.
Dazu kommt, dass dann wieder nur Stress ist ab 01.07. und ich dann keinerlei Pause hatte.

im Telefonat mit meinem ZgFhr heute meinte er "es ist ja ein Laufbahnlehrgang" was?? seit wann das denn??
Aussage von meinem Spieß bei der letzten Verschiebung des Lehrgangs Anfang des Jahres war "es ist ja ein Verwendungslehrgang und nicht so dringend und sie kriegen den schon irgendwann".

ich habe also gesagt, dass mir das nicht passt, auch wenn ich mich ja nicht drücken will, aber das ich meinen Urlaub nicht zurücknehmen kann.
die Antwort war, "nehme ich zur Kenntnis, letztendlich entscheidet das Köln."

daher meine Frage: haben sie irgendeine Grundlage, mir meinen EU für diesen Lehrgang zu streichen? ich weiß, dass das normalerweise nur unter besonderen Umständen möglich ist, aber wie ist das bei einem Lehrgang - vorallem einem der in den letzten zwei Jahren immer als unwichtiger Verwendungslehrgang beschrieben wurde?

Ich verstehe nicht warum das auf einmal so wichtig ist und hätte gerne mehr Wissen über die gesetzliche Grundlage.
kann ich dagegen vorgehen wenn das so entschieden wird?

MkG








wolverine

Rechtsgrundlage wäre § 28 SoldG; zwingende dienstliche Gründe liegen wahrscheinlich nicht vor.
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KlausP

Gibt es schon eine Kommandierungsverfügung oder ist das nur eine Lehrgangsplanung?

In jedem Fall muss mMn die Einheit tätig werden, damit das BAPersBw die Verfügung oder Planung aufhebt.
Den Urlaub widerrufen kann nur der genehmigende Disziplinarvorgesetzte, und da sind recht Enge Grenzen gesetzt.
Und nicht zu vergessen: Falls Ihnen bereits Kosten für Buchungen entstanden sind, sind diese im Falle des Widerrufs zu erstatten, ebenso eventuelle Stornokosten. Deshalb muss der DV in diesem Fall auch den Beauftragten für den Haushalt beteiligen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HubschrauBär

Wie immer bei diesem Thema bitte auch darauf achten, dass die Nichtgenehmigung/ nachträgliche Streichung in Schriftform auf dem entsprechenden Antrag stattfindet.

Nur so hat man auch etwas in der Hand, falls man den Beschwerdeweg wählt.

Nach meiner Erfahrung ist die Hemmschwelle den Antrag schriftlich formell abzulehnen auch höher als es "inoffiziell" zu tun (mündlich, per Post-It,...) und so quasi den Antrag zurück nehmen zu lassen.

wolverine

Also, so wie es bisher verstanden habe, ist der Urlaub genehmigt und es entsteht kein materieller Schaden weil noch nichts gebucht ist. Urlaub kann zurückgezogen werden, aber eben nur aus zwingenden dienstlichen Gründen. D. H. Einsatzbereitschaft o. ä. nicht aber Laufbahnnachteile.
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funker07

Lass dir nicht einreden, den Urlaub zurückzuziehen oder den Antrag einvernehmlich wegzuwerfen, sondern bestehe darauf, dass er formell/schriftlich nachträglich widerrufen wird.

Es geht um einen von BAPersBw geplanten Lehrgang oder?

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