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Finanzielle Leistungen für RDL

Begonnen von PNK, 22. November 2019, 18:41:13

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MikeEchoGolf

Ich weiß, dem Panzerjaeger sollten diese Informationen zum Nachlesen gereicht werden.

panzerjaeger

Verstanden...
Das "Verpflegungsgeld" ist also in der "RDL-Prämie" aufgegangen.

Ich bin tatsächlich erst 2020 wieder in die Reserve eingestiegen, daher sind mir die "historischen" Begriffe nicht geläufig.

Sachbearbeite®

Zitat von: F_K am 01. Dezember 2022, 18:43:33
Dienstantritt und Ende Reise, Familienheimfahrt alle 14 Tage und eben kostenloses Bahnfahren.

Zu den Familienheimfahrten stimmt die Information aber nicht.

Bei Familienheimfahrten zwischen Wohnort (Inland) und Dienstort (Inland) können bis zu 5 Reisebeihilfen je voller Kalendermonat erstattet werden, entsprechend der Anzahl der Wochenenden.

Voraussetzungen sind:

  • der zusammenhängende Reservedienst dauert mehr als 12 Tage und

  • durchgeführte Familienheimfahrt von Dienststelle/Unterkunft an den Wohnort (und zurück) und

  • Wegstrecke mind. 2 km und

  • keine Zurverfügungstellung kostenfreier Mitfahr- oder Mitflugmöglichkeit durch Bw und

  • keine Fahrtkostenerstattung für arbeitstägliche Fahrten von Wohnung/Unterkunft zur Dienststelle durch Bw und

  • schriftlicher Antrag (Formblatt Bw-3067) vor Beendigung des Wehrdienstes und innerhalt einer Ausschlussfrist von 6 Kalendermonaten






Unproomn

Ich bin https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf jetzt durchgegangen.

Verstehe ich das also richtig?

Für eine RDL, die zwei Wochenenden beinhaltet, bin ich vom AG freigestellt und würde daher nach §5 USG den Verdienstausfall beantragen. Damit kann ich NICHT zusätzlich noch eine andere Leistung aus dem USG beantragen.

Nach https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/anlage_2.html würde ich pro Tag der RDL den entsprechenden Wehrsold plus an den Wochenendtagen noch einmal dasselbe bekommen (Wehrsold = Dienstgeld).

Die Gesamtleistungen für die RDL belaufen sich also nur auf Wehrsold + Dienstgeld.

Da ich während der RDL natürlich in der Kaserne esse, ist die Verpflegung entgeltfrei, ich kann Wehrsold + Dienstgeld also behalten.

panzerjaeger

Zitat von: Unproomn am 01. Juni 2023, 08:38:09
Ich bin https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5503782/0f42146ae27f32b709b57963b56675c0/leistungskatalog-fuer-fwdl-rdl-data.pdf jetzt durchgegangen.

Verstehe ich das also richtig?

Für eine RDL, die zwei Wochenenden beinhaltet, bin ich vom AG freigestellt und würde daher nach §5 USG den Verdienstausfall beantragen. Damit kann ich NICHT zusätzlich noch eine andere Leistung aus dem USG beantragen.

Nach https://www.gesetze-im-internet.de/usg_2020/anlage_2.html würde ich pro Tag der RDL den entsprechenden Wehrsold plus an den Wochenendtagen noch einmal dasselbe bekommen (Wehrsold = Dienstgeld).

Die Gesamtleistungen für die RDL belaufen sich also nur auf Wehrsold + Dienstgeld.

Da ich während der RDL natürlich in der Kaserne esse, ist die Verpflegung entgeltfrei, ich kann Wehrsold + Dienstgeld also behalten.


Das stimmt so leider einiges nicht in Deiner Betrachtung:

"Wehrsold" erhältst Du bei einer RDL keinen - Du bekommst entweder den Verdienstausfall ersetzt (§5 USG), oder Du erhätlst alternativ dazu die dienstgradanhängigen "Mindestleistungen".
Außerdem bekommst Du pro Tag der Übung zusätzlich eine "Prämie" (ist quasi der Nachfolger des "Verpflegungsgeldes"), denn in einer RDL ist die Verpflegung in der Truppenküche keineswegs kostenlos, sondern muss bezahlt werden.

Beste Grüße,
der Panzerjäger

F_K

In Ergänzung zu Panzerjäger:

Die "Prämie" ist historisch der zusammengefasste "Wehrsold" plus das pauschalisierte "Verpflegungsgeld".

Die Verpflegung der Truppenküche ist zu bezahlen - wobei diese Verpflegung durchaus (zusätzlich) subventioniert ist.

MikeEchoGolf

Wehrsold wird immer ausgezahlt, heißt hier aber Dienstgeld (= 1. Prämie).
Und im Dienstgeld ist das Verpflegungsgeld inklusive.
An Wochenenden/Feiertagen gibt es eine zweite Prämie.

panzerjaeger

Zitat von: MikeEchoGolf am 01. Juni 2023, 09:28:16
Wehrsold wird immer ausgezahlt, heißt hier aber Dienstgeld (= 1. Prämie).
Und im Dienstgeld ist das Verpflegungsgeld inklusive.
An Wochenenden/Feiertagen gibt es eine zweite Prämie.

Sorry, aber gem. des aktuellen Leistungskatalogs (Link siehe Beitrag von unpromn) gibts es den Begriff "Wehrsold" nur noch bei FWDL, und nicht bei RDL.
"Verpflegungsgeld" gibt es ebenfalls nicht mehr, und hat auch nichts mit "Dienstgeld" zu tun (Geld für Verflegung ist nun Bestandteil der "RDL-Prämie")
Und "Dienstgeld" gibt es nur für Dienstzeiten an Wochenend- und Feiertagen (dann zusätzlich zu "Verdienstausfall" oder "Mindestleistung").


MikeEchoGolf

RDL-Prämie und Dienstgeld haben den selben Satz.

Und wie @F_K bereits erwähnte, "Die "Prämie" ist historisch der zusammengefasste "Wehrsold" plus das pauschalisierte "Verpflegungsgeld".

Wie sich letztendlich das Dienstgeld zusammensetzt, ist wohl spekulativ. ^^

F_K

@ MEG:

Für Gesetze gibt es nachlesbare Gesetzesbegründungen und Verfahren - insoweit liegt hier keine "Spekulation" vor - sondern eine Absicht des Gesetzgebers.

tom80green

Wie werden die RDL Tage gezählt? Angenommen ich mache eine RDL über 3Monate. Wenn ich z.b. einen DP im RDL habe der nur Mo.-Fr. ist wird dann nur 5Tage die Woche berechnet oder 7 Tage?

F_K


MarkusTzu

Zitat von: LwPersFw am 10. Februar 2020, 07:59:43
Die Seite der USG-Stelle auf Bundeswehr.de

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/unterhaltssicherung

Dort zu finden ist auch die "Sachbearbeiter-Suche" ... um mit dem persönlichen Abrechner Kontakt aufnehmen zu können.


Wenn ich einen aktuellen Blick auf die Seite werfe, dann kann da etwas mit der PK nicht stimmen. Diese Sprünge der Zahlen und auch die ausgelassenen Jahre ergeben keinen Sinn. Oder liege ich falsch?

MikeEchoGolf

Es sind sechsstellige Zahlen von 010100 bis 311299, aufsteigend.
Das eigene Geburtsdatum in eine sechsstellige Zahl (TTMMJJ) bringen und dann der in der Liste von - bis suchen.

fneagle

Ich wurde 2017 in den Ruhestand versetzt und empfange Versorgungsbezüge. Während meiner diversen Reservedienstleistungen habe ich die Laufbahn gewechselt und wurde nun zum Oberstleutnant d. R. befördert. Die Bezüge wurden bisher nach §9 USG berechnet. Die Versorgungsleitungen werden also weiterhin nach den letzten Bezügen als Hauptmann berechnet. Da ich nun im neuen Dienstgrad eine höherwertige Tätigkeit ausübe, empfinde ich die Bezahlung als ungerecht.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob es ähnliche Fälle gibt. Auf Nachfrage bei der Unterhaltungssicherung erhielt ich nur die Antwort, dass eine andere Vergütung nicht vorgesehen ist. Meine Bitte, die Bezüge nach §8 testweise zu berechnen, wurde bisher nicht nachgekommen.

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