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Marine / Handys und co auf See einsammeln

Begonnen von Jonathaahn309245, 26. Oktober 2023, 22:25:42

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InstUffzSEAKlima

Zitat von: LwPersFw am 01. November 2023, 09:08:16In keiner dieser Regelungen - und es gibt zum Thema private IT noch mehr - wird ausgeführt das private IT dem Soldaten abzunehmen ist. In keinem dort genannten Szenario. Es gibt ausschließlich Verbote des Einbringens, des Mitführens, etc.

Im Fall von Verstößen/Zuwiderhandlungen, also dass das Verbot des Einbringens nicht befolgt wurde, muss es ja auch angemessen durchsetzbar sein und das kann nicht der Verbleib der Gegenstände am/beim Soldaten sein. Eine Fotokamera wird ja auch beschlagnahmt, wenn sie einer in einen MSB einbringt und dann ohne Erlaubnis damit gesehen wird - das hat ja seit Jahrzehnten jeder Wachsoldat beigebracht bekommen. Das GG bewertet hier auch nicht das Eigentum (Kamera, Aufnahme-/Speichermedium) höher das die mil. Sicherheit der Einrichtung.

Andi

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 01. November 2023, 14:29:20
Im Fall von Verstößen/Zuwiderhandlungen, also dass das Verbot des Einbringens nicht befolgt wurde, muss es ja auch angemessen durchsetzbar sein und das kann nicht der Verbleib der Gegenstände am/beim Soldaten sein.

Es geht um die Rechtmäßigkeit des hier in Rede stehenden Befehls und den halte ich für rechtswidrig. Warum? Weil der Soldat den Besitz an seinem Eigentum mindestens zeitweise rechtswidrig einem Vorgesetzten überlassen muss. Dies ist weder vorgesehen, noch notwendig.

Davon unabhängig gibt es durch Vorschriften- und Gesetzeslage völlig ausreichende Möglichkeiten die militärische Sicherheit an Bord von Schiffen und Booten der Marine vollständig und uneingeschränkt sicherzustellen und dabei das Eigentumsrecht von Soldaten nicht einzuschränken.
Beispiele wurden schon genannt. Z.B. das pauschale Verbot des Einbringens privater sendungs- und empfangsfähiger IT-Hardware oder der Befehl des Verschließens solcher Hardware in (auch besonders strahlenundurchlässigen) privat verschließbaren (!) Fächern (die es dafür aber geben muss).

Es ist unzweifelhaft, dass ein Kommandant eines Bootes oder eines Schiffes der Marine jederzeit vollständige Kontrolle über die Kommunikation und den Einsatz oder Nichteinsatz abstrahlender und damit ortbarer Geräte an Bord haben muss. Dies kann er entsprechend mit allen ihm gegebenen gesetzlichen Mitteln oder den internen Vorschriften der Bundeswehr Befehlen und durchsetzen.

Bei Verstößen/Zuwiderhandlungen sind wir in diesem Kontext bei Soldaten wohl bereits grundsätzlich in einem schweren Fall des §19 WStG, je nach Situation vielleicht auch bei Gefahr im Verzug (wenn an Bord nichts strahlen darf, dann wird man auch keinen Truppendienstrichter anrufen können) und dem vollen Spektrum der WDO (und damit auch der StPO).

Sofern man telefonieren kann wird man aber meiner Erfahrung nach auch grundsätzlich immer einen Truppendienstrichter erreichen. Gegenteiliges habe ich nie erlebt.

Ich persönlich kann beim Befehl um den es hier geht, dem erteilenden Vorgesetzten nur raten ihn zu ändern.

Gruß
Andi


PS: Davon unabhängig kann ich Soldaten auf Schiffen der Marine aus Gründen der privaten Sicherheit auch nur raten sich genau zu überlegen ob und wann sie auf See oder im Ausland an Bord oder in der Nähe ihrer Einheit ihr privates Mobiltelefon in fremden Mobilfunknetzen nutzen. Es gibt genügend Staaten auf der Welt - auch innerhalb der Nato - die diese Angehörigen der Marine dann direkt in das Aufklärungsspektrum ihrer Nachrichtendienste einbeziehen. Und das kann besonders spannend werden, wenn man in diesem Land dann mal Urlaub macht oder vielleicht sogar eine doppelte Staatsbürgerschaft hat, die einen - und die Familie - mit diesem Land verbindet.
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LwPersFw

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 01. November 2023, 14:29:20
Zitat von: LwPersFw am 01. November 2023, 09:08:16In keiner dieser Regelungen - und es gibt zum Thema private IT noch mehr - wird ausgeführt das private IT dem Soldaten abzunehmen ist. In keinem dort genannten Szenario. Es gibt ausschließlich Verbote des Einbringens, des Mitführens, etc.

Im Fall von Verstößen/Zuwiderhandlungen, also dass das Verbot des Einbringens nicht befolgt wurde, muss es ja auch angemessen durchsetzbar sein
und das kann nicht der Verbleib der Gegenstände am/beim Soldaten sein. Eine Fotokamera wird ja auch beschlagnahmt, wenn sie einer in einen MSB
einbringt und dann ohne Erlaubnis damit gesehen wird - das hat ja seit Jahrzehnten jeder Wachsoldat beigebracht bekommen.
Das GG bewertet hier auch nicht das Eigentum (Kamera, Aufnahme-/Speichermedium) höher das die mil. Sicherheit der Einrichtung.

Kamerad, wenn Sie von rechtlichen Aspekten des Dienstes keine tiefergreifenden Kenntnisse haben --- dann beschäftigen Sie sich erst einmal mit diesen Sachverhalten eingehender.

Es geht hier gerade nicht darum was passiert wenn ein Soldat ein per Befehl/Regelung erlassenes Verbot vorsätzlich oder fahrlässig missachtet. > WDO / UZwGBw

Dies hatte ich ja bereits dargestellt.


Hier geht es darum, was davor an Befehlsgebung zulässig ist.

Ich empfehle auch das Lesen der C1-280/0-3303 Pkt. 7.2.8  > Nur ein Verbot des Einbringens, des Betriebs, der Nutzung ... aber kein Wort von Inbesitznahme durch Vorgesetzte!


Und dies:

ZitatDas GG bewertet hier auch nicht das Eigentum (Kamera, Aufnahme-/Speichermedium) höher als die mil. Sicherheit der Einrichtung.

entbehrt jeder rechtlichen Herleitung - sprich in welcher Rechtsnorm steht das ? Es ist nur Ihre persönliche Meinung.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Also nochmal kurz:

Es gibt nur zwei Möglichkeiten (zumindest rechtlich einwandfrei):

1.) VOR Antritt der Fahrt erklärt der Kdt des Schiffes das gesamte Schiff zur Sperrzone und verbietet das Einbringen priv. IT / Mobiltelefone per Befehl VOR Antritt der Fahrt.

2.) WÄHREND der Fahrt kann der Kdt den Betrieb solcher Geräte untersagen, bzw. das Ausschalten befehlen, oder das Lagern in (dienstlich bereitzustellenden) Behältern (im weiteren Besitz der Soldaten).

Wir leben in einem Rechtsstaat, und dies ist gut so.

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