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Einstellung als BS als Fw d.R.

Begonnen von SebM, 06. Juni 2023, 14:49:05

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SebM

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken wieder zur Bundeswehr zu gehen. Ich bin mittlerweile 41, HptFw d.R., ausgebildeter EloKaFw, übe auch seit 2010 regelmäßig.

Wie läuft das ab, wenn ich nach § 22 SLV Absatz 5.1 eingestellt werden möchte? Leider konnte mir das nicht wirklich beantwortet werden. Ansonsten würde ich mich auch als SaZ verpflichten.

(5) Reserveunteroffizierinnen und Reserveunteroffiziere können in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden, wenn sie

1.
als Angehörige einer Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere der Reserve mindestens den Dienstgrad ,,Unteroffizier" und als Angehöriger einer Laufbahn der Feldwebel der Reserve mindestens den Dienstgrad ,,Feldwebel" erreicht haben,

2.
in ihrem Dienstgrad mindestens vier Monate Wehrdienst geleistet und sich dabei für ihre Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten als geeignet erwiesen haben.


Ralf

Es gibt aktuell keinen Bedarf seitens der Streitkräfte hierfür.
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SebM

Danke für die Info. Ich hab mir auch schon gedacht, dass die Chance da eher gering ist. Dann werde ich wahrscheinlich als SaZ 25 wiederkommen und dann halt mit Mitte 50 in "Rente" gehen  :)

SebM

Die Chance dann noch BS zu werden ist dann wohl eher gering. Muss ich denn auch 2 planmäßige BU´s vorweisen oder zählen auch die von Wehrübungen mit rein?

Ralf

BU:
Zitat3.1.1    Formelle Teilnahmevoraussetzungen für das gesamte Auswahlverfahren

Für das Auswahlverfahren sind Portepeeunteroffiziere (in der Folge als Fw aufgeführt) teilnahmeberechtigt (Bezug 4),

die bis Beginn des Gesamtkonferenzzeitraumes zwei abgeschlossene planmäßige Beurteilungen/Regelbeurteilungen als Fw haben,
bei wiedereingestellten Soldaten dürfen dabei planmäßige Beurteilungen berücksichtigt werden, wenn sie in der gleichen Laufbahn erstellt wurden und nicht älter als fünf Jahre sind (hiermit wird festgelegt, dass Beurteilungen, welche einem Vorlagetermin vor dem 31.03.2018 zuzuordnen sind, nicht mehr berücksichtigt werden – betrifft nur wiedereingestellte Antragsteller),
deren Dienstzeit als SaZ nicht vor Abschluss des BS-Auswahlverfahrens endet (Stichtag: 31.10.2023),
gegen die zum Zeitpunkt der Auswahlkonferenz keine disziplinaren Ermittlungen geführt werden.

Für Ü40 hat auch §48 BHO eine große Bedeutung.
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SebM

Danke, bisher spielte das für mich halt keine Rolle auch wenn ich schon öfters gefragt wurde. Wehrübungen habe ich immer gern gemacht und war durch meine Selbständigkeit zum Glück auch sehr flexibel was Dauer etc anging. BS wär für mich vielleicht ein nettes Goodie, aber auch wenn es nicht klappen sollte möchte ich aus Überzeugung dienen und kann auch damit leben dann wieder auszuscheiden. Zum Glück ist die "Rente" schon in trockenen Tüchern. Ich möchte eher noch eine Herausforderung, die ich halt so nicht habe. Das war auch ein Grund, warum ich immer regelmäßig Wehrübungen halte.

Dann geht es wahrscheinlich ab September/Oktober wieder los. Das Verfahren wurde ja schon eingeleitet.


Itler

Wieviel Vordienstzeit (aktiv) haben sie den?
Wenn sie als SAZ 12 eingestellt werden sollten dann sind Sie bei der Entlassung 53 und da spielt der BHO 48 eine große Rolle für BS.
Ja Sie brauchen 2 BU und dazu noch weitere Vorraussetzungen, wie z.b. eine gewisse Zeit in der Verwendung und Ausbildungsstufe 6 Abgeschlossen u.s.w. um überhaupt betrachtet zu werden.

Vorschlag, wenn es doch zum aktiven Dienst kommen soll.
Versuchen sie so lange wie möglich aktiv zu sein also SAZ 25, dazu kommt noch BFD anspruch und anschluss gehts in die Frührente.

Micha88

Kommt ja auch darauf an, wieviel WÜ's gemacht wurden. Diese Zeit wird ja auch auf den damaligen SaZ angerechnet und vielleicht reicht dann die Restdienstzeit gar nicht aus um eingestellt zu werden?

SebM

Ich werde (höchstwahrscheinlich) als SaZ 25 wiederkommen, Vordienstzeiten sind zusammen mit 8 Jahren regulär und WÜ knapp 11 Jahre. Da ich aber keine "Meister"-Ausbildung benötige passt dass dann wohl laut meinem PersFw. Das wird halt derzeit geprüft.
Theoretisch wär vielleicht sogar eine Option als Offz wiederzukommen (Bachelor im Bereich IT), aber das ist jetzt für mich von der Tätigkeit weniger interessant und dazu bräuchte ich ja dann auch die Offz-Eignung und würde die Einstellung noch weiter hinausschieben.

Ich lass mich dann überraschen, wie es weitergeht. Zum Glück habe ich da keinen Stress, ansonsten würde ich das Risiko auch nicht eingehen. Aber Ziel war eh mit 55 in "Rente" zu gehen, also würde dass dann mit 14 Jahren nochmal ganz gut passen.

Danke für Eure Hinweise.

Micha88

Deine ,,Eignung" musst du so, oder so unter ,,Beweis" stellen. Dazu wird dich das KarrC einladen und testen. Warum nicht gleich nach Köln?

SebM

Die Eignung habe ich schon. Aber die Tätigkeit allgemein als Offz ist nicht meins. Hatte damals auch mit dem Gedanken gespielt, OA zu werden aber dann doch verworfen. Und ich sag mir lieber ein guter UmP als ein mittelmäßiger Offz. Die Frage wurde mir aber auch schon gestellt.

Finanziell mache ich natürlich Abstriche, dafür habe ich aber eine Tätigkeit die mich erfüllt.

SebM

Mal ganz davon abgesehen, dass ich dann wieder etliche Lehrgänge durchlaufen müsste. Jetzt habe ich eine Stelle in der Heimatnähe und ich kenne die Kameraden.

F_K

Nur zur Klarstellung:

Ein HptFw (d. R.) hat per Definition die Eignung zum Unteroffizier (mit Portepee), insoweit wird bei einem Wiedereinsteller diese Eignung weder festgestellt noch überprüft - da diese vorhanden ist.

Eine mögliche OA Eignung wird nicht im KC geprüft.

SebM

Muss ich eigentlich auf einen Umsetzer- oder Ergänzungslehrgang? Ich habe damals den Fw-Lehrgang kurz (6 Wochen) Heer gemacht, zusätzlich DP-Ausbildung.

Jetzt werde ich ja im Bereich CIR eingesetzt (wo ich auch geübt habe). Das konnte mir der Einplaner nicht sagen, da war er sich selbst nicht sicher. Ich weiß, ich muss für den DP noch 1-2 Lehrgänge machen.

Mich stört es nicht, ist nur interessehalber.

Ralf

Laufbahnlehrgänge wirst du nicht mehr machen müssen.
Was immer du unter "Umsetzer- oder Ergänzungslehrgang?" verstehst.
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