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Nebenjob/ Nebentätigkeit ans Zivile Angeglichen?

Begonnen von DerFalscheEchte, 31. Juli 2023, 20:56:05

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DerFalscheEchte

Moin zusammen,

bin gerade dabei meinen Antrag auf Nebentätigkeit zu tippen. (Formlos versteht sich)

Habe heute auch mit meinem Spieß telefoniert und er teilte mir mit das da auch sowas wie "zu erwartene Stundenleistung pro Woche" bzw "erwartete Entlohnung" drinsteht.

Da haben wir auch schon meine Frage. Da die "Nebenjobentlohnung" ja per Gesetz von 450,- auf 520,- angehoben wurde bin ich mir jetzt nicht zu 100% sicher ob die BW das auch schon implementiert hat mit den 520,-.
Wollte dem Spieß damit jetzt auch nicht auf den Zeiger gehen.
Also, was schreibe ich rein? 520,- oder 450,-?

MKG

DFE
Ist so. Und wenn sich da nichts dran ändert, bleibt das auch alles so.

PzHurra


SolSim


DerFalscheEchte

Zitat von: PzHurra am 31. Juli 2023, 21:03:21
520€ ist möglich. Im Normalfall max 8h pro Woche.


Hiermit beantrage ich eine Nebentätigkeit als Erntehelfer auf maximal 8 Stunden in der Woche, mit einer Entlohnung von maximal 520,- Euro im Monat, bei (Firma u Anschrift)

Das habe ich mir erstmal zusammengetippt.

Kann man so stehen lassen? Muss glaube ich noch ein wenig am Satzbau feilen, da fällt mir aber gerade nix besseres zu ein. Liest sich auf jedenfall komisch. :(
Ist so. Und wenn sich da nichts dran ändert, bleibt das auch alles so.

didi62


DerFalscheEchte

Zitat von: didi62 am 31. Juli 2023, 21:39:46
Da gib es, so viel ich weiss, einen Antragsvordruck für.

Hab ich auch mal gehört, hab meinen Spieß auch drauf angesprochen.

Er meinte nein, wird formlos gemacht
Ist so. Und wenn sich da nichts dran ändert, bleibt das auch alles so.

KillBurn93

Dafür gibt es auf jeden Fall ein Formblatt, mein formloser Antrag wurde abgelehnt weil ich nicht den entsprechenden Antrag genutzt habe.
Den gibt es im Intranet über die Suche nach einem Antrag auf Nebentätigkeit.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Ralf

Dafür gibt es bspw. auch die GAIP, bitte da mal reinschauen, neben den Vorschriften dazu (da ist ja dann auch alles erklärt), findet sich auch das Antragsformular.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


BulleMölders


didi62


DerFalscheEchte

Zitat von: Ralf am 01. August 2023, 04:07:47
Dafür gibt es bspw. auch die GAIP, bitte da mal reinschauen, neben den Vorschriften dazu (da ist ja dann auch alles erklärt), findet sich auch das Antragsformular.

Wie auch immer, hab den Antrag abgegeben, Spieß meinte ,,geht klar" , Stempel drauf, Kopie von und ab zur Cheffin. Mal schauen was draus wird.
Ist so. Und wenn sich da nichts dran ändert, bleibt das auch alles so.

FoxtrotUniform

Zitat von: DerFalscheEchte am 31. Juli 2023, 22:05:06
Zitat von: didi62 am 31. Juli 2023, 21:39:46
Da gib es, so viel ich weiss, einen Antragsvordruck für.

Hab ich auch mal gehört, hab meinen Spieß auch drauf angesprochen.

Er meinte nein, wird formlos gemacht
Grundsätzlich sind Anträge natürlich auch formlos zu bearbeiten... gem. A-1400/12 wird jedoch ein Formular (siehe Anlage zur Regelung) vorgeschrieben.

Die Angabe der Bezüge ist nur dann relevant, wenn sie mehr als 40% des jährlichen Endgrundgehalts als Soldat beträgt. Die angesprochenen 520€ beziehen sich auf die Steuerfreiheit und sind für den Disziplinarvorgesetzten unerheblich.

D.h. der General darf ohne weiteres zum Beispiel 7000€/Monat dazu verdienen, wogegen der Gefreite bei vielleicht 1000€ limitiert wird (rein fiktive Überschläge).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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