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Wieder-Einführung der Wehrpflicht (auch für Frauen)

Begonnen von Unproomn, 20. März 2024, 11:56:51

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F_K

Die Begründung für Wehrdienst (der massivst denkbare Grundrechtseingriff) kann nur die Existens des Staates sein (bzw. dessen Bedrohung) - zusätzlich muss jede andere Lösung nicht praktikabel sein.

Solange die vorhandenen "professionellen" Kräfte nicht ausreichend Geld haben, sind offensichtlich noch andere Lösungen praktikabel und nicht umgesetzt.

Damit ist ein Zwangsdienst verfassungswidrig - selbst bei GG Änderung.

SolSim

Zitat von: F_K am 22. März 2024, 10:35:43
Die Begründung für Wehrdienst (der massivst denkbare Grundrechtseingriff) kann nur die Existens des Staates sein (bzw. dessen Bedrohung) - zusätzlich muss jede andere Lösung nicht praktikabel sein.

Solange die vorhandenen "professionellen" Kräfte nicht ausreichend Geld haben, sind offensichtlich noch andere Lösungen praktikabel und nicht umgesetzt.

Damit ist ein Zwangsdienst verfassungswidrig - selbst bei GG Änderung.

Mit Ausnahme des letzten Satzes gehe ich noch mit.
Rein hypothetisch gefragt: Wie soll etwas verfassungswidrig sein, was in der Verfassung(GG) steht?


F_K

@ SolSim:

Auch Grundrechte müssen gegeneinander abgewogen werden - bei Grundrechtseingriffen (und ein Wehrdienst ist ein massiver Eingriff in Grundrechte) ist ein strenger Maßstab anzulegen.

Es gab vor der Aussetzung der Wehrpflicht genügend Verfassungsrechtler, die schon damals Probleme gesehen haben - die Problemfelder sind eher größer geworden ( ... und das Geld eher weniger ... ).

FoxtrotUniform

Zitat von: Ralf am 22. März 2024, 04:08:30
Ds sollte dann ja auch keine Überraschung sein, das Papier gibt es ja bereits seit rd. 2 Wochen (falls du das mit Reform meinst, es geht ja hier eher um die Struktur und da auch um die erste Ebene). Interessant wird es nmB, wie der Nachfolger des Dresdner Erlasses aussehen wird..
Ich denke sowohl an das angesprochene Papier, als auch den nächsten Erlass zur Spitzengliederung & Unterstellungen. Letztere fußt ja auf dem Papier. Gerade in der Luftwaffe wird es spannend.

Ohne umfassende Wehrpflicht werden wir nicht unsere Verteidigungsfähigkeit (,,kriegstüchtig") werden. Den Rest überlasse ich der Politik und dem BVerfG.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 22. März 2024, 16:24:08
Es gab vor der Aussetzung der Wehrpflicht genügend Verfassungsrechtler, die schon damals Probleme gesehen haben

Man muss allerdings sagen, dass die Problematik der Vergangenheit vor allem in zwei Punkten gesehen wurde: Wehrgerechtigkeit und fehlende Bedrohung. Letzteres dürfte nun für jedermann klar ersichtlich sein, und ersteres könnte man durch zahlenmäßigen Aufwuchs lösen.
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F_K

@ Schlammtreiber:

Jahrgänge in DEU sind über 500.000 Menschen stark - einfach mal berechnen, wie viele Kasernen da fehlen - und wie viele Ausbilder es braucht - die Kosten dazu - von Waffen / Fahrzeugen / Schiessbahnen mal ganz zu schweigen.

Weiterer Fakt - derzeit fehlt der politische Wille für das 2 % Ziel - und wir bräuchten dann eher 4 % ...

LwPersFw

Zitat von: schlammtreiber am 25. März 2024, 08:59:15

...und ersteres könnte man durch zahlenmäßigen Aufwuchs lösen.


Was aber mit hoher Wahrscheinlichkeit am fehlenden Geld für die erforderlichen Ressourcen außerhalb und innerhalb der Bw scheitern würde...

Ganz zu schweigen vom "Verteilungskampf" um die Ressource Mensch in der Gesellschaft über die nächsten 10 Jahre...

Daran würde auch eine wie auch immer geartete Wehrpflicht nichts ändern...

Denn was die Bw zum Aufwuchs auf kriegstüchtige 203.000 Soldaten braucht sind SaZ und BS...

... wenn aber der/die Wehrpflichtige kein besseres Angebot von der Bw bekommt... als z.B. von BMW ... ist er/sie nach 12 Monaten wieder weg ... bleiben werden nur die... die jetzt auch schon kommen... Aber dies sind zu wenig...

Mit der Trendwende Personal 2016 hat man an den entscheidenden Stellen der Bw einfach die damals schon bekannten Zahlen zur Demografie schlicht ignoriert.
Man hat stumpf weiter gemacht wie immer und hat sich keine Gedanken gemacht für den Tag, an dem der Schwung an Bewerbern durch war... also ab ca. 2018/19.
Selbst dann... kein deutliches Umsteuern...

Die Quittung wird die Bw jetzt bekommen... unausweichlich...

... egal wieviele "Sonntagsreden" von der politischen und militärischen Führung gehalten werden ...

Wie komme ich zu dieser Bewertung ?
Erlebte Realitäten aus über 3 Jahrzehnten treuem Dienen...  ;D



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MikeEchoGolf


schlammtreiber

Zitat von: MikeEchoGolf am 25. März 2024, 10:34:07
Brauchen wir eine Wehrpflicht, welche über 4 Monate hinaus geht?

Ja, um einen GWDL brauchbar auszubilden benötigt man je nach Verwendung eher 12 Monate.

Das liebe Geld ist das Problem, da stimme ich F_K und LwPers zu, eher 4% als 2% wären anzupeilen wenn man die Bw wirklich wieder (mit Wehrpflichtigen) ausbauen will, denn dann müsste auch der Personalumfang eher bei 350.000 als bei 200.000 liegen.
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LwPersFw

Zitat von: MikeEchoGolf am 25. März 2024, 10:34:07
Brauchen wir eine Wehrpflicht, welche über 4 Monate hinaus geht?

Wir brauchen zuerst kriegstüchtige Soldaten die ein hochintensives Gefecht der verbundenen Waffen länger als einen Tag überleben würden... denn dies würde ein Krieg RU vs NATO bedeuten.

Schicken Sie da Wehrpflichtige ?

Die Diskussion um die Wehrpflicht hat doch nur einen Grund:
die Bundeswehr wird nicht nur über Freiwillige auf 203.000 Soldaten/innen bis 2031 aufwachsen.

Mit dem Kunstgriff Wehrpflicht kann man die Lücke schließen.
Sind ja auch Soldaten... (unabhängig von den Kosten und dem realen dienstlichen Nutzen)   ;)



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Milchmädchenrechnung:

Bei gerichtsfesten Tauglichkeitskriterien, ca. 80% des Jahrganges für Wehrpflicht 6 Monate (nur eine Jäger ATB) - erhöht Umfang um 250.000 Soldaten - dazu 50.000 AusbilderOrg - dann ist der Unfang 500.000 Soldaten - Vollausstattung für die 200.000 SaZ / BS, dazu Gerät / Waffen Munition für V Umfang von 1,5 Mio Soldaten - und 4% wäre viel zu wenig - und da ist der Aufwand für Truppenwehrübungen noch nicht drin ...

Das (politisch verfügbare) Geld reicht da nicht ...

schlammtreiber

Zitat von: F_K am 25. März 2024, 12:18:48
dann ist der Unfang 500.000 Soldaten

Dürfen wir nicht. Seit Wiedervereinigung sind wir vertraglich auf 350k Soldaten Höchstgrenze festgelegt.
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tdn

2 Monate Grundausbildung, einen Monat SGA, plus Verpflichtung für RDL?
Könnte fast funktionieren.

F_K

Nunja - Wehrpflicht ist ja nur DANN verfassungsrechtlich möglich, wenn diese zur Verteidigung ZWINGEND NOTWENDIG ist - dann müssen also Einheiten aufgestellt werden, die im V Fall tatsächlich verteidigen.

(Diese Argumentation "ich nutze eine Art Wehrpflicht zur Gewinnung von Freiwilligen SaZ / BS" mag zwar sachlich stimmig sein - genügt den Anforderungen aber nicht).

Also muss es (wie früher), ResVerbände geben, z. B. HSch, aber auch gekaderte Verbände.

Mit nur 3 Monaten Ausbildung sind diese Verbände nicht einsatzfähig - und bei "nur" 3 Monaten benötigt es mehr Ausbilder (weil diese in der Ausbildung keinen Urlaub nehmen können).
D. h. ggf. müssen Teile der Ausbildung in RD gemacht werden - die Stellen RD (wenn ausgefüllt), zählen aber auf die Gesamtstärke.


Es bleibt dabei: Wo kommt das Geld her? Die Ausrüstung, die Lagerstätten, die Munition - muss alles bezahlt werden.

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