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TVöD-Tarifverhandlungen 2023

Begonnen von LwPersFw, 14. September 2022, 12:45:16

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Nachschubser

Dieses ewige hin und her. Geld stinkt nun mal nicht. Und der ein oder andere hätte sich übern Euro mehr fürn Sommer wohl gefreut. Da wurde, wie üblich wieder viel Alarm gemacht. Die Mühlen der Zeit halt.

Ich meine auf der Seite des Bundeswehrverbandes die Tage gelesen zu haben, dass sich irgendein hoher Offizier dazu geäußert hat, dass die Sonderzahlung mit der Junibesoldung gezahlt werden soll. Warum dass jetzt wieder nicht der Fall sein soll, keine Ahnung. Ich dachte, es geht um die Anpassung der Besoldung in Punkto Gesetzesänderung und die Inflationsprämie wäre davon unberührt.

KlausP

Schön. Nur haben ,,irgendein hoher Offizier" oder die Bundeswehr darauf überhaupt keinen Einfluss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#167
Zitat von: Nachschubser am 22. Mai 2023, 13:33:45
Dieses ewige hin und her. Geld stinkt nun mal nicht. Und der ein oder andere hätte sich übern Euro mehr fürn Sommer wohl gefreut. Da wurde, wie üblich wieder viel Alarm gemacht. Die Mühlen der Zeit halt.

Ich meine auf der Seite des Bundeswehrverbandes die Tage gelesen zu haben, dass sich irgendein hoher Offizier dazu geäußert hat, dass die Sonderzahlung mit der Junibesoldung gezahlt werden soll. Warum dass jetzt wieder nicht der Fall sein soll, keine Ahnung. Ich dachte, es geht um die Anpassung der Besoldung in Punkto Gesetzesänderung und die Inflationsprämie wäre davon unberührt.


Es gibt kein hin und her...

Man darf nicht die Abläufe für den Personenkreis, der dem TVöD unterliegt - mit dem Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger vermischen.

Aktuell wird nur der TVöD umgesetzt.






Für den Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger gilt:

"Wie geht es nun weiter?

(...)

Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss
auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.

Da Sockel- und Mindestbeträge in Versorgung und Besoldung verfassungsrechtlich problematisch sind, muss das Ergebnis jedoch umgerechnet werden.

Zudem muss das nun aufzusetzende Besoldungs- und Versorgungsbezügeanpassungsgesetz (BBVAnpÄndG) mit dem ebenfalls in der Erstellung befindlichen
Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (BBVAngG) abgestimmt werden.

Das ist ein komplexes Unterfangen, das nicht schnell über die Ziellinie zu bringen ist.

Es muss also damit gerechnet werden, dass der Bundestag seinen entsprechenden Beschluss erst im Sommer fassen kann, bevor die Übertragung wirksam werden kann.

Der Deutsche Bundeswehr Verband wird für seine Mitglieder wie immer sehr intensiv und eng das nun anstehende Gesetzgebungsverfahren begleiten."

Quelle: DBwV , "Die Bundeswehr" 05/2023


Ob es hier zur Entscheidung kommt, bestimmte Zahlungen bereits vorab, vorbehaltlich der späteren gesetzlichen Regelung, zu tätigen --- muss ebenso abgewartet werden.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Helmi73

22.05.2023

Verdi

"...Die Übertragung des Tarifergebnisses erfordert ein entsprechendes Bundesgesetz. Anders als teilweise zu lesen, existiert derzeit noch kein konkreter Zeitplan für ein solches Gesetzgebungsverfahren. ver.di wird sich allerdings für eine möglichst rasche Umsetzung einsetzen und dann zeitnah über den aktuellen Stand der Dinge informieren..."


https://beamte.verdi.de/themen/besoldung/besoldungsrunde-2023/++co++35e3f32a-f89a-11ed-9a56-001a4a160110

didi62

Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.

wehr1895


Moin wie sicher ist die Quelle?
Gruß

Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.

Nachtmensch

Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.

didi62

Zitat von: Nachtmensch am 25. Mai 2023, 10:32:21
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.
Ich weiß nicht, was hier teilweise für Erwartungshaltung herrscht. Die Tinte unter dem Tarifvertrag ist noch nicht ganz trocken und schon wird geschimpft, dass Geld noch nicht da ist.

LwPersFw

Zitat von: LwPersFw am 23. Mai 2023, 07:20:46

Für den Personenkreis der Bundesbeamten/Soldaten/Versorgungsempfänger gilt:

"Wie geht es nun weiter?

(...)

Das federführende Bundesministerium des Innern hat die Absicht der Bundesregierung, den kompletten Abschluss
auf die Besoldung und Versorgung per Gesetz zeit- und systemgerecht zu übertragen, bereits deutlich gemacht.




Losgelöst von den Zeitlinien der Umsetzung und der konkreten Ausgestaltung ... muss ich das Wort "Absicht" in "wird" korrigieren...


Bundesministerium des Innern und für Heimat
Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen
Tarifeinigung vom 22. April 2024
D5. 31002/72#18
Berlin, 24. April 2023

"Übertragung auf den Beamtenbereich

Der Tarifabschluss wird zeitgleich und systemgerecht auf Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Soldatinnen/Soldaten
sowie die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bund übertragen.
Die gilt auch für die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich."


Wobei "zeitgleich" auch über eine Nachzahlung gewährleistet wird...

Also abwarten ... es kommt ...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

didi62

Zitat von: wehr1895 am 25. Mai 2023, 10:13:55

Moin wie sicher ist die Quelle?
Gruß

Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.

Aussage BAPersBw im Rahmen Referatsleitertagung BVA.

Nachtmensch

Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 12:59:32
Zitat von: Nachtmensch am 25. Mai 2023, 10:32:21
Zitat von: didi62 am 25. Mai 2023, 09:31:26
Nach derzeitigem Planungsstand wird der Inflationsausgleich ab Zahlmonat Juli 2023 unter dem Vorbehalt der systemkonformen gesetzlichen Übertragung aud den Besoldungsbereich gezahlt.
Gibt es dazu eine offizielle Quelle? Ich weiß das alles nach gezahlt wird, allerdings ist es ein absolutes Armutszeugnis wie das BMI mit den Beamten, Richtern und Soldaten umgeht. Wertschätzung sieht anders aus und wie hoch werden wir noch erfahren, ob 8 oder 11 Prozent.
Ich weiß nicht, was hier teilweise für Erwartungshaltung herrscht. Die Tinte unter dem Tarifvertrag ist noch nicht ganz trocken und schon wird geschimpft, dass Geld noch nicht da ist.
Ich habe an das BMI seit dem Referentenentwurf im Februar zur amtsangemessene Alimentation gar keine Erwartungen mehr. Mir persönlich ist das total egal wann es die erste Rate der nicht tabellenwirksamen Nullrunde gibt. Es geht nichts verloren. Viel wichtiger und interessanter ist die amtsangemessene Alimentation, denn da wurde bereits der dritte Geburtstag gefeiert und demnach machen die paar Monate Verzögerung auch nichts mehr aus.

Gast2023

Aus einem anderen Forum:


,,Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP.


....kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:

Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts  zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Schöne Pfingsten"

Gast2023

Information kam über das Forum öffentlicher Dienst, Gruppe Beamte

LwPersFw

Ich habe mal aufgeräumt ... wer nur seinen Frust los werden will ... oder sinnlose Klein-Klein-Debatten führen möchte ... bitte PN
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tobbbbb

Wann wird der Inflationsausgleich gezahlt?
Beim heutigen Sold war er nicht dabei.