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GG-konforme Alimentation im Rahmen der Besoldung

Begonnen von Nachtmensch, 06. Dezember 2022, 08:32:51

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Griffin


... nice to know ...

https://www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html

Gruß!
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

Nachtmensch

Zitat von: Griffin am 20. November 2023, 03:14:40

... nice to know ...

https://www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html

Gruß!

Auch wenn dieses eine eigentlich eine erfreuliche Info ist, so hat dieses nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun.

LwPersFw

Zitat von: Nachtmensch am 20. November 2023, 07:02:28
Zitat von: Griffin am 20. November 2023, 03:14:40

... nice to know ...

https://www.dbb.de/artikel/bundestag-beschliesst-anpassung-der-besoldung-und-versorgung.html

Gruß!

Auch wenn dieses eine eigentlich eine erfreuliche Info ist, so hat dieses nichts mit der amtsangemessenen Alimentation zu tun.


Indirekt schon ... da von den zuständigen Stellen in letzter Zeit öfter genannt wurde ... es geht mit dem BBVAngG erst weiter ... wenn das BBVAnpÄndG 2023/2024 verabschiedet ist ... da auf diesen Beträgen die Berechnungen beruhen sollen...  ;)

Unabhängig davon, ob das BBVAngG dann den Vorgaben des BVerfG gerecht wird...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Griffin


... und damit hat die aktuelle Bundesregierung ja nunmehr nachweislich so ihre Schwierigkeiten  ;)
" Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. "   Zitat - Albert Einstein

KlausP

Zitat von: Griffin am 21. November 2023, 03:30:46

... und damit hat die aktuelle Bundesregierung ja nunmehr nachweislich so ihre Schwierigkeiten  ;)

Och ... das ist kein Alleinstellungsmerkmal für die aktuelle Regierung ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#170
Durch den Haushaltsausschuss des DBT wurde für den Einzelplan 60 beschlossen:

"Ebenfalls auf Basis der zweiten Ergänzung zur Bereinigungsvorlage wurde in der Titelgruppe 01 – Verstärkung

von Ausgaben im Personalsektor – der Ansatz ,,Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4" zur Sicherstellung

einer anteiligen Deckung von Mehrausgaben in den Einzelplänen aufgrund des für 2024 vorgesehenen Inkrafttretens


des Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) aufgestockt".


Quelle: Dre 20/8663 , Seite 65



Aus Drs 20/8660

"Tit. 461 71  Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4   3 750 000 (in 1.000 €)


Wenn dies durch den Bundestag so verabschiedet wird...

+ ist mit dem BBVAngG im Laufe des Jahres zu rechnen
+ sind im Bundeshalt u.a. dafür 3,75 Mrd € für alle Bundesbeamte/Soldaten bereit gestellt

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AlimenationsWisser

Das Dumme hierbei ist, das nicht jeder amtsangemessen dadurch Alimentiert wird.
Es geht hier im Wesentlichen um den Alimentativen Ergänzungszuschlag (Kurz AEZ).
In Abhängigkeit von Mietstufe und Anzahl der Kinder wird ein Zuschlag gewährt.
Für die Jahre 2021-2023 wohl auch z.T. rückwirkend.

Aber siehe auch hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114508.9960

Der verheiratete, kinderlose Soldat wird danach weiterhin verfassungswidrig alimentiert.

Eine Frechheit in meinen Augen vom Bundesbesoldungsgesetzgeber.

Der Soldat erfüllt seine Pflichten, kann aber seine Rechte(Besoldung) wie geurteilt 2020 vom BVerfG nicht erhalten.


LwPersFw

Solange nicht der konkrete Gesetzentwurf bekannt ist, der in den Bundestag eingebracht wird, ist eine wirkliche Bewertung für alle Betroffenen nicht möglich.

Denn auch im verlinkten Forum stellt niemand mal einen kompletten neuen Entwurf ein ... es werden nur Bruchstücke ewig diskutiert...

Relevant ist aber nur was abschließend im verkündeten Gesetz stehen wird. Und das weiß aktuell niemand.

Also erst mal abwarten bis endlich der Gesetzentwurf öffentlich zugänglich ist...  ;)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

SolSim

Nach einem Jahr wird ein neuer Entwurf sicherlich anders aussehen. Und ob der in diesem Jahr noch kommt? Abwarten🤷‍♂️

Nachtmensch

Zitat von: SolSim am 31. Januar 2024, 16:07:09
Nach einem Jahr wird ein neuer Entwurf sicherlich anders aussehen. Und ob der in diesem Jahr noch kommt? Abwarten🤷‍♂️
Trotzdem wird er weiterhin nicht den Vorgaben des BVerfG entsprechen. Warten wir die Entscheidungem des BVerfG dieses Jahr ab und dann wird sich auch der Bund bewegen müssen und stattdessen immer schön brav Widerspruch einlegen um den Anspruch zu wahren.

LwPersFw

Drucksache 20/10233 v. 02.02.2024

"35. Abgeordnete Petra Nicolaisen (CDU/CSU)

Wann ist laut Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs eines Gesetzes zur
Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung
weiterer Vorschriften (Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)
zu rechnen, und welche konkreten Gründe sind dafür ursächlich, dass dieser noch nicht vorgelegt
werden konnte?


Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 2. Februar 2024

Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI)
für ein Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung
(Bundesbesoldungs-und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG) ist nicht abgeschlossen.

Daher kann ein Kabinetttermin derzeit nicht genannt werden."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

AlimentationsWisser

Es ist langsam nicht mehr feierlich.
Die Beamtenschaft des Bundes wird mit Füßen getreten und wir wundern uns über einen Mangel
von Personal und Bewerbern? Schön das der treu dienende Soldat seine Pflichten erfüllt,
abr sich nicht auf seine Rechte aus 05/2020 BVerfG berufen kann.
Ein hieb in alle Gesichter, was der Motivation einzelner entgegenwirkt.


Gruß

LwPersFw

Zitat von: AlimentationsWisser am 15. Februar 2024, 08:59:50
Es ist langsam nicht mehr feierlich.
Die Beamtenschaft des Bundes wird mit Füßen getreten und wir wundern uns über einen Mangel
von Personal und Bewerbern? Schön das der treu dienende Soldat seine Pflichten erfüllt,
abr sich nicht auf seine Rechte aus 05/2020 BVerfG berufen kann.
Ein hieb in alle Gesichter, was der Motivation einzelner entgegenwirkt.


Gruß

Und was hat die Allgemeinheit von Ihrem Beitrag ? - Nichts.

Ich würde mich auch freuen wenn es endlich das Gesetz geben würde.

Aber wenn viele Ressorts an einem Gesetz "werkeln" kann es erfahrungsgemäß dauern...
Zumal sich ja mit der Besoldungserhöhung zum 01.03.2024 die Datenbasis verändert hat...

Also abwarten:

1. hat der BMI ja zugesichert das ALLE, ohne Widerspruch eingelegt zu haben, - wenn sie betroffen sind - rückwirkend ab 2021 die Nachzahlung bekommen.
2. alle, die davor schon Widerspruch eingelegt haben... - wenn sie betroffen sind - noch weiter rückwirkend die Nachzahlung bekommen.
3. ist das Geld im Haushalt bereitgestellt : 3,75 Mrd € (siehe Beitrag 30. Januar 2024, 11:02:13)


"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021
verzichtet der Bund
gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer
haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab diesem Jahr.
Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich.


Sollten dennoch Widersprüche eingelegt werden, sind diese ruhend zu stellen und der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation in der nächsten Legislaturperiode abzuwarten."


https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_14062021_D3302009421.htm






Losgelöst davon ist ja die Frage, ob das dann gesetzlich Beschlossene - für den Einzelnen - den Vorgaben des BVerfG entspricht.

Wie @Nachtmensch ja richtig ausführte gibt es ja schon entsprechende weitere Klagen aus den Ländern...

Wer hier vorbeugen will, im Internet finden sich bereits Musterschreiben für zukünftige Widersprüche.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

dunstig

Zitat von: LwPersFw am 15. Februar 2024, 16:07:37
1. hat der BMI ja zugesichert das ALLE, ohne Widerspruch eingelegt zu haben, - wenn sie betroffen sind - rückwirkend ab 2021 die Nachzahlung bekommen.
Trifft das auch auf die gezahlten Übergangsgebührnisse sowie -beihilfe zu? Immerhin ist hier ja Grundgehalt und Familienzuschlag sowie Stellenzulage die Grundlage, anhand der berechnet wird. Die wäre ja dann neu zu berechnen. Da ich gerade den Bescheid erhalten habe, stelle ich mir die Frage, ob hier ein zusätzlicher Widerspruch sinnvoll wäre?
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Nachtmensch

Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde vorsichtshalber Widerspruch einlegen und explizit auf die Übergangsgebührnisse verweisen, denn diese orientieren sich ja an der Besoldung. Wenn du mitten im Jahr die Bw verlässt würde ich ein Widerspruch im Dienstverhältnis schreiben und einen für danach. Wie gesagt alles ohne Gewähr.

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