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Einstellung trotz Gerichtsverfahren ?

Begonnen von aUser, 02. November 2023, 21:21:29

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aUser

Hallo,

ich bin 19 und plane aktuell zur Bundeswehr zu gehen. Ich hatte leider eine sehr traumatische Kindheit, was ich nie ganz verarbeiten konnte. Dadurch habe ich leider im jüngeren Alter, mich von Internet Trollen beeinflussen lassen und habe dadurch ähnlich Mist im Internet gemacht (Beleidignungen z.b). Es kam leider zu mehreren Volksverhetzungsanzeigen. Als dummer 14 jähriger habe ich den Kram damals nicht so ganz realisiert und mich selbst damit sehr geschadet. Es kam zwar nie zu einer Verurteilung, alle Verfahren außer eines wurden eingestellt. Eine landete vor einem Jugendgericht und es gab ein Behlerendes Gespräch. Ich mache mir jetzt Sorgen, dass mir dies alles ruinieren könnte. Wenn ich konnte, würde ich meinem jüngeren Ich eine herunterhauen und alles rückgängig machen, die geht leider nicht. Ich hoffe, mir kann jemand mit meiner Frage weiterhelfen.

Grüsse

Vorstrafenheinz1

Wenn aktuell nichts mehr läuft sind deine Chancen durchaus vorhanden.

Du hast wahrscheinlich keine Eintragungen im Bundeszentralregister und Eintragungen im Erziehungsreigister dürfen verschwiegen werden. Deiner Eignung im Karrierezenter stände das also nicht entgegehen.

Probleme könnte es bei einer SÜ geben, dort kann bei entsprechendem Verdacht ins Erziehungsregister geschaut werden und auch polizeiliche Erkenntnisse werden abgefragt.

Allerdings ist bei der SÜ 1 die Abfrage auch nur oberflächlich, zusätzlich zur ohnehin eingeschränkten polizeilichen Datenverarbeitung bei Minderjährigen (in NRW maximal 5 Jahre Speicherung)

Daher bitte einfach probieren, mit 24 werden Erziehungsreigstereintragungen gelöscht und es gilt ein vollumfängliches Verwertungsverbot. Spätestens dann wird es daran nicht mehr scheitern.


Ralf

Was anzugeben ist, steht im Bewerbungsbogen und das wird dann auch in deinem Eignungsfeststellungsverfahren einbezogen. Als Ergebnis kann dann von "keine Auswirkungen" über "nur für bestimmte Lfb" bis hin zu "keine Einstellung möglich" alles möglich sein. Es kommt dabei auch insbesondere an, wie du damit im Prüfgespräch umgehst.
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