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Durchführungsvorschrift SAZV

Begonnen von Gast2023, 10. Juli 2023, 17:26:43

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Gast2023

Guten Tag,

da ich derzeit leider keinen Zugang zum Intranet habe und ich es nicht mehr genau weiß folgende Frage:
Am 01.06.23 trat eine Änderung der o.g. Vorschrift/ Reglung in Kraft.
Was genau hat sich bzgl. der Anrechenbarkeit von Fahrzeiten auf die Dienstzeit dabei geändert?
Bin ich richtig der Annahme, dass die Änderung einen 1:1 Ausgleich vorsieht, auch als Fahrer von Privat-Kfz bei einem erheblichen dienstlichem Interesse, oder bleibt das bei einer 1/3 ,,Vergütung"?
Vielen Dank euch im Voraus.

ReFue

Bei privat KfZ macht die Vorschrift keinen Unterschied ob erhebl. dienstl. Interesse oder nicht.
Das hätte m.E.n. auch nur Auswirkung auf die Erstattung der RK.

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