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Befähigung zum "ROA adw" im Okt 21 erlangt

Begonnen von ROAadw2021, 07. November 2021, 11:31:10

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F_K

.. von wem habe ich das schon gehört?

(BAPers macht für ROA adW wohl keine RD, die nicht der Ausbildung dienen - ich persönlich kann dies nicht nachvollziehen, gerade Nijmegen ist eine tolle Erfahrung)

Zwanderthalb

Moin,

ich bin gerade über den - vom Diskussionsablauf etwas unglücklich geendeten - Thread zum "Oberfähnrich ROA" gestolpert.

Meiner Auffassung nach sollte nach dem reinen Text der SLV das sog. "Oberfähnrichmodell" für ROA i.W. und a.d.W. möglich sein. Zumindest "sagt" §48 III SLV, dass auch §23 IV SLV analog angewendet werden können. Sprich, die Laufbahnrechtliche Möglichkeit besteht.

Nun war bisher herrschende Meinung (und inhaltlich ergibt das für mich absolut Sinn), dass diese Möglichkeit nicht zur Anwendung kommt, da Telos der Regelung sei, dass ausstudierte Anwärter durch den höheren Dienstgrad eine mehr oder weniger monetäre Gratifikation bekommen, schließlich kosten sie den Bund in der Ausbildung weniger Geld und Zeit. Die Laufbahn der Reservisten funktioniere etwas anders, ggfs. wäre frühere Beförderung zum LT notwendig obwohl unter Umständen die Ausbildung noch nicht abgeschlossen sei, zudem wären in der Vergangenheit oftmals studierte Kameraden im niedrigsten DG (oder im zuvor erdienten) (wieder-)eingestiegen.

So weit so verständlich.

Offenbar ist man von dieser - Rechtsauffassung nicht wirklich, die Fragestellung ist ja nicht primär eine Laufbahnrechtliche - "Sacheinschätzung" abgerückt. Nunmehr soll das sog. "Oberfähnrichmodell" auch für ROA gehen.

Bei mir kommen folgende Fragen auf:

Wird die Möglichkeit der SLV zum Einstieg als Oberfähnrich bei abgeschlossenem Studium tatsächlich genutzt oder handelt es sich um ein "Geht, machen wir aber nicht"? Es ist ja so, dass bei dem erheblichen Bewerberüberhang im adW-Bereich sowieso schon hauptsächlich ausstudierte Bewerber zum Zuge kommen, ich denke der "frische" Abiturient ist eher die Ausnahme denn die Regel (anekdotische Evidenz durch eigene Beobachtung, ich habe keine Zahlen). Demzufolge wäre der eigentliche Ausnahmetatbestand Oberfähnrich fast der Regelfall.

Welcher ist der maßgebliche Zeitpunkt der "Einstellung"? AdW erhalten ja "nur" eine Zulassung zur Laufbahn, ein Schreiben zur Beorderung und ein paar Infobriefe bevor sie dann in die Module (ASSA bzw. ROL) eingesteuert werden. Im Schriftverkehr heißt es hierzu nur. "Der Dienstgradzusatz ROA wird bei Antritt des 1. Moduls verliehen", ich gehe davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt auch die Ernennung der Kameraden stattfindet, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden? Sprich die klassischen RO-SE und demzufolge auch die etwaigen Oberfähnrich-ROA?

Daran sich anschließend: Kameraden, die nach Erlass der neuen SLV die Zulassung erhalten haben und erst in Zukunft (im Laufe des Jahres zB) ihr erstes Modul antreten, werden diese dann zum Oberfähnrich ernannt, ist ggfs. eigenes Zutun nötig, oder gilt die Regelung - wenn überhaupt - nur für Kameraden ab den zukünftigen Auswahljahrgängen?

Noch eine Folgefrage: Kameraden, die ihr erstes Modul bereits angetreten haben und zum Jäger (ROA), OG (ROA), StUffz (ROA) oder oder oder ernannt worden sind - können diese "nachträglich" Oberfähnrich werden, oder ist der Zug abgefahren?

Letzte Frage: Wie sieht die Beförderungssystematik aus? Widersinnig in meinen Augen wäre, die "neuen" Oberfähnriche früher als alle anderen zum Lt zu befördern. Soweit ich es mitbekommen habe wird bei den aktiven die Kameraden eines Jahrgangs auch gemeinsam befördert, selbst wenn sie mit höherem nicht-offz-DG kommen. Hier bin ich laufbahnrechtlich aber nicht so firm.

Würde mich über eine Diskussion freuen - ggfs. mit der einen oder anderen erhellenden Antwort :) Bevor Missverständnisse aufkommen: Ich persönlich "nehm's wie's kommt". Mein Interesse ist eher akademischer Natur.

PS. Ich lese auch gerne selbst nach, habe aber naturgemäß wenig Zugriff auf Interne Erlasse/DVen/etc.

Ralf

Alles klassische Fragen für die Personalführung. Ich würde diese dort stellen, denn diese muss es ja umsetzen, was durch Erlasslage bereits klargestellt wurde. Da kann man hier noch so viel mutmaßen, wie man mit Alt-, Zwischen oder Neufällen umgeht.
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wolverine

Wenn eine Möglichkeit rechtlich eröffnet ist, ist es schon ein Indiz für den gesetzgeberischen Willen, diese auch anzuwenden.
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ROAadw2021

Moin,

ich bin dabei die ROL 1-3 Module abzustimmen.
Es wird noch dauern, bis die konkrete Anmeldung erfolgt bzw. erfolgen kann.

Mein Ziel ist es alle 3 Module an der OSH abzuleisten.

VG

ROAadw2021

Moin,

ein paar VVags später ist die Lage wie folgt:
Anfrage ROL1 für Q2 2024 OSH läuft
RDL 4-6 Wochen ab Nov 23 im BeordTrt in Planung

Koordination via BeordTrt.
Es geht voran!

ROAadw2021

Update.

ROL1 ist gebucht.
Im April 24 geht es an der OSH weiter.
Davor RDL & DVags.

VG

Zwanderthalb

Um die Diskussion (die ich selbst ein Stückweit aufgemacht habe) zum Oberfähnrichmodell bei ROA zum Abschluss zu bringen: Die "Macht des Faktischen" hat zugeschlagen und es gibt die ersten OFähnr-ROA-Kameraden.

Kurz zusammenkondensiert: ROA können als Oberfähnrich eingestellt werden, wenn sie einen Studienabschluss mitbringen. Nun ist der Zeitpunkt der Einstellung bei ROA i.W. recht eindeutig auszumachen, bei ROA adW ist das schon schwieriger. Man kann argumentieren, dass jede Heranziehung für sich genommen eine "Einstellung" ist.

Einstellung im Sinne der Oberfähnrichmodell-Regelung (§ 48 SLV iVm...) ist also der Antritt zum 1. Modul der ROA-Ausbildung. Das ergibt systematisch Sinn, weil zu diesem Zeitpunkt auch die Verleihung der Dienstgradzusätze (ROA) sowie die Ernennung der mit-vorläufig-höherem-DG-eingestellten Kameraden stattfindet. Der OFähnr ist bis zur endgültigen Verleihung nach 24 Wehrübungstagen ebenfalls als (vorl.) zu führen.

Logische Schlussfolgerung wäre, dass eine "Nachbeförderung" der bisher im niedrigsten oder ihrem bisherigen DG eingestellten Kameraden nicht erfolgt. Dies scheint (vorsicht, anekdotische Evidenz aufgrund zu geringer Anzahl beobachteter Fälle) auch die Praxis zu sein.

Die Beförderung zum Leutnant erfolgt dann mit bestandener Offizierprüfung, jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Monaten.

"Glück" haben in der Hinsicht die Kameraden, die nach Inkrafttreten der neuen SLV ihre Zusage erhalten, bisher aber nicht die Chance hatten, ihre Ausbildung zu beginnen. "Pech" haben die Kameraden, die sehr zeitnah in ihre ersten Module gestartet sind. Ohne jetzt allzu viel Einblick in die Gruppendynamiken der entsprechenden Lehrgänge zu haben wird das Dienstgrad-Delta meiner Einschätzung nach keine riesige Rolle spielen. Man ist eh jahrelang "Lehrgangsteilnehmer".

F_K

ZitatDienstgrad-Delta meiner Einschätzung nach keine riesige Rolle spielen.

Aus Erfahrung (und auch nach Sunzi) ist wichtig, WAS der Kamerad zum derzeitigen Auftrag beisteuern kann - dies Bedarf intensiver Nachforschung - und der Dienstgrad ist nur ein kleiner Indikator - spielt also keine wesentliche Rolle.

panzerjaeger

ZitatEinstellung im Sinne der Oberfähnrichmodell-Regelung (§ 48 SLV iVm...) ist also der Antritt zum 1. Modul der ROA-Ausbildung. Das ergibt systematisch Sinn, weil zu diesem Zeitpunkt auch die Verleihung der Dienstgradzusätze (ROA) sowie die Ernennung der mit-vorläufig-höherem-DG-eingestellten Kameraden stattfindet

Das ist so nicht ganz richtig.
Den Kameraden, die als ungediente (oder lange nicht mehr gediente...) die ASSA durchlaufen haben, wurde bereits am ersten Tag der ASSA (und nicht erst des 1. RO-Moduls) der Dienstgradzusatz ROA verliehen, und auch diese können nach der ASSA und vor dem RO-Modul nicht mehr in die "Oberfähnrich-Laufbahn" wechseln.
Diese Information bekam ich vor kurzem von einem Kameraden, der aktuell im 1. RO-Modul an der SanAk ist, und zuvor die ASSA durchlaufen hat.

B.t.w: Auch Ernennungen zum vorläufig höheren Dienstgrad erfolgen nicht immer erst mit dem 1. RO-Modul, sondern am ersten Tag der ersten RD nach schriftlicher Einstellung. Das kann z.B. auch eine nSAK-Schulung oder eine RD in der Stammeinheit sein.

Zwanderthalb

ZitatDas ist so nicht ganz richtig.
Den Kameraden, die als ungediente (oder lange nicht mehr gediente...) die ASSA durchlaufen haben, wurde bereits am ersten Tag der ASSA (und nicht erst des 1. RO-Moduls) der Dienstgradzusatz ROA verliehen, und auch diese können nach der ASSA und vor dem RO-Modul nicht mehr in die "Oberfähnrich-Laufbahn" wechseln.
Diese Information bekam ich vor kurzem von einem Kameraden, der aktuell im 1. RO-Modul an der SanAk ist, und zuvor die ASSA durchlaufen hat.

Richtig, so war es aber gemeint. Also nicht zwingend das 1. ROA-Modul an einer der Offizierschulen sondern eben das 1. Modul der ROA-Ausbildung, bei einigen ist das dann ASSA. Auf den Schreiben von BAPers steht es mitunter auch ein wenig verwirrend. Wie ich weiter unten schrieb hat das zur Folge, dass Kameraden nicht "nachbefördert" werden können, das zählt auch für Kameraden NACH ASSA aber VOR ROA-Modul-1. Ich räume ein, es ist missverständlich formuliert.

D1987

Zitat von: Zwanderthalb am 06. Oktober 2023, 13:52:45
Um die Diskussion (die ich selbst ein Stückweit aufgemacht habe) zum Oberfähnrichmodell bei ROA zum Abschluss zu bringen: Die "Macht des Faktischen" hat zugeschlagen und es gibt die ersten OFähnr-ROA-Kameraden.

Kurz zusammenkondensiert: ROA können als Oberfähnrich eingestellt werden, wenn sie einen Studienabschluss mitbringen. Nun ist der Zeitpunkt der Einstellung bei ROA i.W. recht eindeutig auszumachen, bei ROA adW ist das schon schwieriger. Man kann argumentieren, dass jede Heranziehung für sich genommen eine "Einstellung" ist.

Einstellung im Sinne der Oberfähnrichmodell-Regelung (§ 48 SLV iVm...) ist also der Antritt zum 1. Modul der ROA-Ausbildung. Das ergibt systematisch Sinn, weil zu diesem Zeitpunkt auch die Verleihung der Dienstgradzusätze (ROA) sowie die Ernennung der mit-vorläufig-höherem-DG-eingestellten Kameraden stattfindet. Der OFähnr ist bis zur endgültigen Verleihung nach 24 Wehrübungstagen ebenfalls als (vorl.) zu führen.

Logische Schlussfolgerung wäre, dass eine "Nachbeförderung" der bisher im niedrigsten oder ihrem bisherigen DG eingestellten Kameraden nicht erfolgt. Dies scheint (vorsicht, anekdotische Evidenz aufgrund zu geringer Anzahl beobachteter Fälle) auch die Praxis zu sein.

Die Beförderung zum Leutnant erfolgt dann mit bestandener Offizierprüfung, jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Monaten.

"Glück" haben in der Hinsicht die Kameraden, die nach Inkrafttreten der neuen SLV ihre Zusage erhalten, bisher aber nicht die Chance hatten, ihre Ausbildung zu beginnen. "Pech" haben die Kameraden, die sehr zeitnah in ihre ersten Module gestartet sind. Ohne jetzt allzu viel Einblick in die Gruppendynamiken der entsprechenden Lehrgänge zu haben wird das Dienstgrad-Delta meiner Einschätzung nach keine riesige Rolle spielen. Man ist eh jahrelang "Lehrgangsteilnehmer".

Ist die Eignungsreihenfolge für Einstellung 2024 dann schon fertig oder wie kam das mit dem Oberfähnrich auf einmal her?

Ralf

ZitatIst die Eignungsreihenfolge für Einstellung 2024 dann schon fertig oder wie kam das mit dem Oberfähnrich auf einmal her?
Nein, es gibt ja noch nicht einmal eine Bedarfsträgerforderung für 2024.
Der Erlass, der das auch für die d.R. umsetzt, wird halt angewendet, irgendwo hatte ich hierzu bereits etwas mal geschrieben.
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ROAadw2021

Guten Morgen,

im Okt 2021 habe ich während des erfolgreichen Bewerbungs-/ Qualifikationsverfahren auch den SÜ1-Fragebogen ausgefüllt und online eingereicht.

Wie gelangt die SÜ1 zu meinem BeordTrt?
Muss sie angefordert werden?
Stellt das BaPers sie selbständig dem Trt zur Verfügung?
Ist das KarrC beteiligt?

Zur Zeit ist nur klar, dass sie im BeordTrt nicht vorliegt.

Wer kann den korrekten Weg bei positivem Befund aufzeigen?

Danke & Gruß

KlausP

Da muss der S2 des Beorderungstruppenteils in die Hufe kommen und sich kümmern. Sie selber werden da wohl nicht viel erreichen können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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