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Marine / Handys und co auf See einsammeln

Begonnen von Jonathaahn309245, 26. Oktober 2023, 22:25:42

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anon

Aber deshalb glaube ich, dass das ein gutes Problem ist, um an die VP heranzutreten: Aufgrund knapper uneindeutiger Befehlslage verbieten sich under den Soldaten Mythen ("Verstoß gegen Nato Befehl", "Mein Handy geht kaputt / wird auf einen Haufen geworfen") die zweifellos die Moral runterziehen. Egal ob rechtmäßig oder nicht, kann dies nicht das Ziel sein; gerade weil solche Vorurteile dazu führen können, dass ein solcher Befehl nicht umgesetzt wird und Geräte aus Angst versteckt werden und dies schwerwiegende Folgen für die Sicherheit hat. Eine klare Erläuterung des Vorgehens kann hier sehr helfen.

Also einfach mal mehr miteinander reden :)

KillBurn93

Wir hatten diesen Fall erst dieses Jahr im Geschwader.
Während eines Auftrags wurden für eine gewisse Zeit alle privaten Geräte auf Befehl ausgeschaltet und sämtliche Film/Fotografieaufnahmen waren zusätzlich verboten.

Im Rahmen der Auftragserfüllung und der Geheimhaltung ist sowas vollkommen legitim.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

InstUffzSEAKlima

Während es bei einem klassischen Mobiltelefon nur um die Sprach/Textfunktion geht, also die Nutzung immer auf eine vorhandene Mobilfunkverbindung angewiesen ist, sind ja viele sicherheitskritische Funktionen heute zumeist auch offline möglich: Bild-/Tonaufnahmen, Datentransfer usw. Das läßt sich technisch kaum verhindern, außer man setzt die Geräte starken elektromagn. Feldern aus, um deren Funktion zu unterbinden. Das dürfte aber als Sachbeschädigung gelten und dürfte sich auch mit höheren dienstlichen Interessen gegenüber dem Eigentum des Soldaten nicht rechtfertigen lassen.

funker07

In ein GSM-Netz kann sich ein Handy nur einbuchen, wenn es nah genug an einem Masten ist.
Die Schiffshülle (Metall) wird das Signal nochmal stark abschwächen.
Schon aus Eigeninteresse (Akkulaufzeit) wird also der Großteil der Soldaten das Handy im Flugmodus (Ausnahme ggf WLAN) haben.

Das Einbringen in Sperrzonen kann man verbieten. Ob der Soldat das Handy aber in einem Schließfach davor einschließt oder auf Stube lässt, ist dabei egal.

Wenn ich Sorge habe, dass ein Soldat aus Bereich xy Fotos macht, verbiete ich ihm das Einbringen von Handys in diesen Bereich.
Oder ich verbiete dem Soldaten gleich ganz, den Bereich zu betreten.
Wie soll das Einsammeln des Handy denn funktionieren, wenn ich nicht weiß, ob der Soldat zwei (oder gar mehr) Handys hat?

Ein Befehl muss das Ziel mit dem geringstmöglichen Grundrechtseingriff erreichen.
Der Eingriff durch das Einsammeln der Handy ist deutlich höher.
Und der Gewinn? Dürfte gegen Null gehen.

Zitat von: anon am 27. Oktober 2023, 10:22:47
In Sperrzonen muss ich ja auch mein Handy vorher abgeben / in einem Spind einschließen.
Wenn man jetzt auf ein Schiff überträgt und anordnet: Private Handys dürfen nur noch in Raum X gelagert werden
Und die Koje des Soldaten wird zur Sperrzone? Hat der Soldat überhaupt die nötige Sicherheitsüberprüfung, um in seinem Bett zu schlafen?
Welchem dienstlichen Zweck soll dieser Befehl konkret dienen?

Zitat von: KillBurn93 am 27. Oktober 2023, 12:27:46
Wir hatten diesen Fall erst dieses Jahr im Geschwader.
Während eines Auftrags wurden für eine gewisse Zeit alle privaten Geräte auf Befehl ausgeschaltet und sämtliche Film/Fotografieaufnahmen waren zusätzlich verboten.
Es gibt also bereits konkrete Umsetzungen.
Halte ich für absolut ausreichend und angemessen.

MikeEchoGolf

Davon abgesehen, ein unbemerktes manipuliertes Smartphone kann audiovisuelle Informationen speichern, also z. Bsp. sicherheitsrelevante Gespräche von Kameraden untereinander in deren Koje.
Diese Daten würden beim nächsten GSM-Empfang weitergeleitet oder später anderweitig "abgegriffen".

FoxtrotUniform

Ich möchte ohne der Diskussion über Lauschabwehr, ELINT und ECM beizuwohnen, daran erinnern, dass es sich auch bei Schiffen um militärische WaSys handelt und es in der Natur der Sache liegt, dass die Besatzung im Einsatz Einschränkungen bei persönlichen Kommunikationsmitteln hinnehmen muss.

Außerdem würde mich wundern wenn der Befehl oder Teile der hier publizierten Inhalte als öffentlich klassifiziert wurden?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. Oktober 2023, 20:55:58

...und es in der Natur der Sache liegt, dass die Besatzung im Einsatz Einschränkungen bei persönlichen Kommunikationsmitteln hinnehmen muss.


Eben...

Deshalb ja mein Verweis auf :

u.a. A-1130/17 Absicherung von Einrichtungen , bzw. A1-1130/0-8001 , Nr. 225, 237, 246

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Das ganze scheint ja wohl noch lange nicht gang und gebe sein, dass Handys eingesammelt und an Bord irgendwo gelagert werden. Wenn das nicht durchsetzbar ist, dann kommt irgendwann jemand auf die Idee, das für den Einsatz auf einer Einheit private Handys und Laptops gar nicht mehr vorhanden sein dürfen. Soll heißen sie sind nicht mit an Bord zu bringen. Und schon hat man einen großen Teil der Möglichkeiten mit der Heimat Kontakt auf zu nehmen verspielt. Selbst bei An- und Abmarsch.

Man sollte auch mal darüber nachdenken, was es für folgen haben könnte, wenn man gegen einen Befehl angeht, der so nicht umsetzbar ist und die Führung sich dann andere Wege überlegt.

Außerdem lasse ich die Einwände hinsichtlich der Zerstörung des Privaten Eigentums nicht gelten. Wenn auf grund des Befehls das Handy zerstört wird, dann muss derjenige der den Befehl gegeben hat (Kmdt oder 1O) dafür haften  und da sie im Auftrag der Bundeswehr handeln, wird diese halt haften müssen.

LwPersFw

Zitat von: BulleMölders am 28. Oktober 2023, 10:49:09

Man sollte auch mal darüber nachdenken, was es für folgen haben könnte, wenn man gegen einen Befehl angeht, der so nicht umsetzbar ist und die Führung sich dann andere Wege überlegt.


Die Führung muss ja nur den Befehl abändern, um Recht und dienstliche Erfordernis sachgerecht zu verbinden...

Erfordert nur Einsicht bei Vorgesetzten und Untergebenen...  ;)

Zitat von: LwPersFw am 27. Oktober 2023, 07:48:31


Z.B. kann der Befehl lauten:

"Aus zwingenden dienstlichen Gründen ist ab sofort bis auf Weiteres keine Nutzung privater Handys gestattet.
Diese sind ausschließlich ausgeschaltet im Spind zu verwahren und dürfen nicht eingeschaltet werden."

Kontrolle des Befehls durch die Vorgesetzten. Und bei Verstoß disziplinare Ahndung des Einzelnen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Manchem Vorgesetzten, der einen Befehl wie in der beschriebenen Art und Weise raushaut, sollte man dringend empfehlen, vorher den Rechtsberater zu konsultieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ceedich

Ich geh davon aus, dass der Vorgesetzte schon seine Grundlage für diesen Befehl hat. Vermutlich durch die Beratung vom ISB oder SiBe.

MikeEchoGolf

Zitatin ganz kritischen fällen Handys sowie Private IT eingesammelt werden kann.
Was ist denn der kritische Fall? Und jedem sollte bewusst sein, dass die Sicherheit des Schiffs mit der Besatzung an erster Stellt steht und private Interessen hinten anstehen müssen.

BulleMölders

Zitat von: MikeEchoGolf am 28. Oktober 2023, 19:04:41
Und jedem sollte bewusst sein, dass die Sicherheit des Schiffs mit der Besatzung an erster Stellt steht und private Interessen hinten anstehen müssen.
Das sehen viele aber leider erst dann ein, wenn sie schonmal in einer Kritischen Situation waren, wo die Gefahr bestand das Schiff zu verlieren und in die Rettungsinseln zu gehen.

InstUffzSEAKlima

Zitat von: BulleMölders am 28. Oktober 2023, 10:49:09Außerdem lasse ich die Einwände hinsichtlich der Zerstörung des Privaten Eigentums nicht gelten. Wenn auf grund des Befehls das Handy zerstört wird, dann muss derjenige der den Befehl gegeben hat (Kmdt oder 1O) dafür haften  und da sie im Auftrag der Bundeswehr handeln, wird diese halt haften müssen.

Wir hatten das Thema ja schon mal in Verbindung mit dem Wachdienst bzw. wenn der Verdacht besteht, das jemand unberechtigte Informationen erfasst hat, die aber in den meisten Fällen dann auch schon längst in eine Cloud oder wo hin auch immer transferiert wurden. Das wären aber konkrete Delikte und stünden in keiner Relation zu vorbeugenden Maßnahmen im gleichen Umfang.

doc.

Zitat von: LwPersFw am 28. Oktober 2023, 11:43:43
Zitat von: LwPersFw am 27. Oktober 2023, 07:48:31

Z.B. kann der Befehl lauten:

"Aus zwingenden dienstlichen Gründen ist ab sofort bis auf Weiteres keine Nutzung privater Handys gestattet.
Diese sind ausschließlich ausgeschaltet im Spind zu verwahren und dürfen nicht eingeschaltet werden."

Kontrolle des Befehls durch die Vorgesetzten. Und bei Verstoß disziplinare Ahndung des Einzelnen.


Ich möchte nur nochmal darauf hinweisen - das "Ausschalten" eines Gerätes ist keine Garantie dafür, dass das Geräte nichts tut - nur das physische Trennen jeglicher Stromversorgung ist eine ausreichend sichere Maßnahme - oder das Verstauen in einem schallsicheren, undurchsichtigen und abgeschirmten Behältnis. Das ist leider die traurige Wahrheit.

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