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Mindestverpflichtungszeit für mögliche Teilnahme an Scharfschützenlehrgängen

Begonnen von googleFrage, 06. Juni 2023, 20:59:56

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googleFrage

Moin,

Ich bin mir dessen bewusst, dass ihr alle auf Grund der vielen Fragen zum Thema Scharfschütze im Dreieck springen müsst, und hoffe trotzdem dass ihr etwas zu antworten wisst.

Ich möchte ganz gewiss nicht zur Bundeswehr, um ein überkrasser Sniper zu werden, allerdings hab ich hier im Forum und bei diversen Internetauftritten der Bundeswehr viel über die Ausbildung erfahren, aber nie darüber, für welchen Zeitraum man sich verpflichtet haben muss, um überhaupt für das Auswahlverfahren "eingeladen" zu werden.

Also, welche Verpflichtungszeit (SaZ2, SaZ4, SaZ8, etc...) braucht man, um neben denn sonstigen Kriterien, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen zu werden?

PS: (weil ich das wie gesagt schon bei anderen Fragen beobachtet habe) es nutzt doch niemandem, jeden Fragesteller dumm anzumachen oder zu verletzen, weil sie sich was wünschen, also versucht Vorbilder zu sein und es der Jugend besser beizubringen.

Mit freundlichen Grüßen

F_K

Die Regelverpflichtungszeit für Mannschafter ist 4+ Jahre, da kann man nach einer Inf Ausbildung auch 12 Wochen Lehrgang machen.

Ralf

Richtig, mit der jeweiligen Regelverpflichtungszeit (ist in den meisten sogar 8 Jahre), auf die man sich nach der Einstiegszeit von 2 Jahren bei Erreichen des Ausbildungsziel weiterverpflichtet, erfüllt man immer die Voraussetzungen.
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