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Urlaub abgelehnt, schon zuhause gewesen.

Begonnen von DonutDE, 14. Juli 2023, 09:59:53

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F_K

Exkurs Wehrrecht (nur sehr kurz und einfach)

Auch in der Bundeswehr ist die Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe ein Dienstvergehen (bei weniger als drei Tagen) bzw. eine Straftat bei mehr als 72 (zusammenhängenden) Stunden (§ 15 Wehrstrafgesetz).

Quelle Wiki.

Das mit EA verbundene Dienstvergehen / die Dienstpflichtverletzung began mit Dienstbeginn am Freitag - ggf. beendet mit Besuch des SanBereich, bei längerer Abeesenheit kann, je nach Fallgestaltung (hier also eher nicht), eine Wehrstraftat dazu kommen.

Dies ist hier aber nur deswegen wichtig, um die Schwere der Vorwürfe zu verstehen - hoffentlich hat der TE dies verstanden und klären können.

DonutDE

Also, den Chef konnte ich heute telefonisch nicht mehr erreichen.
Sprich, ich werd am Sonntag wieder zur Kaserne dackeln um am Montag das Gespräch mit dem Chef zu haben.

Was wären denn mögliche folgen in Anbetracht, dass ich bereits 2 diszis habe?
Ich habe mega angst und zerbreche mir meinen Kopf nur wegen etwas, das im Endeffekt nur ein Missverständnis/Falschkommunikation o.ä war. Habe auch echt angst rausgeworfen zu werden und meine Zukunft damit verbaut zu haben :/

Wie sieht das außerdem rechtlich aus, da ich ja wie erwähnt beim SanZ war und ja auch nochmal für den Freitag Krankgeschrieben wurde?

F_K

Fragen:

- Wann war Freitag für Dich Dienstbeginn?
- Krankschreibung am Do nur bis Do nach Dienst, oder?
- Keine Krankmeldung zum Dienstbeginn bei der Einheit, oder?
- SanZ weit weg vom Dienstort aufgesucht?

DonutDE

Zitat von: F_K am 14. Juli 2023, 16:23:49
Fragen:

- Wann war Freitag für Dich Dienstbeginn?
- Krankschreibung am Do nur bis Do nach Dienst, oder?
- Keine Krankmeldung zum Dienstbeginn bei der Einheit, oder?
- SanZ weit weg vom Dienstort aufgesucht?

          --> Dienstbeginn Freitag 0700
          --> Donnerstag von Donnerstag richtig.
          --> Richtig, keine telefonische krankmeldung bei Dienstbeginn.
          --> Das nähstgelegene SanZ aufgesucht, da Dienstort knapp 600Km entfernt

F_K

Da weder Urlaub noch Stundenabbau (schriftlich) vorlag, also nicht (pünktlich) zum Dienst erschienen.

"Missverständnis" wäre eine mögliche Einlassung - Du wirst sehen, wie der DV es aufnimmt.

Viel Erfolg.

F_K

Ergänzung:

"Wir" hier kennen nur Deine Sachverhaltsdarstellung, und nicht die Vernehmungsergebnisse vom Grp / ZgFhr, und auch nicht das "Bild", dass der DV sich von dem Vorgang macht - sowie das Bild, dass der DV von Dir hat.

Insoweit ist eine Abschätzung des Ausganges hier unmöglich, da der DV einen weiten Spielraum hat, Erziehung umzusetzen.

justice005

Wenn der Fragesteller am Freitag morgen krank geschrieben wurde, dann war er nicht dienstfähig und konnte nicht zum Dienst erscheinen. Punkt. Aus. Ende.

Es ist schon merkwürdig, dass solche Probleme immer wieder dieselben Soldaten haben, also zumeist diejenigen, die zuvor schon des öfteren angeeckt sind. Aber nüchtern rechtlich spielt es keine Rolle.

Der Fragesteller war weder am Donnerstag noch am Freitag dienstfähig und damit war er nicht unerlaubt abwesend. Mehr gibts nicht zu sagen. Sollte es ein Diszi geben, dann empfehle ich dem Fragesteller, den Tenor (Sachverhalt) der Disziplinarverfügung hier wiederzugeben und dann kann man auch etwas sinnvolles dazu sagen, zum Beispiel ob sich eine Beschwerde lohnt oder nicht.


F_K

@ Justice:

Nur für mich als Laie:

Die Krankschreibung von Donnerstag endete Donnerstag (nach Dienst oder 24:00).
Wenn mam dann deutlich nach Dienstbeginn nicht am Dienstort ist - kann dies nachträglich durch eine (spätere) Krankschreibung "geheilt" werden?

MikeEchoGolf

Zitat von: wolverine am 14. Juli 2023, 14:55:55
Naja, lege ich den geschilderten Sachverhalt zu Grunde, war da noch ein KZH. Sowas kann man auch nicht wegverhandeln. Da wird KZH erteilt und der Urlaub wieder gutgeschrieben.

Danke Dir, habe tatsächlich den wichtigen Teil nicht gesehen und bin nicht davon ausgegangen, dass ein Schein überhaupt vorlag.
ZitatNachdem ich den KZH schein meinem ZgFhr gab

christoph1972

Ein KzH ist eine ärztliche Empfehlung an den DV. Wenn der DV entscheidet, nach Rücksprache mit dem Arzt, dass das KzH auch auf Stube verbracht werden kann, dann ist das so und ich kann als Betroffener viel motzen, nützt in der Regel nichts. Schönes Beispiel - der Soldat hat einen heftigen grippalen Infekt mit Fieber, bekommt entsprechend Medikamente ausgehändigt. TrArzt empfiehlt KzH. DV weiß, Soldat kommt nur mit dem Auto nach Hause und ist alleinstehend. Die Fürsorgepflicht betrachtet, dürfte der DV den Soldaten nicht ins KzH schicken, weil der Infekt mit Fieber kein sicheres Führen des Kfz zulässt. Also Unterbringung nach Möglichkeit in einer Einzelstube, bis die Medikamente anschlagen und der Soldat zu Hause auskurieren kann.

Ja, in der Praxis ist KzH gleichbedeutend mit der Soldat darf nach Hause, muss aber nicht. Das darf man auch nicht aus den Augen verlieren.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Anmerkung:

Der TE war / ist trotz Krankheit reisefähig (gewesen) und darf natürlich am Do Abend nach Hause fahren - er muss nur zum Dienstantritt wieder zum Dienst erscheinen.

wolverine

Die Empfehlung schloss ursprünglich den Freitag mit ein und wurde dann wegverhandelt. Hier liegt für mich der Hase im Pfeffer. Ein vernünftiger Arzt macht so etwas nicht, sondern weißt schon aus Fürsorge hin, dass der Urlaub/ Überstunden zurückgenommen wird und statt dessen krankgeschrieben wird. Genesung ist etwas anderes als Urlaub.
Ob das mit den üblicherweise freien Montag auch so war, weiß ich nicht.

Dann wurde am Freitag jedenfalls standortfern noch einmal krankgeschrieben und Montag trotz Urlaub in den Dienst befohlen.

Vorausgesetzt, das stimmt alles so, viel Spaß dabei.
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christoph1972

Nochmals den Ausgangsthread gelesen, den Krankenmeldeschein beim ZgFhr abgegeben. Der ZgFhr ist nicht der DV St. 1, der über das KzH entscheidet. Der DV St. 1 hat die Entscheidung vom ZgFhr überstimmt. Das ist jetzt vielleicht nicht die allerklügste Führungsentscheidung, aber er darf sie treffen.

Die Truppenärztin hat sich leider beschwatzen lassen. Ein KzH ab Donnerstag bis einschließlich Sonntag oder besser Montag wäre sicher die bessere Entscheidung gewesen.

Das wird jetzt sicher für Gesprächsbedarf sorgen. Eine Reihe nicht ganz so guter Entscheidungen, führt (vermutlich) jetzt zu einer Beschwerde und ggf. einem Diszi-Verfahren. Das könnte direkt aus einer Lehrstunde im Wehrrecht stammen.
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Yves Montand
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* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

Ich musste das einmal zur alten 10/5 entscheiden: der DV kann KZH nicht einfach übersteuern. Wenn er damit nicht einverstanden ist - z. B. Wegen der Reisefähigkeit - muss er mit dem Arzt ein Einvernehmen herstellen. Jedenfalls heißt KZH ,,von allem Diensten befreit".
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F_K

@ Wolverine:

Dass der Befehl, im genehmigten Urlaub zu erscheinen, "suboptimal" ist, braucht nicht diskutiert werden. Da sind wir einer Meinung.

Ob und wie das Gespräch mit dem TrArzt lief, wird schwer zu rekonstruieren sein - das DOKUMENT belegt die Krankschreibung am Donnerstag. (dieses Dokument, in Verbindung mit dem danach gestellten Urlaubsantrag für Freitag belegt den guten Gesundheitszustand des TE).

Der TE war am Freitag nicht zum Dienstbeginn vor Ort - die Krankschreibung erfolgte NACH div. Anrufen (hätte laut Befehl zum Dienstbeginn vor Ort, ggf. telefonisch erfolgen müssen).

Nunja, es gibt einen DV, der muss und wird sich drum kümmern ...

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