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Beförderung Reservisten

Begonnen von LwPersFw, 02. November 2022, 20:07:48

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HCRenegade

Hatte noch eine Auszug aus der "damaligen" Bedarfsträgerforderung gefunden, da steht

"Englisch-SLP 3332 oder Nachweis über ein entsprechendes ziviles durch das
Bundessprachenamt anerkanntes Sprachleistungsniveau wünschenswert."

@ Ralf:
Das deckt sich dann ja mit deiner Aussage.

Gibt es denn so viele "dienstältere" Res, die einen SLP vorweisen können? Als Res/Laufbahnwechsler/"Neckermann" o.ä. kommt man ja überhaupt nicht in den Genuss eines Sprachenlehrganges.
Zumindest glaube ich nicht, dass man mir die 3 Monate für den Lehrgang einfach mal so zur Verfügung stellen würde (Stichwort "Verhältnismäßigkeit Kosten/Nutzen")
Vermutlich kam daher die "Annahme" eines Persers, dass ein 200Pkt-Test reicehn würde. Zumindest verstehe ich den von dir zitierten Text so, dass ein erfolgreicher 200Pkt-Test hier zwar nicht gleichwertig zu einem SLP ist, sondern eher im Sinne "besser als nichts" zu bewerten ist.

F_K

Anmerkung:

Ich bin bisher immer mit der Aussage "kann ich" weitergekommen (später untermauert durch ein Cambridge Zertifikat).

Kostet zwar eine Prüfungsgebühr, aber dann hat man ein nettes Zertifikat (mit Hologramm / in Farbe und digital prüfbar).

Reservist_78

Guten Morgen, ich möchte gerne wissen, zu welchen Zeitpunkt ich zum Maj d.R. befördert werden kann.

kurz meine Daten:
- Hptm d.R. seit 07.05.2019 (Durchführung der Beförderung)
- 455 RDL-Tage im DG Hptm
- beordert seit 01.03.2023 auf DP S3StOffz
- aktuelle RDL seit 01.03.2023 auf DP S3StOffz
- Beförderung zum Leutnant im Jahr 2004, demnach 19 Jahre Offizier

Für die Ernennung zum Maj. d.R. benötige ich mindestens 10 "Offizier-Jahre" sowie viereinhalb Jahre seit Ernennung zum Hauptmann.

Auf meiner Ernennungsurkunde zum Hptm d.R. steht Köln, den 15. März 2019.

Werden die viereinhalb Jahre im DG Hptm ab dem 15. März 2019 oder dem 07.05.2019 gerechnet?

F_K

Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.

Reservist_78

Zitat von: F_K am 21. September 2023, 08:27:54
Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.

Demnach werden die viereinhalb Jahre im DG Hptm ab dem 07.05.2019 gezählt und ich könnte zum 07.11.2023 zum Maj d.R. befördert werden?


F_K

Die zeitliche Voraussetzung ist nur EINE von vielen Dingen, die beachten werden müssen.
Bitte an die Beurteilung denken.

CCAA_HOTzenPLotz

Hallo zusammen,

vorneweg: Bin ganz neu im Forum und bisher nur fleißiger Leser gewesen. Hoffe sehr, dass der Beitrag mit meinen zwei Fragen hier richtig ist.

1.
Direkt am ersten Tag meiner letzten RD (vor einigen Tagen) wurde ich zum HG d. R. befördert. Anschließend musste ich noch im Stab einen Zettel unterschreiben, dass mir die Ernennungsurkunde überreicht wurde. Mir ist klar, dass bis zur nächsten Beförderung (SG) nun mind. 12 Monate vergehen müssen.

Meine Frage richtet sich deshalb konkret darauf: Ab wann beginnen diese 12 Monate "Standzeit" im Dienstgrad des HGs????

Gilt das Datum der Urkunde an dem diese erstellt wurde (dieses liegt ja schon knapp 4 Monate zurück) oder beginnt die "Standzeit" mit dem Tag der Überreichung? Sprich: Erster Tag meiner RD?

2.
Wenn man am ersten Tag der RD befördert wird, werden dann die Tage für den nächst höheren Dienstgrad schon berücksichtigt?


Vielen Dank für eure Antworten!


Ralf

Zitat von: F_K am 21. September 2023, 08:27:54
Eine Beförderung ist ab dem Zeitpunkt der dienstlichen Bekanntgabe ("Ich befördere Sie zum xx") wirksam - das Datum der Urkunde ist da unerheblich.
zu 1 Die Frage wird ja 3-4 Beiträge oben drüber bereits beantwortet.
zu 2 ja
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


Reservist_78

Zitat von: F_K am 21. September 2023, 09:12:42
Die zeitliche Voraussetzung ist nur EINE von vielen Dingen, die beachten werden müssen.
Bitte an die Beurteilung denken.

Zu den anderen Voraussetzungen hatte ich in meinem ersten post die Aufzählungen gemacht.

Im Oktober 2022 habe ich eine Regelbeurteilung + PEB erhalten. Im PEB wurde meine Entwicklungsprognose bis BesGr A14 angegeben sowie in der zusammenfassenden Beschreibung wurde "muss weiter gefördert werden, als Stabsoffizier ohne Zweifel vorstellbar" zum Ausdruck gebracht.

Ist eine weitere Beurteilung für eine RDL auf dem StOffz-DP notwendig? Auf den StOffz-DP bin ich ja erst im März 2023 umbeordert worden.

F_K

Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.

Reservist_78

Zitat von: F_K am 22. September 2023, 10:27:06
Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.

Gibt es dazu eine Quelle zum nachlesen? Ich habe bei meiner Recherche leider keine Information finden können, dass eine BU auf dem höherwertigeren DP notwendig ist, um befördert werden zu können (neben den ganzen anderen Voraussetzungen: Offizierjahre, RDL-Tage, Beorderung auf DP, etc.).

MikeEchoGolf

Es muss mindestens 12 Tage auf einem höheren DP geübt werden; zwangsläufig folgt dann auch eine BU, angefordert durch BAPersBw.

LwPersFw

Zitat von: Reservist_78 am 27. September 2023, 06:59:44
Zitat von: F_K am 22. September 2023, 10:27:06
Nach meinem Verständnis ist eine Beurteilung auf dem höher dotiertem DP notwendig - dafür sollte ja noch Zeit sein, und die Personaler planen die Umplanung ja meistens rechtzeitig.

Gibt es dazu eine Quelle zum nachlesen? Ich habe bei meiner Recherche leider keine Information finden können, dass eine BU auf dem höherwertigeren DP notwendig ist, um befördert werden zu können (neben den ganzen anderen Voraussetzungen: Offizierjahre, RDL-Tage, Beorderung auf DP, etc.).


Dies ergibt sich aus A-1340/49 Nr. 3003 i.V.m. 2002.

Findet sich umgesetzt in den GAIP der Abt VI des BAPersBw , KennNr 103-01-00 i.V.m. 100-02-00

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Reserviste_78

Zitat von: MikeEchoGolf am 27. September 2023, 07:57:45
Es muss mindestens 12 Tage auf einem höheren DP geübt werden; zwangsläufig folgt dann auch eine BU, angefordert durch BAPersBw.

Bezüglich einer Beförderung zum Major d. R. dürfte die Wehrdienstdauer im bisherigen Dienstgrad insgesamt 60 Tage und davon in höher bewerteten Verwendungen 24 Tage betragen.

Da ich seit März 2023 auf dem StOffz-DP beordert bin und auch seitdem auf diesem DP RDL leiste, sollte die zuvor genannte Vorrausetzung von mir erfüllt sein.


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