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Frage zu einer Beförderung

Begonnen von Middawoid, 27. September 2023, 10:45:40

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Middawoid

Grüß Gott liebes Forum,

falls dies der falsche Thread ist dann tut es mir leid!

Nach einigen Recherchen und durchstöbern vieler Dienstvorschriften, Regelungen und so weiter, ist dies hier nun meine letzte Anlaufstelle da mir auch kein Vorgesetzter weiterhelfen kann.

Folgendes Thema: Ich bin aktuell Stabsgefreiter und hätte Ende Januar/Anfang Februar 2023 zum OSG befördert werden sollen nach meiner jetzigen Dienstzeit. Mittlerweile ist fast Oktober und ich weiß absolut nicht wo das Problem liegt. Mein Spieß hat mir versichert das die Beförderung bei meinem Disziplinarvorgesetzen auf dem Tisch liegt, passieren tut aber nichts. Auf nachfrage kommt nur die aussage das alles im gange ist und ich mir keine Gedanken machen solle.

Nun zur Frage:
Kann ich da irgendwelche Schritte einleiten? Kann ich Papier schwarz machen und mich beschweren?

F_K

Vielleicht erstmal den DV nach der Lage fragen?

Middawoid

Zitat von: Middawoid am 27. September 2023, 10:45:40
Grüß Gott liebes Forum,

falls dies der falsche Thread ist dann tut es mir leid!

Nach einigen Recherchen und durchstöbern vieler Dienstvorschriften, Regelungen und so weiter, ist dies hier nun meine letzte Anlaufstelle da mir auch kein Vorgesetzter weiterhelfen kann.

Folgendes Thema: Ich bin aktuell Stabsgefreiter und hätte Ende Januar/Anfang Februar 2023 zum OSG befördert werden sollen nach meiner jetzigen Dienstzeit. Mittlerweile ist fast Oktober und ich weiß absolut nicht wo das Problem liegt. Mein Spieß hat mir versichert das die Beförderung bei meinem Disziplinarvorgesetzen auf dem Tisch liegt, passieren tut aber nichts. Auf nachfrage kommt nur die aussage das alles im gange ist und ich mir keine Gedanken machen solle.

Nun zur Frage:
Kann ich da irgendwelche Schritte einleiten? Kann ich Papier schwarz machen und mich beschweren?

Der DV gibt mir absolut keine Information.. Die beförderung liegt auf seinem Tisch und passieren tut nichts

LwPersFw

Die VP bitten das mit dem Chef zu klären.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

Möglich wäre zum Beispiel auch: Fehlinformation, Urkunde zu einem Termin in der Zukunft, Disziplinare Ermittlungen...
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

schlammtreiber

Gibt es denn mittlerweile ein Recht auf Beförderung nach Mindestdienstzeit?
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

LwPersFw

Zitat von: schlammtreiber am 28. September 2023, 12:00:02
Gibt es denn mittlerweile ein Recht auf Beförderung nach Mindestdienstzeit?

nein, aber

Zitat von: Middawoid am 27. September 2023, 10:45:40

Mein Spieß hat mir versichert das die Beförderung bei meinem Disziplinarvorgesetzen auf dem Tisch liegt, passieren tut aber nichts.
Auf nachfrage kommt nur die aussage das alles im gange ist und ich mir keine Gedanken machen solle.


D.h die PST hat die Beförderung angewiesen.

Diese kann/muss der DV natürlich unter bestimmten Voraussetzungen stoppen... dann sollte der Spieß sich aber nicht so äußern ...  ;)

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Als Spieß würde ich dem ,,Delinquenten" sowas niemals vorher ,,stecken", das ist doch alleinige Sache des Disziplinarvorgesetzten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Das "kann / muss" ist aber vordringlich zu behandeln ... insoweit gehe ich davon, dass die Sachverhaltsdarstellung nicht vollständig ist.

Die möglichen Ansprechpartner wurden genannt.

anon

Ansonsten halt stumpf ne Wehrbeschwerde schreiben. Ergebnis der Wehrbeschwerde / Beschwerdebescheid kann dir dabei recht egal sein. Was
viel wichtiger ist, ist das du im Beschwerdeverfahren dein Recht auf Akteneinsicht wahrnimmst und du so Einsicht in alle Dokumente bekommst, die mit der (verwehrten) Beförderung zusammenhängen. So zwingst du quasi deinen Chef zu einer Aussage (Einsicht in das Vernehmungsprotokoll mit seinem Chef).

Wer als Chef so intransparent ist, hat es aus meiner Sicht auch nicht anders verdient. Soll er halt lernen, dass nicht mir dir kurz sprechen den 10-fachen Aufwand mit sich zieht.

Wichtig bei ner Wehrbeschwerde ist aber, dass du dich nicht gegen die Nicht-Beförderung beschwerst (Dann landet die Wehrbeschwerde im BAPersBw und du hast nix gewonnen), sondern du nen Beschwer konkret gegen deinen Chef konstruierst (händigt mir die Beförderung nicht aus).

wolverine

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. September 2023, 13:07:39
Disziplinare Ermittlungen...
Was aber zu eröffnen und wozu aber der Betroffene anzuhören ist.  :-\
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Helft mit, dass es so bleiben kann

FoxtrotUniform

Zitat von: wolverine am 28. September 2023, 18:12:57
Zitat von: FoxtrotUniform am 27. September 2023, 13:07:39
Disziplinare Ermittlungen...
Was aber zu eröffnen und wozu aber der Betroffene anzuhören ist.  :-\
Absolut (wenn Ermittlungszweck nicht gefährdet), wir kennen aber nur einen Teil der Angelegenheit. Das Feedback des TE wäre am Ende interessant.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Middawoid

Grüße ich melde mich hier nochmal!

Disziplinarrechtlich läuft nichts das weiß ich schonmal, wüsste auch nicht weswegen, habe nichts getan womit man nach mir Disziplinarrechtlich ahnden kann. Mit der VP habe ich geredet und diese hat gesagt ich soll meinen DV noch einmal Fragen wie die Lage ist und wenn wieder so eine aussage kommt das ich mich entspannen soll, fragt meine VP bei ihm mal nach. Eine Beschwerde sehe ich in naher Zukunft noch nicht, ich möchte für sowas 'kleines' nicht direkt ein riesen Fass aufmachen, mir ging es bei der Frage nur ob die Möglichkeit besteht damit ich dann doch falls es kommen sollte etwas habe worauf ich beruhen kann.

Ich danke auf jeden Fall für die Zahlreichen Tipps und Antworten auf meine Frage, für mich kann der Thread ab hier beendet werden. Danke!

mit kameradschaftlichem Gruß!

Thomi35

Dann schließe ich auf Wunsch des TE.