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Krankheit

Begonnen von Berkkan, 13. Juni 2023, 07:58:08

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Berkkan

Ich habe mir einen Termin beim Truppenarzt gemacht, dies auch mit dem mir vorgesetzten Hauptmann abgesprochen, allerdings hat nun mein Spieß und Disziplinarvorgesetzter meinen Hauptmann angerufen um ihn nach meinem Krankheitsbild zu fragen, ist sowas nicht eigentlich verboten?

F_K

Übliches Meldeverfahren (Neukrankmeldung Gezi / im Zg) eingehalten?

christoph1972

Ähm, "Spieß" aka KpFw aka Innendienstverantwortlicher ist kein Disziplinarvorgesetzter. Das ist in der Regel der KpChef.

Also hat nun wer, wen mit welcher Fragestellung angerufen? Der KpFw den "Hauptmann" in der Funktion ZgFhr wegen der Neukrankmeldung?

Der Soldat empfängt normalerweise den Krankenmeldeschein beim KpFw/dem GeZi damit der Soldat damit zum TrArzt geht, der da seine Empfehlung oder andere Dinge einträgt, damit der Disziplinarvorgesetzte, dann ggf. ein KzH genehmigen genehmigen kann.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Micha88

Da steht Spieß UND DV .. also werden wohl beide was dazu gesagt haben.

Micha88

Im übrigen geht das Krankheitsbild von dir niemanden etwas an. Wenn dich jemand danach fragt, musst du diese Frage nicht beantworten.

ulli76

Wie ich das verstanden habe: Er hat es mit dem Hauptmann besprochen und Spieß UND der DV haben den Hauptmann gefragt.
Also Schweigepflicht hat (vereinfacht) nur der Truppenarzt und das medizinische Personal.
Chef und Spieß dürfen natürlich fragen- sie bekommen je nach dem wen sie fragen keine Antwort.
Hast du es mit dem Hptm im Vertrauen besprochen, wäre es ggf. ein Datenschutzverstoß.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Anmerkung:

Wenn der TE sich nicht ans Verfahren gehalten hat, ist die Frage, ob es ein NOTfall war schon berechtigt.

wolverine

Die Frage möglicherweise, aber die Antwort nicht
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

Der Vorgesetzte ist weder Arzt, noch San Personal, damit unterliegt er nicht der (arztlichen) Schweigepflicht - und selbst wenn, ist die Frage, ob es ein Notfall war, nicht geschützt.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Und schon wieder geht es los, es werden wieder Fakten von gewissen Leuten in die Frage hinein interpretiert um auch ja noch mal seinen Senf dazu geben zu können.
Es wurden Fragen an den TE gestellt um den Sachverhalt klarer zu machen.
Kann man nicht abwarten bis diese Fragen beantwortet sind und dann Antworten? Und sollten diese Fragen nicht beantwortet werden, dann bekommt der TE halt keine Antwort auf seine Frage, denn scheinbar ist das Anliegen dann ja doch nicht so wichtig.

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