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Urlaub abgelehnt, schon zuhause gewesen.

Begonnen von DonutDE, 14. Juli 2023, 09:59:53

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DonutDE

Moin Kameraden,

ich hoffe hier auf Hilfe zu finden, denn ich weiß gerade wirklich nicht weiter.

Zum Sachverhalt:

Am Donnerstag war ich beim Arzt und wurde KZH geschrieben. Aufgrund der Tatsache, dass ich am Freitag eigentlich sowieso Überstunden geschrieben habe und (eigentlich) hätte frei haben sollen, sagte ich der TrpÄrztin sie brauche mich nicht für den Freitag mit KZH schreiben, da ich eh frei habe.
Nachdem ich den KZH schein meinem ZgFhr gab und fragte, ob ich nach hause fahren kann oder noch irgendwas für mich ist, sagte er mir ich könne jetzt fahren. Schon gute 2 1/2 Std. auf der Autobahn ca 270 Km entfernt der Einheit rief mich mein GrpFhr an und sagte mir, dass mein Überstundenzettel abgelehnt worden sei, da ich angeblich keine stunden mehr hätte. (Obwohl 2 wochen davor auf "Übung" gewesen)
Daraufhin sagte ich, dass ich dann einen urlaubsantrag ausfülle und diesen per Mail schicke. Gesagt getan, urlaubsantrag ging dann noch per Mail raus. Dannach nochmal 300 Km weiter gefahren (Sprich ca 580Km vom Standort wohne ich :))
Freitag morgen ruft GrpFhr mich an und sagt, dass Urlaubsantrag abgelehnt sei. Daraufhin solle ich den ZgFhr anrufen. Dieser sagte mir dann, dass ich unerlaubt vom Dienst weggeblieben bin und der Chef mich am Montag (Trotz Urlaubs) sehen will.
Daraufhin bin ich nochmal zu meinem SanZ an meinem Wohnort gefahren und wurde für den Freitag noch ca gegen 8:30 KZH geschrieben, da ich ja wirklich auch krank bin (deswegen am Donnerstag überhaupt beim arzt gewesen).

Zum Problem:

Ich habe bereits 2 Diszis wegen anderer Sachen.

Frage:

Was kann auf mich zukommen und mit welchen konsequenzen muss ich rechnen?
Was kann ich dagegen tun?
Wie sehr ist alles rechtens?


Ich hoffe wirklich auf hilfe, da ich DEFINITV nicht extra weggeblieben bin o.ä,
Ich bin hier am verzweifeln und ich will einfach nurnoch mein letztes Dienstjahr vorüber bringen :(

F_K

@ Donut:

Im Urlaub kann man nicht krank sein - wer einen Urlaubsantrag am Vortag stellt, dokumentiert damit ebenfalls, gesund zu sein, und davon auszugehen, auch am Folgetag gesund zu sein.
Dies kann sich natürlich im Urlaubsverlauf ändern (hier um 8:30 Uhr), ändert aber nichts daran, dass der DV der Ansicht ist, Du hättest an dem Tag Dienst gehabt - also steht EA im Raum.

Disziplinarmaßnahmen sind immer individuell - erst mal abwarten, alle "Maßnahmen" benötigen ja meistens eine Nacht Schlaf ...

Ralf

Urlaub kann nur der Chef schriftlich ablehnen aus wichtigen dienstl. Gründen. Ich bezweifel, dass das so geschehen ist.
Dein Montags Urlaub ist ja genehmigt, oder? Dann auch kein "Gespräch vor Ort" mit dem Chef, es sei denn...siehe erster Satz.
Sprich dringend mal mit deinem Chef, was war und was da los ist.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

DonutDE

Zitat von: Ralf am 14. Juli 2023, 10:10:05
Dein Montags Urlaub ist ja genehmigt, oder? Dann auch kein "Gespräch vor Ort" mit dem Chef, es sei denn...siehe erster Satz.
Sprich dringend mal mit deinem Chef, was war und was da los ist.

Also der "Montagsurlaub" ist einfach nur ein KP Urlaub von ein paar Wochen. Dieser wurde schon vor längerem Genehmigt.
Ich denke mal der Grund, weshalb der Urlaubsantrag für Freitag abgelehnt wurde, war wohl schlicht dass es zu kurzfristig war.

Ralf

Also dann auch Montag kein Gespräch weil EU.
Und zum Versagen muss es einen zwingenden dienstl. Grund geben. Reden, schwing dich ans Telefon. Hilft nichts, wenn du hier fragst.
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DonutDE

Zitat von: Ralf am 14. Juli 2023, 10:26:03
Also dann auch Montag kein Gespräch weil EU.
Und zum Versagen muss es einen zwingenden dienstl. Grund geben. Reden, schwing dich ans Telefon. Hilft nichts, wenn du hier fragst.

Hatte den ZgFhr bereits am telefon, wie gesagt. Dieser sagte "Hiermit sage ich Ihnen, auch unter Zeugen, dass sie den Befehl vom KPChef haben am Montag um 0700 hier vor seinem Büro zu stehen."

F_K

Ralf ist in seiner rechtlichen Einschätzung zuzustimmen - wichtiger ist aber der Ratschlag, das Gespräch zu suchen - sofort und bis zu einer Lösung.

DonutDE

Zitat von: F_K am 14. Juli 2023, 11:02:55
Ralf ist in seiner rechtlichen Einschätzung zuzustimmen - wichtiger ist aber der Ratschlag, das Gespräch zu suchen - sofort und bis zu einer Lösung.
Deiner Meinung jetzt noch den chef persönlich anrufen oder einfach am Montag bei besagtem gespräch reden?

F_K


Ralf

Ich hatte zwar geraten mit dem Chef zu sprechen, nicht mit dem ZgFhr.
Wenn es so bleibt: Befehl ist bindend, dann würde ich anschl. überlegen eine Beschwerde zu schreiben, dass du im EU in den Dienst befohlen wurdest, ohne dass dein EU aufgrund zwingender dienstl. Gründe - wenn diese nicht vorliegen - widerrufen wurde oder wenn doch (nun ggf. mündl?) widerrufen, diese zwingenden dienstl. nach deiner Bewertung nicht gegeben sind.
ZitatErholungsurlaub kann aus zwingenden dienstlichen Erfordernissen ausnahmsweise widerrufen
werden. Mehraufwendungen, die der Soldatin bzw. dem Soldaten durch den Widerruf entstehen,
werden nach dem Reisekostenrecht ersetzt. Die Entscheidung über die Höhe des zu erstattenden
Betrages trifft die für die Abrechnung der Reisekosten zuständige Stelle; die Kosten sind bei Kapitel
1403, Titel 53999 zu buchen. Dies gilt sowohl für bereits angetretenen Urlaub als auch für die Fälle, in
denen der Urlaub zwar genehmigt wurde, aber noch nicht begonnen hat.
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wolverine

Der Fehler beginnt doch schon damit, dass die Krankschreibung mit dem Hinweis auf Urlaub abgelehnt wurde?! Diese hätte ja den Urlaub wieder gutschreiben lassen. Aber gut.

Ob Sie noch Stunden hatten oder nicht, müssten Sie selbst wissen bzw. mit dem GeZi klären. Urlaub abzulehnen ist möglich, aber nur unter sehr engen Grenzen (siehe Ralf). Und im genehmigten Urlaub einen Soldaten einzubefehlen, riecht nach einer Schadensbearbeitung.

Ich stimme zu: am besten jetzt noch telefonisch mit dem Chef Kontakt aufnehmen und klären, ansonsten am Montag dem Befehl folgen und eine Beschwerde überlegen.
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MikeEchoGolf

Das eigentliche Problem ist doch, dass Urlaub angetreten wurde, obwohl noch gar nicht feststand das dieser genehmigt werden würde.
Da auch die Stunden nicht "abgefeiert" werden konnten und auch kein KZH geschrieben wurde, muss tatsächlich festgestellt werden,
dass Freitag für den TE Dienst gewesen wäre. Was anderes lese ich aus seiner Schilderung jetzt nicht heraus.









wolverine

Naja, lege ich den geschilderten Sachverhalt zu Grunde, war da noch ein KZH. Sowas kann man auch nicht wegverhandeln. Da wird KZH erteilt und der Urlaub wieder gutgeschrieben.
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Schwarzbacher

Zitat von: F_K am 14. Juli 2023, 10:06:27
@ Donut:

Im Urlaub kann man nicht krank sein - wer einen Urlaubsantrag am Vortag stellt, dokumentiert damit ebenfalls, gesund zu sein, und davon auszugehen, auch am Folgetag gesund zu sein.
Dies kann sich natürlich im Urlaubsverlauf ändern (hier um 8:30 Uhr), ändert aber nichts daran, dass der DV der Ansicht ist, Du hättest an dem Tag Dienst gehabt - also steht EA im Raum.

Disziplinarmaßnahmen sind immer individuell - erst mal abwarten, alle "Maßnahmen" benötigen ja meistens eine Nacht Schlaf ...
Wenn mit EA = Eigenmächtige Abwesenheit gemeint ist, dann sollten Sie schleunigst den Gesetzestext lesen. Derzeit befinden wir uns noch im Bereich der unerlaubten Abwesenheit.

Schwarzbacher

Zitat von: Schwarzbacher am 14. Juli 2023, 15:49:23
Zitat von: F_K am 14. Juli 2023, 10:06:27
@ Donut:

Im Urlaub kann man nicht krank sein - wer einen Urlaubsantrag am Vortag stellt, dokumentiert damit ebenfalls, gesund zu sein, und davon auszugehen, auch am Folgetag gesund zu sein.
Dies kann sich natürlich im Urlaubsverlauf ändern (hier um 8:30 Uhr), ändert aber nichts daran, dass der DV der Ansicht ist, Du hättest an dem Tag Dienst gehabt - also steht EA im Raum.

Disziplinarmaßnahmen sind immer individuell - erst mal abwarten, alle "Maßnahmen" benötigen ja meistens eine Nacht Schlaf ...
Wenn mit EA = Eigenmächtige Abwesenheit gemeint ist, dann sollten Sie schleunigst den Gesetzestext lesen. Derzeit befinden wir uns noch im Bereich der unerlaubten Abwesenheit.
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