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Dienstgrad bei Lehrgängen

Begonnen von Science_Guy, 23. September 2023, 10:30:19

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Science_Guy

Liebe Kameraden,

Ich bin zur Zeit im Seiteneinstiegsverfahren als Reserveoffizier im Sanitätsdienst mit vorläufigem Dienstgrad.

Dass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.

Wie ist das bei Lehrgängen? Bei mir steht der Lehrgang zum "Reserveoffizier im SanDienst M1" an der SanAk an.

Weil es bei der letzten DVag bei meiner Dienststelle schon zu Verwirrung kam (auf meinen Laufzetteln stand überall der Vorläufige Dienstgrad drauf):
Muss ich zu dem Lehrgang mit meinem Vorläufigen Dienstgrad erscheinen oder meinem aktuellen?

Nicht dass es mir super wichtig wäre, aber ich würde gerne weitere Verwirrung vermeiden.

Mit besten Grüßen!

xnos


panzerjaeger

ZitatDass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.

Das ist so nicht richtig.
Ich war z.B. in dieser Woche wg. einiger, kurzer Termine in meiner Beorderungsdienstelle, und organisiert hatte das mein Personalführer als DVag. Und selbstverständlich habe ich dabei meinen vorläufigen Dienstgrad geführt.
Wenn Du an dienstlichen Veranstaltungen (RDL und auch DVag) im Rahmen Deiner Verwendung teilnimmst, führst Du immer Deinen vorläufigen Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

Science_Guy

Zitat von: xnos am 23. September 2023, 10:37:06
Moin!

Im vorläufig höheren Dienstgrad.

Viele Grüße

Auch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?

Science_Guy

Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2023, 12:44:48
ZitatDass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.

Das ist so nicht richtig.
Ich war z.B. in dieser Woche wg. einiger, kurzer Termine in meiner Beorderungsdienstelle, und organisiert hatte das mein Personalführer als DVag. Und selbstverständlich habe ich dabei meinen vorläufigen Dienstgrad geführt.
Wenn Du an dienstlichen Veranstaltungen (RDL und auch DVag) im Rahmen Deiner Verwendung teilnimmst, führst Du immer Deinen vorläufigen Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

Ok, gut zu wissen. Beim S1 wurde mir was anderes gesagt, aber PersFw war im Urlaub...

xnos

Da war ich wohl zu vorschnell...

Wenn ich es jetzt richtig verstehe, fand noch keine RDL seit der Einstellung in die Laufbahn statt. Dann wirst du - sofern alles glatt läuft - vor Ort mit dem Aufziehen der Dienstgradschlaufen und der entsprechenden Urkunde befördert. Reise also im ,,alten" Dienstgrad an und warte auf weitere Anweisungen.

Hast du denn schon die Schlaufen des vorläufig höheren Dienstgrades? Falls ja, nimm diese mit und tausche sofern gefordert.

Ich bin auch als Mannschafter auf der ersten Übung ohne direkte Beförderung gewesen, obwohl ich als Offizier besoldet wurde. Die ,,nachgeholte" Sprungbeförderung war für einige Anwesende zurecht irgendwie irritierend. ;D

Science_Guy

Zitat von: xnos am 23. September 2023, 13:26:29
Wenn ich es jetzt richtig verstehe, fand noch keine RDL seit der Einstellung in die Laufbahn statt.

Korrekt. Ich war bisher nur auf einer DVag bei meinem Dienstposten für G20, weitere Einkleidung und Kennenlernen. Da war man auch ein bissl verwirrt, weil ich (sicherheitshalber) "nur" als Mannschafter angetanzt bin.

Dann reise ich mal als Mannschafter an, steck die neuen Dienstgradschlaufen in die Tasche und warte auf weitere Anweisungen.

Vielen Dank!

panzerjaeger

ZitatAuch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?

Die Ernennung zum vorläufigen Dienstgrad hat zwingend am ersten RDL-Tag nach Einstellung zu erfolgen.
Das kann in der Beorderungsdienststelle sein (war bei mir so, da ich vor dem 1. ROL-Modul dort bereits zwei Wochen geübt habe), oder auch auf einem Lehrgang (ROL-Modul, nSAK-Umschulung etc.).
Und es gibt auch eine richtige Ernennungsurkunde dazu.
Vor der Ernennung führt man natürlich noch seinen alten Dienstgrad.

dpj.koblenz

Zitat von: Science_Guy am 23. September 2023, 12:52:57
Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2023, 12:44:48
ZitatDass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.

Das ist so nicht richtig.
Ich war z.B. in dieser Woche wg. einiger, kurzer Termine in meiner Beorderungsdienstelle, und organisiert hatte das mein Personalführer als DVag. Und selbstverständlich habe ich dabei meinen vorläufigen Dienstgrad geführt.
Wenn Du an dienstlichen Veranstaltungen (RDL und auch DVag) im Rahmen Deiner Verwendung teilnimmst, führst Du immer Deinen vorläufigen Dienstgrad.

Beste Grüße,
der Panzerjäger.

Ok, gut zu wissen. Beim S1 wurde mir was anderes gesagt, aber PersFw war im Urlaub...

Guten Tag,

was zählt denn als DVag im Rahmen meiner Verwendung? Auch Schulschiessen, Marsch, EEHA, IGF, etc? Und was zählt nicht unter den Rahmen meiner Verwendung?

VG,

Daniel

F_K


panzerjaeger

ZitatAuch Schulschiessen, Marsch, EEHA, IGF, etc?

Märsche, EEHA und IGF-Veranstaltungen laufen meist als VVag, und nicht als DVag.
Da Du bei VVag nicht in einen Wehrdienstverhältnis stehst, darf der vorläufige Dienstgrad hier nicht geführt werden.

Bei IGF im Rahmen von DVag bin ich mir selbst nicht sicher (ist bei mir persönlich bisher nicht relevant gewesen), da der Nachweis der IGF ja für den beorderten Reservisten verpflichtend ist, und somit ja eigentlich "im Rahmen der Verwendung" zu erbringen ist.

Science_Guy

Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2023, 14:49:24
ZitatAuch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?

Die Ernennung zum vorläufigen Dienstgrad hat zwingend am ersten RDL-Tag nach Einstellung zu erfolgen.
Das kann in der Beorderungsdienststelle sein (war bei mir so, da ich vor dem 1. ROL-Modul dort bereits zwei Wochen geübt habe), oder auch auf einem Lehrgang (ROL-Modul, nSAK-Umschulung etc.).
Und es gibt auch eine richtige Ernennungsurkunde dazu.
Vor der Ernennung führt man natürlich noch seinen alten Dienstgrad.

Dann lag's vielleicht daran, dass ich noch keine RDL auf meinem neuen Dienstposten hatte, nur ne 3-tägige DVag

F_K

Nochmal:

DVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

DVag FrwRes Arbeit - bisheriger DG (weil es per Definition nichts mit der Verwendung zu tun hat - selbst wenn es ggf. einen Nutzen dafür hat).

panzerjaeger

ZitatDVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG

Ganz so simpel ist es leider nicht.
Auch Lehrgänge wie ASSA oder nSAK-Umschulung finden eben NICHT beim BeordTrT statt - aber dennoch im vorläufigen Dienstgrad.

Und wie genau ist "FrwRes Arbeit" definiert?

panzerjaeger

Da war ich wohl zu schnell eben:
F_K schrieb ja "DVag" und nicht "RDL".
So ergibt das auch für mich einen Sinn!

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