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Unterkunft bei Truppenpraktikum

Begonnen von Tobiwin, 31. Mai 2023, 12:39:36

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Tobiwin

Moin, in 4,5 Monaten beginne ich ein Truppenpraktikum, das 2 Monate dauert. Warum so lange? Ganz einfach, um bei guter Leistung die Chance zu haben, dorthin versetzt zu werden und einen Laufbahnwechsel anzustreben.

Jetzt zum Problem: Ich bin unter 25 Jahre alt, habe keine anerkannte Wohnung und erhalte kein Trennungsgeld. Der aufnehmende Verband kann keine Unterkunft zur Verfügung stellen. Dies wurde auch schriftlich vom Kasernenkommandanten? bestätigt.
Der aufnehmende Verband sagt, dass mir das Travelmanagement ein Hotel oder Ähnliches zur Verfügung stellen muss.

Das Travelmanagement wiederum sagt, dass sie nur für die ersten 14 Tage zuständig sind, danach ist der aufnehmende Verband dafür verantwortlich.

Der aufnehmende Verband sagt jedoch, dass alle Praktikantinnen ein Hotel gestellt bekommen...

Hat jemand Erfahrungen damit oder weiß weiter? Ich und auch meine Anlaufstelle in meiner Einheit sind wirklich ratlos..

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Tobiwin


LwPersFw

#3
Dann gilt für Sie ... bei Kommandierungen bis zu 3 Monaten wird die UKV nicht zugesagt.  ( Schlüssel-Nr 3.11 bei der Erstellung der Kommandierungsverfügung )

Damit sind auch Sie TG-Empfänger für den Zeitraum der Kommandierung.

Der S1 nimmt in die Kommandierungsverfügung auf :

"Der Soldat ist auf Hotelunterbringung angewiesen, da am neuen Dienstort keine unentgeltliche Unterkunft in Form GMU verfügbar ist.
Buchung des Hotels durch das zuständige BwDLZ gem. A1-1800/0-6570 Kap. 2.2.2. , Nr. 210. bzw. durch das Travel-Management."





aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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