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Famulaturen beim Bund?

Begonnen von NF, 26. April 2019, 14:25:31

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GastXYZ

Bisher wird von der Personalführung des Reservisten bei BAPersBw VI, für die das Thema Famulatur komplett neu ist, die dienstliche Notwendigkeit nicht gesehen. Diese Aussage ist aber telefonisch geäußert worden. Die Dienstleistung wurde schriftlich noch nicht beantragt. Eine Freigabe durch den Beorderungstruppenteil wäre gegeben.

Laut KdoSanDstBw wäre die Zustimmung der Personalführung des ZSan kein Problem, jedoch ist der Reservist in einer anderen TSK beordert und die haben erstmal die dienstliche Notwendigkeit hinterfragt, suchen aber auch nach Erfahrungswerten, weshalb ich hier im Forum geschrieben haben.

Es wundert mich, da hier im Thread und auch anderswo im Forum über die Möglichkeit berichtet wurde, eine Famulatur im Rahmen eine Reservistendienstes zu absolvieren.

GastXYZ

Ganz konkret hat laut BAPersBw VI die Famulatur nichts mit der Beorderungsverwendung zutun. Famulaturen sind sozusagen "Privatsache". Deshalb wird erstmal keine dienstliche Notwendigkeit gesehen.

LwPersFw

#17
Zitat von: GastXYZ am 14. Januar 2024, 10:38:17

Ganz konkret hat laut BAPersBw VI die Famulatur nichts mit der Beorderungsverwendung zutun.


Als was und wo sind Sie denn beordert ... und was ist Ihre geplante langfristige Perspektive als Reservist... ?



"3.3.2.6 Famulaturen im Rahmen von Übungen

3089. Im Sanitätsdienst der Bw (SanDstBw) beorderte Reservistinnen und Reservisten können Famulaturen oder Praktika, die in den Approbationsordnungen vorgeschrieben sind, auch in Form von Übungen ableisten, sofern die zur Verfügung stehenden Plätze nicht für Sanitätsoffizieranwärterinnen oder Sanitätsoffizieranwärter benötigt werden und Stellen für Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.

3090. Bei Verfügbarkeit eines Famulaturplatzes beantragt die BeordDSt die Übung beim BAPersBw."


A2-1300/0-0-2



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

GastXYZ

Der Reservist ist in einer "grünen" Verwendung außerhalb des SanDstBw beordert, schon vor Beginn des zivilen Medizinstudiums. Regelmäßige Reservistendienste werden absolviert. Die geplante langfristige Perspektive ist eine mögliche Umbeorderung zum SanOffz / SanStOffz nach der Approbation. Bis dahin würde der Reservist die grüne Beorderung gerne behalten und Famulaturen bei der Bundeswehr zusätzlich absolvieren. So kann der Reservist zeitgleich im grünen Bereich groß und über die Famulaturen an den SanDstBw herangeführt werden.

Stellt sich jetzt nur die Frage, ob BAPersBw VI das so zulässt oder auf eine Umbeorderung in den SanDstBw besteht.

wolverine

Da sehe ich nur zwei Möglichkeiten:

1. Man begründet das genau so und wartet die Entscheidung hierzu. Die kann aber auch negativ ausfallen.
2. Man stellt den Antrag  Wechsel in der ZSanDstBw und macht es dann ganz offiziell so, wie es in der Vorschrift beschrieben. Man kann hier sicher vorab prüfen lassen, ob die Kapazitäten vorhanden sind.

So, wie hier gewünscht, beidseitig zu fahren, scheint ein hohes Risiko des Scheiterns in sich zu bergen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

LwPersFw hat die Vorschriftenlage dargestellt  - BAPers folgt dieser offensichtlich.

Insoweit sehe ich die erste Möglichkeit als nur theoretisch - BAPers hat sich schon festgelegt.

Also 2 Möglichkeiten:

- weiter "grün" spielen, Famulatur zivil.
- Umbeorderung ZSan, Chance ggf. auf Famulatur dort.

GastXYZ

Danke für die zahlreichen Antworten. Ihr alle habt auf jeden Fall sehr weitergeholfen!

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