Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

USG Berechnung

Begonnen von Tom1985, 27. Oktober 2023, 16:26:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tom1985

Guten Tag ins Forum,

heute wurde mir mein Bescheid über die gewährten Leistungen nach USG übersandt. Da jetzt leider Wochenende ist und ich nächste Woche im Urlaub bin, könnte mir ggf hier jemand die offenen Fragen beantworten. Leider liegt mir kein Verwaltungsverfahrensgesetz oder eine entsprechende Vorschrift zur Anwendung des USG vor.

Ich habe USG nach § 8 Mindestleistung, § 14 Dienstgeld und § 19 Auslandszuschlag gestellt. Im Bescheid wird mir nun lediglich § 11 Prämie (von Amts wegen) gewährt.

Ich befand mich in einer 13 tägigen Wehrübung. Davon wurden 10 Tage in den USA verbracht. Zudem war an jedem Wochenende Dienst (2 Sonntage waren der Hin- und Rückflug; nach meinem Kenntnisstand ist dies ebenso Dienst). Außerhalb der Wehrübung bin ich Beamter, sodass die Bezüge weiter gezahlt werden. Nach § 8 USG hätte ich Netto jedoch ca. 300 Euro mehr Sold. Daher folgende Fragen:

Welche ist die Vergleichsgröße für § 8 USG? (ich hätte mit Netto gerechnet, da USG auch Netto ist)
Gibt es für § 14 USG weitere Voraussetzungen, die mir ggf. nicht bekannt sind? Der Dienst am Wochenende ist unstrittig (allerdings im Ausland).
Würde ein aktiver Soldat für die Tätigkeit in den USA nicht Auslandstrennungsgeld im Rahmen der Dienstreise beziehen? Oder übersehen ich bei § 19 USG auch etwas?

Vielen Dank
Tom

seltsam_

Ist denn der Bescheid schon der abschließende Bescheid? Es müsten also die anderen beantragten Leistungen entsprechend ohne Auszahlungsanspruch berechnet worden sein.

Thomi35

Wurden dann die anderen Leistungen (nach §§ 8, 14, 19 USG) beantragt? Diese werden nämlich nur auf Antrag gezahlt, vgl. § 25 USG.

bayern bazi

bei ³14 nicht vergessen - den Stunden/Tagenachweis übers GeZi ausfüllen und am die USG-Stelle weiterleiten lassen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau