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SaZ/FwA Gehalt??? Sorgen, Nöte, Anträge!

Begonnen von Bundi85, 27. Oktober 2006, 18:54:21

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Bundi85

Hallo, ich stehe im moment vor einem riesen Problem.

Zur Zeit mache ich noch meine AGA, finde aber mehr interesse an dem SaZ. Feldwebel-Anwärter wäre ggf. eine Richtung die ich einschlagen würde. 12Jahre verpflichtung ist ne menge Zeit aber die Feldwebellaufbahn soll angeblich die beste von allen sein.

Das Problem liegt nur darin, wie ich am meisten Gehalt kassieren kann:
Entweder als FwA (12Jahre) oder als SaZ ohne Laufbahn auf 2-4-8Jahre beschränkt).

Für die interessenten: Ich will nicht nur das Gehalt weil ich "Geldgeil" bin sondern weil es dringend nötig ist. Vor kurzem umgezogen (mit Schwester zusammen gezogen) dafür sämtliches Geld verflogen. Die Miete, Rechnungen etc. net gerade wenig. Da mein Monatliches Einkommen von 500 auf 200-300€ (Wehrsold) herabgesetzt wurde, ist es komplizierter. Jetzt sollen wir noch aus der Wohnung bis 31.1.07 raus sein, weil der scheiss Sohn des Vermieters die Wohnung haben will. Der Vermieter kassierte aber 1400€ "Renovierungsgebühr" und muckte rum das wir ja auch lange genug drin bleiben sollen.

Der Umzug sowie das weitere Exestieren wird von daher wieder sehr Kostenaufwändig sein, da sich meine Schwester jetzt schon abrackern muss für die Kohle. Da ich schon länger mit dem Gedanken spiele mich zu verpflichten wäre es wohl jetzt der beste Zeitpunkt die entscheidung zu treffen.

Könnt ihr mich bitte helfen in dieser Hinsicht? Entweder Antworten oder Email an pinnwand007@yahoo.de senden mit eurem Vorschlag.

Also wichtigsten Punkte:
Wie viel Gehalt bekomme ich bei welcher Verlängerung/Laufbahn und ab wann?
(hörte irgendwas von "ab dem drittem Monat erhält man das Gehalt als SaZ" aber der FwA von meinem Zug erhielt diesen Monat bereits ca. 1200€)

Danke schonmal im Vorraus.

Gruß Bundi85

Bundi85

Warum lesen soviele diesen Post aber antworten nicht? Bitte leute, es ist sehr dringend.
Ratschläge sind von nöten.

Gruß Bundi85

Flexscan

Zitat von: Bundi85 am 29. Oktober 2006, 01:42:58
Warum lesen soviele diesen Post aber antworten nicht?
Weil sich sämtliche User den Bauch halten vor Lachen wer einzig und allein sich aus den von Dir geschilderten Gründen sich verpflichtet.

Ratschläge? Versuchs mim zivilen Job ist eh besser bezahlt.


MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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wolverine

#3
Ich versuche es trotzdem einmal:
Einzig und allein eine Zeitverpflichtung anzustreben, um "möglichst viel Geld" zu verdienen, ist sicher ein blödsinniger Grund, der nicht lange trägt. Wenn Sie jedoch bereits tatsächlich im Dienst Freude am Soldatenberuf gefunden haben, können Sie sich auf die Laufbahnen bewerben, deren Anforderungen Sie erfüllen (Mannschaften, FachUffz, TrpDstFw, FachFw). Alles Nötige hat Ihr "Spieß" (KpFw). Gehaltstabellen finden Sie mit ein wenig Bemühung im Internet. Das Gehalt wird grundsätzlich sofort nach Ernennung zum SaZ gezahlt, was jedoch für die Antragsbearbeitung eine geraume Zeit dauern kann.

Und jetzt das Aber: Sie sind bei einer Verpflichtung immer bundesweit einsetzbar - jammern Sie nicht, wenn Sie also nach der Festsetzung wieder umziehen müssen! Sie können fast sicher sein, während der Dienstzeit ein oder mehrere Auslandseinsätze mitzumachen. Überlegen Sie sich das gut! Das ist nicht immer Spaß und die Einsätze werden mehr, gefährlicher und unbequemer!
Die Bezahlung beim Bund ist eigentlich o.k. aber steht in keinem Verhältnis zur Arbeitszeit! Wenn Sie nach ein paar Jahren einmal Ihren Stundenlohn ausrechnen, kommen Ihnen seltsame Gedanken.
Trotzdem war es für mich immer ein sehr aufregender, schöner, erlebnisreicher und befriedigender Beruf und wenn einer diesen mit Überzeugung und unter Berücksichtigung seiner Vor- und Nachteile ausüben will, wünsche ich alles Gute und natürlich Fortune - das Soldatenglück

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Huey

Ich sage jetzt mal nichts zum Verpflichten-aber dazu zum Thema Vermieter:

Du hast dich ganz schön übers Ohr hauen lassen...

Wenn der Sohn vom Vermieter einziehen will, würde ich erst einmal prüfen lassen, ob Eigenbedarf besteht-das geht nämlich nicht so einfach, wie die meisten Vermieter denken. (Der Mieterschutzbund hilft da weiter....).
Sollte Eigenbedarf bestehen (und der besteht nicht, wenn der Sohn volljährig und berufstätig ist), muss weiter geprüft werden, warum ausgerechnet ihr ausziehen sollt (falls es noch weitere Wohnungen gibt=....

1400 Euro Renovierungsgebühr? Wofür? Ohne weitere Erklärung ist das so erst einmal unzulässig...
Oder ist das die Sicherheitsleistung? Diese darf nicht für "Schönheitsreparaturen" eingesetzt werden..und auch nicht zur "Miettilgung"..

Du weisst schon, das du als Wehrdienstleistender Geld von der Unterhaltssicherungsbehörde beantragen kannst-wenn du deine Wohnung schon länger hast, bekommst du deinen Anteil der Miete vom Amt, ebenso evtl. weitere Unterstützungsleistungen-geh mal zur Stadtverwaltung zur Unterhaltssicherungsbehörde, und nimm deinen Einberufungsbescheid mit...






Fiestaman

#5
Viel Glück beim ZnwG, wenn du dem Psychologen klar machen willst, das du wegen eines momentanen Geldproblems 12 Jahre Fw Laufbahn machen möchtest.  :D :D


Ich habe während eines Aufenthalts am ZnwG der Marine viele Leute getroffen mit ähnlich komischen Beweggründen zur Bundeswehr zu gehen. Mal ehrlich, Leute mit solch einer Einstellung haben nichts als SaZ in der Bundeswehr zu suchen.

Ich wage stark zu bezweifeln das du überhaupt genommen werden würdest. Mach es wie Flexscan geschrieben hat such dir nen zivilen Job.


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